Welche Rechte haben Kunden im Supermarkt?

Die Kassiererin besteht auf dem höheren Preis, den die Kasse anzeigt, obwohl am Regal ein günstigerer Preis steht? Dir ist mitten im Laden ein Joghurt runtergefallen und kaputt gegangen und der Marktleiter will, dass Du ihn bezahlst? Der Supermarkt will den Pfandbon von letzter Woche nicht mehr einlösen? Das alles kann doch nicht rechtens sein. Oder vielleicht doch? Wer in diesen und anderen Fällen im Recht ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Es gilt der Preis an der Kasse

Auch wenn man es kaum glauben kann: Es gilt immer der Preis, den die Kasse anzeigt, auch wenn am Regal ein günstigerer Preis steht. Wenn Du erst nach dem Einkauf den Kassenbon kontrollierst und erkennst, dass Du mehr bezahlt hast, als am Regal ausgezeichnet war, kannst Du Dich also nicht auf diesen Preis berufen. Juristisch gesehen, wird der Kauf erst an der Kasse vollzogen und hier wird auch der Preis festgelegt. Am besten solltest Du auf dem Display der Kasse verfolgen, ob die Preise die von Dir erwartete Höhe haben. Ist Dir der Preis zu hoch, bist Du nicht verpflichtet, das Produkt zu kaufen.

Zumindest solltest Du den Bon direkt nach dem Bezahlen noch im Laden auf Preisdifferenzen kontrollieren, dann nehmen Supermärkte die Ware oft noch aus Kulanz zurück oder akzeptieren noch den Regalpreis. Hattest Du den Supermarkt schon verlassen, musst Du ganz auf die Kulanz des Supermarktes hoffen, dass Dir doch noch der Regalpreis eingeräumt wird.

Bon und Wechselgeld sollten an der Kasse kontrolliert werden

Am besten achtest Du schon beim Einscannen der Ware darauf, dass die richtigen Artikel und Mengen gescannt wurden. Sollte die Kassiererin 10 statt 2 Joghurts eingebongt haben, sprich es sofort an. Kommt Dir etwas komisch vor, kontrolliere den Kassenbon noch im Laden. Denn hast Du das Geschäft schon verlassen, kannst Du hinterher kaum beweisen, dass Du nur 2 und nicht 10 Joghurts im Einkaufswagen hattest.

Auch das Wechselgeld sollte noch direkt an der Kasse überprüft werden. Stimmt das Wechselgeld nicht und Du stellst das erst später fest, wirst Du es kaum beweisen können. Im Zweifelsfall kannst Du um einen Kassensturz bitten. Dadurch kann herausgefunden werden, ob mehr Geld in der Kasse ist als Waren eingescannt worden sind.

Zerstörte Ware muss bezahlt werden

Lässt Du im Supermarkt etwas fallen oder beschädigst einen Artikel, musst Du die Ware tatsächlich bezahlen. Allerdings darf Dir das Geschäft nur den Einkaufspreis in Rechnung stellen. Gute Karten hast Du, wenn Du darauf verweisen kannst, dass der Schaden nicht Deine Schuld war, etwa wenn die Artikel ungünstig gestapelt waren.

Zerstört oder beschädigt ein Kind einen Artikel im Supermarkt, müssen die Eltern nur haften wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann das angenommen wird, kann aber von Fall zu Fall verschieden sein. In manchen Fällen haften Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sogar selbst, sofern sie eine „Einsichtsfähigkeit“ haben.

Es gibt kein Widerrufsrecht im Ladengeschäft

Anders als bei Online-Käufen haben Kunden im stationären Handel kein Widerrufsrecht, sofern die Ware einwandfrei ist. Viele Supermärkte nehmen Waren zwar aus Kulanz oder innerhalb bestimmter Fristen freiwillig zurück, ein Anrecht darauf hast Du aber nicht.

