Wir Deutschen sind als die absoluten Schnäppchenjäger bekannt. Nirgendwo in Europa ist die Handelsfläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl so groß. Der extreme Preis- und Konkurrenzkampf nicht nur im Einzelhandel, sondern speziell auch im Onlinehandel treibt uns auf der Jagd nach dem besten Angebot immer weiter an. Schnäppchenkäufe aus dem Ausland scheinen oftmals extrem verlockend. Doch Achtung, Bestellungen die aus dem EU-Ausland geschickt werden, können schnell zur Preisfalle durch anfallende Zollgebühren werden. In diesem Ratgeber erklären wir Euch, worauf Ihr bei Onlinebestellungen unbedingt achten müsst.
Zollgebühren – aus Schnäppchen wird Wucher
Dumm gelaufen! Du hast einen Laptop im Internet bestellt. Das Geld ging an ein deutsches Konto, nur der Laptop kam aus China. Das war Dir leider nicht bewusst, bis plötzlich ein Kärtchen vom Zollamt im Briefkasten lag und schon wurde aus dem tollen Schnäppchenangebot ein vergleichsweise teurer Kauf.
In unserem Beispiel wurde der Laptop für günstige 300 Euro angeboten. Glücklicherweise waren auch die Versandkosten ertragbar. Doch nach den Zollgebühren muss der Kauf ganz anders bewertet werden. Denn für den Verkaufspreis werden zusätzlich rund 57 Euro Einfuhrumsatzsteuerabgaben fällig. So kann ein Schnäppchen schnell zur Kostenfalle werden und den Preisvorteil zunichtemachen.
Daher gilt bei Onlinebestellungen, genauestens darauf zu achten, von wo die Ware geliefert wird und wie die Zollbestimmungen gehandhabt werden. Kommen diese nämlich nicht aus dem europäischen Ausland, können teilweise horrende Zollgebühren anfallen. Auch auf die meist kleingedruckten Versandkosten muss unbedingt geachtet werden, da diese dafür sorgen können, dass für eigentlich zollfreie Sendungenplötzlich Steuern anfallen. Aber fangen wir von vorne an.
Zollkosten – Was sind das überhaupt für Kosten und wann werden sie fällig?
Als Zollkosten werden die Abgaben bezeichnet, die beim Übertreten einer Ware über eine Zollgrenze fällig werden. Sie gelten als Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Im Bereich des Onlinehandels wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Sie entspricht der Umsatzsteuer, die bei verkauften Produkten im Inland anfällt.
Grundsätzlich können die zusätzlichen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Kosten für Bestellungen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, in drei Kategorien unterteilt werden:
- Waren ohne Abgabeerhebung
- Sendungen mit geringem Wert
- Zollpflichtige Waren
Besonders wichtig bei der Ermittlung des Warenwerts ist, dass der Kaufpreis der Ware in der Regel nicht dem Zollwert entspricht.
Kategorie | Beschreibung | Warenwert |
Waren ohne Abgabeerhebung | Sämtliche Waren mit einem Warenwert von 22 Euro oder weniger sind grundsätzlich abgabefrei. Es zählt allerdings nicht nur der Nettoeinkaufspreis.Achtung! Die Versandkosten und mögliche Versicherungskosten werden in den Warenwert mit eingerechnet. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Druckerpatrone, welche 20 Euro kostet, bei der jedoch drei Euro zusätzliche Versandkosten erhoben werden, auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden muss, da der Gesamtbetrag sich auf über 22 Euro beläuft. | 0 bis 22 Euro |
Sendungen mit geringem Wert | Übersteigt der Warenwert die Grenze von 22 Euro, bleibt dieser aber unter der Obergrenze von 150 Euro, so müssen zwar keine Zollabgaben gezahlt werden, jedoch ist eine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.Sie orientiert sich an der Mehrwertsteuer und beträgt in der Regel ebenfalls 19 Prozent. Es existieren aber auch manche Waren, bei denen eine reduzierte Einfuhrumsatzsteuer von nur sieben Prozent anfällt. Beispiele für diese Warenart sind Bücher und die meisten Lebensmittel.
Eine Überprüfung speziell beim Kauf von Lebensmitteln, ob die reduzierte Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich gilt, ist auf jeden Fall ratsam. Ansonsten kannst Du auch hier schnell in die Kostenfalle tappen und der Kaufpreis kann sich deutlich erhöhen. |
22 bis 150 Euro |
Zollpflichtige Waren | Für Waren mit einem Gesamtwert von über 150 Euro sind neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Zollabgaben zu entrichten. Die Höhe der Zollkosten richtet sich nach dem prozentualen Zollsatz auf den Wert des Gesamtkaufpreises (inkl. der Versandkosten und möglicher Versicherungskosten).Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Manchmal erscheint das System für den Laien nicht ganz einfach verständlich.
