Private Kinderkrankenversicherung: Warum sich werdende Eltern rechtzeitig informieren sollten

Wenn die Geburt eines Kindes ansteht, gehen Eltern viele Dinge durch den Kopf – die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) für das Neugeborene gehört allerdings meistens nicht dazu. Dabei ist es sehr zu empfehlen, sich über die richtige Kinderkrankenversicherung bereits vor der Geburt Gedanken zu machen. Das eigene Kind einfach in den eigenen Tarif der Privatversicherung aufnehmen so lassen, weil das bis drei Monate vor der Geburt so schön einfach geht und man selbst mit der Krankenversicherung zufrieden ist, muss nicht unbedingt die beste Wahl für das Kind sein.

Voraussetzungen private Krankenversicherung für Kinder

Obwohl es in der privaten Kranken­versicherung nicht möglich ist, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen kostenlos mitzuversichern, möchten viele Eltern – vor allem mit hohem Einkommen – ihre Neugeborenen privat versichern, um in den Genuss der besseren Leistungen der PKV zu gelangen. Zudem sind die Tarife der privaten Kranken­versicherungen für Kinder in der Regel sehr preisgünstig.

Kinder können in einer privaten Krankenversicherung versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes privat vollversichert ist. Ist ein Elternteil von verheirateten Eltern privat versichert, muss das Neugeborene in der Regel hingegen sogar bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden, wenn das Einkommen höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist ein Elternpaar nicht verheiratet, kann es selbst entscheiden, bei wem das Kind versichert werden soll.

Bis 3 Monate vor dem Geburtstermin keine Gesundheitsprüfung

Laut § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen private Krankenversicherungen bis spätestens 3 Monate vor der Geburt ein Neugeborenes im Tarif der Eltern ohne Risikozuschlag aufnehmen, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erfolgt. Dies wird Annahmezwang oder Kontrahierungszwang genannt.

Kümmern sich die werdenden Eltern erst später darum und verpassen die 3-Monats-Frist, erfolgt zunächst eine Gesundheitsprüfung. Ist das Neugeborene gesund, wird dies problemlos verlaufen. Kommt es allerdings mit einer Krankheit zur Welt, kann dies zum Problem werden. Denn dann kann die Versicherung die Aufnahme des Kindes komplett ablehnen oder für das Kind nur einen teureren Tarif anbieten. In der Regel entfällt auch die Möglichkeit einer Pflegetagegeldversicherung für das kranke Kind.

Private Kinderkrankenversicherung: Warum sich werdende Eltern rechtzeitig informieren sollten

Private Versicherung der Eltern nicht unbedingt beste Wahl

Selbst wenn Eltern bis 3 Monate vor der Geburt daran denken, ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in den eigenen Tarif aufnehmen zu lassen, muss das nicht immer die beste Entscheidung sein. Was für Erwachsene eine gute Krankenversicherung ist, muss es für ein Kind noch lange nicht sein:

  • Oft fehlen bei Tarifen für Erwachsene kinderbezogene Leistungen, die in Tarifen spezieller Kinderkrankenversicherungen enthalten wären.
  • Auch was den Selbstbehalt betrifft, ist die Versicherung der Eltern für ihre Kinder nicht unbedingt die beste Alternative.
  • Zudem bieten private Krankenversicherungen in der Regel keine Familienrabatte an, sodass nicht einmal dieses Argument dafür spricht, das Kind bei der eigenen Krankenversicherung mit zu versichern.

Vorteile von Kindertarifen bei privaten Krankenversicherungen

Bevor Kinder in der eigenen privaten Krankenversicherung einfach mitversichert werden, sollten sich die werdenden Eltern lieber zunächst über spezielle Kindertarife informieren. Diese bieten in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für die neuen Erdenbürger. Sie sind nicht nur günstig, sondern in den Kindertarifen sind oft viele Leistungen enthalten, die Erwachsenenversicherungen nicht bieten:

  • Rooming-in (Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus, wenn das Kind stationär behandelt wird)
  • Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus
  • alternative Heilmethoden, zum Beispiel beim Heilpraktiker
  • kieferorthopädische Behandlung auch bei leichter Fehlstellung der Zähne
  • Rückerstattung von Teilen der Beiträge bei nicht beanspruchten Leistungen

Wichtig zu wissen: Eltern sollten vor Abschluss eines Kindertarifs genau prüfen, ob die gewünschten Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind. Nicht alle privaten Kinderkrankenversicherungen bieten die gleichen Leistungen.

Private Kinderkrankenversicherung: Warum sich werdende Eltern rechtzeitig informieren sollten

Selbstbehalt-Tarif oder All-In-Tarif für Neugeborene?

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es sowohl Tarife mit als auch ohne Selbstbehalt. Zwar sind All-In-Tarife ohne Selbstbehalt monatlich teurer, dafür sind sie für junge Familien besser kalkulierbar:

  • Gerade bei Neugeborenen kann man sich nicht sicher sein, wie stabil der Gesundheitszustand nach der Geburt sein wird.
  • In den ersten Lebensmonaten viele Impfungen an, die bei einem Tarif mit Selbstbehalt voll zu Buche schlagen.
  • Ein weiterer Vorteil eines All-In-Tarifs ist, dass der Arbeitgeber automatisch einen Teil der Krankenkassenbeiträge übernimmt und die Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Solperfalle Voranfrage: Lieber nur anonym nachfragen

Wer nach der Geburt des Kindes einen speziellen Kinderkrankenversicherungstarif für sein Kind sucht, der sollte diesbezügliche Anfragen lieber anonym stellen. Wird die Aufnahme eines Kindes nach offizieller Antragstellung abgelehnt, müssen die Eltern diese Ablehnung bei jedem neuen Antrag angeben. Dies kann dazu führen, dass die anderen Versicherungen den Antrag ebenso ablehnen und es sehr schwer werden kann, eine Versicherung für das Kind zu finden.

Vor allem bei bestimmten Eintragungen im U-Heft oder Vorerkrankungen sollte die Risiko-Voranfrage nach der Geburt des Kindes immer anonym erfolgen.

Sparen durch die Befreiung von der Pflegepflichtversicherung

Wer zusätzlich rund 300 € pro Jahr sparen will, sollte für sein Kind einen Antrag auf Befreiung von der Pflegepflichtversicherung stellen. Dazu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mindestens ein Elternteil bezahlt bereits durch die eigene PKV-Versicherung in die private Pflegepflichtversicherung ein.
  2. Die Einkünfte des Kindes, zum Beispiel aus Vermietung, dürfen nicht mehr als 455€ monatlich betragen.

Dazu müssen die Eltern vor der Geburt bzw. vor einem Krankenkassenwechsel einen Nachweis über die bestehende Pflegepflichtversicherung eines Elternteils zusammen mit einem Befreiungsantrag bei der Krankenversicherung einreichen.

Fazit: Tarife vor Vertragsabschluss genau überprüfen

Wie bei allen Versicherungen gilt: Tarife für eine Kinderkrankenversicherung sollten daraufhin überprüft werden, ob sie wirklich (noch) zur aktuellen Lebenssituation passen.

Mindestens 4 Monate vor der Geburt sollten sich werdende Eltern Gedanken machen, ob sie ihr Kind in den eigenen Tarif aufnehmen lassen oder sich nach einer speziellen Kinderkrankenversicherung umsehen wollen.

Wurde ein All-In-Kindertarif abgeschlossen und werden die Leistungen aufgrund der robusten Gesundheit des Kindes später doch nicht in Anspruch genommen, könnte ein Tarifwechsel günstiger sein.