PVZ kündigen   an diesen Kontakt schickst du die PVZ Stockelsdorf Kündigung

Ich habe ein Abo, das von der PVZ Stockelsdorf verwaltet wird – aber was ist das und wie kündige ich meinen Vertrag? Die Pressevertriebszentrale (PVZ) ist ein verlagsunabhängiger Dienstleister für Zeitschriften-Abonnements. Wenn du dein von der PVZ verwaltetes Abo kündigen möchtest, solltest du die geltenden Kündigungsbedingungen kennen. Wichtig: PVZ ist nicht dein Vertragspartner, sondern verwaltet das Abonnement lediglich. Das Wichtigste zu diesem Thema findest du hier:

PVZ kündigen – so klappt die Kündigung des von der PVZ verwalteten Abos

Du möchtest dein Abo, das von PVZ Stockelsdorf verwaltet wird, kündigen? Dies ist grundsätzlich zum Ende der sogenannten Mindestverpflichtungszeit möglich. Da die PVZ Abos verschiedener Zeitschriften, wie z.B. Hörzu oder Computer-Bild, verwaltet, variieren auch die Vertragslaufzeiten sowie die detaillierten Kündigungsbedingungen. Daher solltest du dich in deinen Vertragsunterlagen schlau machen oder du kontaktierst den Kundenservice unter der Hotline 0451 – 4906600.

Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung ist über die oben genannte Telefonnummer leider nicht möglich.

PVZ akzeptiert Kündigungen per Post, Fax oder E-Mail. Auch eine Online-Kündigung ist über das Kontaktformular möglich. Die Kündigung deines von PVZ verwalteten Abos ist auf jeden Fall kostenlos.

Hier findest du die Kontaktdaten, um das von der PVZ verwaltete Abo zu kündigen

Sende deine Kündigung an diese Adresse:

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Tipp: Um flexibel und rechtssicher zu kündigen, nutze am besten unsere kostenlose Vorlage für dein Kündigungsschreiben. Du kannst diese als Word- oder PDF-Datei herunterladen und mit deinen persönlichen Daten wie Adresse, Kundennummer und dem von dir gewünschten Kündigungsdatum ausfüllen.

Wenn du dein von der PVZ verwaltete Abo per Fax kündigen möchtest, kannst du folgende Faxnummer nutzen: 0451 – 4906670
Drucke dein vorbereitetes Kündigungsschreiben aus und unterschreibe es. Denke im Falle eines Faxversands daran als Nachweis ein Sendeprotokoll auszudrucken.

So kündigst du das von PVZ verwaltete Abo digital

Du möchtest der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH und co.KG die Kündigung lieber digital mitteilen? Dann nutze das PVZ Kontaktformular (https://www.pvz.digital/kundenservice/kontakt) und fülle dieses mit deinen persönlichen Angaben inklusive deiner 10-stelligen Kundennummer aus. Im Anschluss solltest du eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Ist dies nicht der Fall, dann wende dich an den PVZ Kundenservice.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Eine weitere Möglichkeit ist dein Zeitschriften-Abo bei der PVZ per E-Mail zu kündigen. Fülle unsere Kündigungsvorlage hierfür mit allen relevanten Daten aus und unterschreibe diese eigenhändig. Anschließend schickst du einen Scan deines PVZ Kündigungsschreibens an folgende E-Mail-Adresse: info@pvz.de
Bei einem Kündigungsversand per E-Mail kannst du diesen nachträglich leider schlecht nachweisen. Daher ist es empfehlenswert, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.

PVZ Stockelsdorf – Bewertung und Kundenerfahrungen

Sowohl in verschiedenen Internetforen als auch bei der Verbraucherzentrale gibt es regelmäßig Beschwerden über die PVZ. Auf Online-Bewertungsplattformen gibt es immer wieder negative Erfahrungen von Kunden, die ihren Vertrag kündigen möchten.

So sicherst du deine Kündigung ab, wenn du dein Abo beenden möchtest:

  • Beachte immer die geltende Kündigungsfrist z.B. zu deinem Hörzu Abo.
  • Gib deine aktuelle Adresse und deine Kundennummer an, damit deine Kündigung auch zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung.
  • Wenn du ungewollt ein Abo abgeschlossen hast, nutze dein Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
  • Du hast trotz Kündigung von der PVZ Stockelsdorf einen Mahnbescheid erhalten? Prüfe zunächst, ob die Forderung berechtigt ist, also ob du die Kündigungsfrist eingehalten hast. Sollte dies der Fall sein, hole dir eventuell rechtlichen Beistand.

Diese Kündigungsfristen gelten für dein Abonnement

Für die Zeitschriften-Abos die von der PVZ verwaltet werden, gibt es keine generelle Kündigungsfrist. Diese wird von dem jeweiligen Anbieter/Verlag der Zeitschriften festgelegt. Somit kann sich die Kündigungsfrist eines Stern Abos von der eines Hörzu Abos unterscheiden.

Die Kündigungsfrist darf laut §309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach einer ersten Mindestvertragslaufzeit nicht länger als einen Monat betragen. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr ist somit nicht möglich. Dies bedeutet: Falls in deinem Abonnement eine längere Kündigungsfrist angegeben ist, kannst du trotzdem mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen und bist damit rechtlich auf der sicheren Seite.

Du möchtest dein Abonnement lieber sofort kündigen? Eine solche außerordentliche Kündigung, also ohne Beachtung von Kündigungsfrist oder Mindestvertragslaufzeit, ist nur möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Dies ist etwa der Fall, wenn nachweislich vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden. Im Todesfall des Abonnenten, gibt es leider kein Recht auf Sonderkündigung.