Verdorbene Lebensmittel sind schlecht zu beweisen

Es kommt hin und wieder vor, dass man zuhause bemerkt, dass gekaufte Ware verdorben ist. Ein gutes Beispiel ist der Schimmelflaum auf dem Joghurt oder die gammelige Mandarine im Netz. Zwar hast Du das Recht auf mangelfreie Ware, allerdings lässt sich hinterher schlecht beweisen, dass das verdorbene Produkt genau in diesem Supermarkt gekauft worden ist. Hast Du den Kassenbon aufbewahrt, kannst Du aber in der Regel auf Kulanz hoffen.

Pfandbons haben eine Ablauffrist

100 Flaschen abgegeben und den Pfandbon im Portemonnaie vergessen – wer kennt das nicht? Auch wenn der Pfandbon erst nach ein paar Tagen abgegeben wird, muss der Supermarkt dem Kunden den Betrag auszahlen. Dabei ist dazu aber nur die Filiale verpflichtet, aus der der Pfandbon stammt. Allerdings gibt es für Pfandbons tatsächlich eine Ablauffrist: Ein Pfandbon muss innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres eingelöst werden, in dem er aus dem Automaten gezogen wurde. Wenn Du also noch einen Pfandbon aus dem Jahr 2021 hast, kannst Du ihn noch bis zum 31. Dezember 2024 einlösen.

Welche Rechte haben Kunden im Supermarkt?

Nur bestimmte Lebensmittel dürfen angefasst werden

Sind unverpackte Lebensmittel abwaschbar, wie Äpfel oder Tomaten, darf der Kunde sie anfassen, um die Qualität zu kontrollieren. Anders sieht es bei Backwaren, wie Brötchen oder Kuchen, aus. Diese dürfen aus hygienischen Gründen nicht berührt werden, sonst bist Du zum Kauf verpflichtet. Sind Lebensmittel verpackt, darf die Verpackung nicht geöffnet oder beschädigt werden.

„Haushaltsübliche Mengen“ hängen vom Produkt ab

Gerade bei Sonderangeboten gibt es in Supermärkten oft den Hinweis, dass Ware nur in „haushaltsüblicher Mengen“ abgegeben wird. Was das bedeutet, hängt natürlich vom Produkt ab. 20 Äpfel dürften noch haushaltsüblich sein, 20 Packungen Kaffee eher nicht. Im Zweifelsfalle darf der Supermarkt entscheiden, was er als „haushaltsübliche Menge“ bei einem Produkt ansieht.

Waren aus Angebotsprospekten sollten ca. 2 Tage verfügbar sein

Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Angebote des täglichen Bedarfs, die in einem Prospekt offeriert werden, für einen „angemessenen Zeitraum“ vorrätig sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht festgelegt. Allgemein kann aber von mindestens zwei Tagen ausgegangen werden, bei verderblichen Waren auch kürzer. Der Hinweis „solange der Vorrat reicht“ ist nicht genug, dass der Supermarkt von seiner Verpflichtung befreit wird, dass er eine ausreichende Menge vorrätig haben muss, wenn er Kunden mit Angeboten in seinen Laden lockt. Es müssen schon besondere umstände vorliegen.

Lebensmittel dürfen nicht schon im Laden gesnackt werden

Der Kaufvertrag mit dem Supermarkt kommt erst an der Kasse mit dem Bezahlen zustande. Solange gehören die Waren dem Supermarkt. Entsprechend dürfen Lebensmittel, rechtlich gesehen, nicht schon im Supermarkt verzehrt werden. Viele Supermärkte sind aber kulant, sofern Du die leere Verpackung mit zur Kasse bringst, um die Ware dann zu bezahlen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag vorher nach.

Realitätscheck: Nichts wird so heiß gegessen …

Die oben genannten Regeln spiegeln die rechtliche Lage wider, nicht aber unbedingt die Realität in Supermärkten. Lässt ein Kunde einen Joghurtbecher oder ein Glas saure Gurken fallen, ist es vielen Supermärkten gar keinen Streit wert, sodass aus Kulanz gar nichts bezahlt werden muss. Auch werden Regalpreise oft übernommen, wenn der Kunde darauf hinweist, selbst wenn die Kasse etwas anderes sagt. Der Kunde ist eben vielerorts immer noch König und die Kulanz siegt. Unser Tipp: Nachfragen kostet nichts.