Wer ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommt, wird oft unter starken Stress gesetzt: Meistens wird Geld eingefordert, das man nicht hat, und es werden Konsequenzen angedroht, wenn man nicht bezahlt. Eine Ratenzahlung klingt in solch einer Situation oft sehr verlockend.
Doch aus Angst vor Konsequenzen schnell eine Ratenzahlungsvereinbarung zu unterschreiben, ist nicht sinnvoll. Stattdessen lohnt es sich, einmal tief durchzuatmen, und die Ratenvereinbarung zuerst kritisch zu betrachten.
Wie Du am besten mit einer Ratenvereinbarung umgehst
Check 1: Forderung checken
Wenn Du ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit einem Ratenzahlungsangebot bekommst, solltest Du zuerst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Dazu kannst Du den Inkasso-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Erst bei berechtigter Forderung solltest Du überhaupt eine Unterschrift unter einer angebotenen Ratenzahlungsvereinbarung des Inkassounternehmens in Erwägung ziehen. Denn die Unterschrift auf einer Ratenvereinbarung kann so gewertet werden, dass die Forderung anerkannt wird. In diesem Fall wird es später viel schwerer, dagegen vorzugehen, falls sich die Forderung doch als nicht berechtigt erweist. Achte aber darauf, dass Du die genannte Frist einhältst, um dich für die komplette Zahlung oder die Ratenzahlung zu entscheiden. Sonst sind gegebenenfalls Zusatzgebühren fällig.
Check 2: Kosten für die Ratenzahlung ausrechnen
Für eine Ratenzahlung werden normalerweise Zinsen und Gebühren berechnet, die im Inkassobereich „Einigungskosten“ genannt werden. Das Inkassounternehmen muss Dich vor Abschluss der Ratenvereinbarung schriftlich über die zusätzlichen Kosten informieren. Es ist sinnvoll, Dir klar zu machen, dass Du bei einer Ratenzahlung immer mehr bezahlst als wenn Du alles auf einmal bezahlst. Wenn es irgendwie möglich ist, solltest Du bei einer berechtigten Forderung also lieber die gesamte Summe direkt bezahlen.
Check 3: Ratenzahlung schriftlich fixieren
Kommt eine Einmalzahlung des Gesamtbetrags für Dich aus finanziellen Gründen nicht infrage, solltest Du die Ratenzahlung schriftlich vereinbaren und nicht am Telefon. Nur mit einer schriftlichen Vereinbarung hast Du einen Beweis für die Konditionen in der Hand, auf die Du dich später berufen kannst.
Check 4: Keine unnötigen Daten herausgeben
Für die Ratenvereinbarung musst Du keine weiteren Daten über Dich herausgeben, auch wenn das Inkassounternehmen dies suggeriert. Informationen wie Arbeitgeber, Kontonummern usw. werden nur gebraucht, um später gegebenenfalls eine Pfändung gegen Dich anzustreben. Die unnötige Abfrage solcher Daten versteckt sich oft hinter folgender oder einer ähnlichen Formulierung: „Die Angaben zur Selbstauskunft mache ich freiwillig, um eine sachgerechte Entscheidung basierend auf meinen finanziellen Verhältnissen zu ermöglichen: …“ Entsprechend solltest Du diesen Satz aus der Vereinbarung streichen.
Check 5: Formulierungen kritisch überprüfen
Achte darauf, dass die Ratenzahlungsvereinbarung keine Klauseln enthält, die für Dich zum Nachteil werden können:
- Eine Klausel, die eine „einseitige Anpassung der Ratenhöhe“ durch das Inkassobüro ermöglicht, sollte unbedingt gestrichen werde, weil es sonst jede Ratenhöhe von Dir verlangen kann, die es will.
- Eine weitere üblich Formulierung ist: „Mir ist bekannt, dass ich die genannte Forderung schulde, die zurzeit einschließlich bisher entstandener Verzugszinsen und Kosten insgesamt xx Euro beträgt.“ Hier sollte jedoch nur der richtige Betrag genannt und die Zusatzkosten und Zinsen aus dem Satz gestrichen werden.
- Ebenfalls durchstreichen solltest Du folgende oder ähnliche Formulierungen, da sie Deine Rechte und Möglichkeiten erheblich einschränken:
- „Zur Sicherung trete ich den pfändbaren Teil aller meiner Einkünfte (Lohn, Abfindung, Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u. a.) an die Gläubigerin ab.“
- „Ich verzichte auf die Einrede der Verjährung oder Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre.“
- „Ich verzichte auf die Möglichkeit einer Vollstreckungsklage.“
- Gibt es einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil, wird das titulierte Forderung genannt, bei der die Verjährungsfrist 30 Jahre dauert. Gegen solch eine Forderung kannst Du in der Regel nichts mehr tun. Willst Du für eine titulierte Forderung eine Ratenzahlung vereinbaren, solltest Du folgende Klausel einfügen: „Nach Abzahlung der Raten aus dieser Vereinbarung ist der Gläubiger verpflichtet, den Titel in entwerteter Form an den Schuldner herauszugeben.“
Was tun, wenn Du vorschnell unterschrieben hast?
Im Kontakt mit Inkassounternehmen fühlen sich viele Menschen unter Druck gesetzt und unterschreiben die Ratenzahlungsvereinbarung, ohne die oben genannten Punkte zu beachten. Allerdings ist die Vereinbarung dann noch nicht in Stein gemeißelt, sondern Du kannst sie eventuell noch widerrufen. Für einen Widerruf gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Hauptforderung liegt über 200 €.
- Die Ratenzahlung läuft länger als 3 Monate.
- Die Vereinbarung wurde ohne wirksame Widerrufserklärung geschlossen.
Ein Widerruf ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Du unbedacht eine vorformulierte Ratenvereinbarung des Inkassounternehmens unterschrieben hast, die zum Beispiel oben genannte nachteilige Klauseln enthält. Danach kannst Du das Thema Ratenzahlung mit unserer Check-Liste durchdacht noch mal von vorne angehen.
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