So sind zum Beispiel viele Produkte wie digitale Kameras meistens zollfrei, analoge Geräte allerdings zollpflichtig. Anziehsachen werden normalerweise mit einem Zollsatz von zwölf Prozent veranschlagt. Eine Ausnahme bilden Bekleidungsstücke aus Leder, die wiederum nur mit vier Prozent verzollt werden. Ein Notebook wird in den meisten Fällen nicht verzollt, bestellst Du aber einen zusätzlichen Monitor, wird dieser mit 14 Prozent verzollt. |
Über 150 Euro |
Tabelle: Die Warenwertkategorien
Hinweis: „Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.“ – Zitat Deutscher Zoll.
Sollte der Wert einer Ware allerdings knapp über den besagten 22 Euro liegen, wird in der Regel bis zu einem Gesamtwarenwert von 26 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben, da der Aufwand nicht im vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht, der bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zustande kommt. Darauf verlassen solltet Ihr euch aber nicht. Eine zumindest recht genaue Überschlagsrechnung vor der Bestellung ist also lohnenswert.
Bei Waren, die einen Gesamtwert von über 150 Euro besitzen, solltest Du Dich vor der Bestellung genauestens informieren. Zum einen, weil nun die Zollgebühren anfallen, zum anderen, weil diese sich auch regelmäßig verändern. So vermeidest du eine böse Überraschung, wenn die Rechnung für Dein Paket ankommt.
Die Ausnahme: Tabak, Parfüm und Alkohol
Einzige Ausnahme der abgabefreien Waren mit einem Wert bis zu 22 Euro bilden
- Parfüms und Eau de Toilette
- Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
- Tabak und Tabakwaren
Auf diese Waren werden jederzeit steuerpflichtige Abgaben erhoben. Es gilt eine besondere Verbrauchssteuer, die bei jedem Warenwert gültig ist.
Hinzu kommt eine Besonderheit bei Kaffeeprodukten wie Röstkaffee, löslichem Kaffee und kaffeehaltigen Waren. Diese Produkte sind vom Zoll sowie der Einfuhrumsatzsteuer befreit, jedoch fallen sie ebenfalls unter den Bereich der Verbrauchssteuer.
Wie hoch fallen die Kosten aus? So kannst du sie vorab berechnen
Es existieren für die Berechnung der Zollgebühren zwei empfehlenswerte Wege:
- Die TARIC-Abfrage
Auf der Seite der Europäischen Kommission wird der Warencode sowie das Ursprungs- bzw. Bestimmungsland eingegeben. Die TARIC-Abfrage errechnet nun die aktuell fälligen Zollsätze.
- Die App „Zoll und Post“
Das Bundesfinanzministerium hat seit einiger Zeit eine App mit dem Namen „Zoll und Post“ zur Verfügung gestellt, mit der Vorab exakt berechnet werden kann, welcher Kostenaufschlag auf den eigentlichen Warenwert hinzuberechnet wird.
Video: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die App „Zoll und Post“.
Das ist beim Kauf und Sendungen aus dem Ausland zu beachten
Woran erkenne ich seriöse Verkäufer aus dem Ausland? Diese Frage ist recht leicht zu beantworten: Ein seriöser Verkäufer möchte zufriedene Kunden, die erneut bei ihm einkaufen. Ein unseriöser Verkäufer möchte nur das schnelle Geld.
Neben den Verkaufsriesen wie Amazon, Ebay oder Alibaba erkennt man vor allen Dingen bei den kleineren Anbietern an folgenden drei Merkmalen, ob sie seriös sind:
-
Die Kosten sind transparent dargestellt
Seriöse Anbieter zeigen dem Kunden bei der Bestellung jederzeit sämtliche anfallenden Kosten.
Unseriöse Anbieter versuchen, diese meistens in Fließtexten oder Kleingedrucktem verschwinden zu lassen.
-
Der Anbieter ist leicht identifizierbar
Sind lediglich am Telefon Bandansagen zu hören und ist als Adresse nur ein Postfach angegeben, ist äußerste Vorsicht geboten. In der Regel ist dies ein Indiz für sogenannte Briefkastenfirmen.
Ein seriöser Anbieter stellt im Impressum sämtliche Kontaktdaten wie Firmenname, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung und kommt damit seiner gesetzlichen Informationspflicht nach.
-
Vorsicht bei irreführenden Internetadressen
Gleicht die Webadresse oder der Firmenname dem einer sehr bekannten Firma oder einer öffentlichen Plattform, so ist ebenfalls Vorsicht geboten. Trickfirmen versuchen auf diese Weise, die Reputation großer Anbieter auszunutzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abholfrist. Landet eine Bestellung beim Zoll, so kann sie dort innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, sofern die Zollgebühren entrichtet werden. Wird die Ware nicht innerhalb der Frist abgeholt, so wird sie an den Absender zurückgesendet.
Garantien und Rechnungen
Schnäppchenangebote im Internet können äußerst verlockend sein. Neben versteckten Kosten wie hohen Versandgebühren oder Zollabgaben darf aber ein Nachteil ebenso nicht vergessen werden: die Garantie. Auch schriftlich versicherte Garantieschreiben aus dem Ausland stellen keine absolute Sicherheit hinsichtlich der Garantie dar. Oftmals gestaltet sich das Einfordern des Garantierechts äußerst schwierig.
Ebenso verhält es sich beim Widerrufsrecht oder bei Umtauschanfragen. Hier rettet Euch häufig nur die Kulanz des Vertreibers, da der Verbraucherschutz kaum Zugriff und Einfluss auf die ausländischen Unternehmen besitzt.
Für Bestellungen aus dem Ausland ist es ebenfalls besonders wichtig, einen gültigen Rechnungsbeleg vorweisen zu können. So können der Warenwert zweifelslos festgestellt und mögliche Probleme mit der Zollbehörde verhindert werden.
Geschenksendungen werden ebenfalls verzollt
Beim Versand eines Geschenkes aus dem Ausland muss eindeutig nachweisbar sein, dass das Geschenk von Privatperson an Privatperson geschickt wurde. Zudem muss nachweisbar sein, dass es sich um eine unentgeltliche Sendung handelt. Das heißt, der Empfänger erhält die Sendung ohne jegliche Gegenzahlung, Gegenleistung oder vergleichbare Ersatzleistung.
Tauschsendungen sind somit ebenfalls ausgeschlossen. Außerdem muss der Versand aus Gebieten erfolgen, die weder dem Zollgebiet der Europäischen Union zuzurechnen sind, noch zu der Insel Helgoland gehören.
Die Verzollung bezieht sich auf folgende Kategorien:
-
Produkte mit einem Warenwert von 0 bis maximal 45 Euro
Diese Sendungen werden nicht verzollt. Es müssen aber die bereits genannten Bedingungen erfüllt sein. Zudem müssen die maximalen Mengenvorschriften für Kaffee, Alkohol, Parfüm und Tabak strengstens eingehalten werden. Diese Voraussetzungen gelten für alle drei Kategorien.
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Produkte mit einem Warenwert von 45 bis maximal 700 Euro
Liegt der Warenwert zwischen 45 Euro und 700 Euro, wird, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ein pauschalisierter Abgabensatz von 17,5 Prozent angewendet. Bei Waren mit sogenannten Zollvergünstigungen wird lediglich ein Abgabensatz von 15 Prozent berechnet. Wird der pauschalisierte Abgabensatz abgelehnt oder sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird nach dem gängigen Zolltarif gerechnet.
-
Produkte mit einem Warenwert von über 700 Euro
Produkte mit einem Warenwert von mehr als 700 Euro werden mit den gängigen Abgabesätzen des Zolltarifs berechnet.
Embargoländer und verbotene Waren
Unabhängig von Zöllen und Steuern gelten für die Zusendungen aus bestimmten Drittländern gewisse Einschränkungen. Diese außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen nennen sich Embargomaßnahmen.
Sie verhindern oder begrenzen beispielsweise die Einfuhr von Gütern aus den jeweiligen Ländern. Nur mit speziellen Genehmigungspflichten sind Sendungen gestattet. Du solltest also prüfen, ob deine Bestellung aus einem derartigen Land kommt.
Gewisse Waren dürfen nicht über die Grenzen hinweg von Privatpersonen gehandelt werden. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem
- Arzneimittel
- Feuerwerkskörper
- Folterwerkzeuge
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien
- Rohdiamanten
- Kulturgüter
- Marken- und Produktpiraterie
- Drogen
- Waffen und Munition
Werden Sendungen dieser Art registriert, wird die Ware einbehalten und vernichtet oder zurückgeschickt. Dem Käufer droht obendrein eine Anzeige in schweren Fällen.
Fazit
Die Zollgebühren bei Onlinebestellungen und Lieferungen von Produkten aus nicht EU-Ländern nach Deutschland sind klar geregelt und dennoch ein wenig verwirrend. Sind die Zusatzkosten bei Produkten bis zu einem Warenwert von 150 Euro überschaubar, da sie nur mit der Einfuhrumsatzsteuer belegt sind, die in der Regel bei 19 Prozent liegt, können Produkte mit einem Warenwert von über 150 Euro schnell zur Kostenfalle werden.
Die Zollgebühren gestalten sich äußerst flexibel und sollten von Dir vor einer Onlinebestellung genauestens überprüft werden. Die Zollgebühren kannst Du entweder mit der App „Zoll und Post“ vom Bundesfinanzministerium errechnen oder auf der Internetseite des deutschen Zolls nachschauen.
Beachte bei deiner Bestellung und Ermittlung des Gesamtwertes, dass Versand- und Versicherungskosten immer auf den Warenwert aufgerechnet werden. Außerdem werden Verbrauchsprodukte wie Alkohol, Tabak, Kaffee und Parfüm immer mit der besonderen Verbrauchssteuer verzollt.
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