Es kann so einfach sein: Webseite aufrufen, Preise vergleichen, Bestellung absenden und einige Tage später klingelt der Paketbote an der Haustür. Für viele ist es jedoch nicht der Komfort beim Bestellvorgang, der Onlineshopping so attraktiv macht – es sind die günstigen Preise. Aktuelle Untersuchungen zeigen aber, dass nicht jedes Angebot tatsächlich ein Schnäppchen sein muss. Wir von mein-deal.com zeigen, worauf es zu achten gilt und wann ein Schnäppchen auch tatsächlich eines ist.
Online-Händler wissen, dass der deutsche Markt für viele Produkte besonders lukrativ ist. Dies zeigen auch aktuelle Zahlen: In keinem anderen Land der Welt wird der digitale Einkaufskorb derartig häufig gefüllt wie in Deutschland. Knapp 17 Einkäufe hat jeder Deutsche im Durchschnitt 2015 über das Internet getätigt. Da hinkt sogar die USA hinterher: Jenseits des Atlantiks waren es nur knapp 16 Käufe pro Person.
Lediglich beim durchschnittlichen Warenwert landet Deutschland nur im Mittelfeld. Dies ist aber auch kein Wunder, gilt der Deutsche auch heutzutage noch als echter Sparfuchs. Dabei wird es ihm auch besonders einfach gemacht, denn Preisvergleichsportale sprießen förmlich aus den Tiefen des Webs hervor und garantieren den jeweils günstigsten Preis für Produkte aller Art, vom Fernseher bis zum Fahrrad, von Waschmaschinen bis zum Automobil.
Doch Vorsicht ist geboten! Denn im Vergleich zum stationären Handel sind die virtuellen Preise im World Wide Web wesentlich flexibler gestaltet. Für Kunden ist dies zumeist aber nicht durchschaubar und so wird munter geshoppt und vermeintlich gespart, obwohl das proklamierte Schnäppchen gar keines ist. Wir von mein-deal.com raten: Auch besondere Rabatt-Preise sollten mit anderen Händlern verglichen werden, denn oft handelt es sich nicht um besondere Schnäppchen-, sondern meist um sogenannte Mondpreise. Doch wo konkret lauern die Gefahren?
Perfekte Preisdynamik dank Wissenschaft
Dass sich die Preise im Internet besonders schnell ändern, dürfte jedem aufgefallen sein, der sich hin und wieder bei den großen Online-Versandhändlern aufhält, allem voran natürlich bei Amazon. Das Marktforschungsinstitut Metoda registrierte allein im April dieses Jahres insgesamt 3,4 Millionen Preisänderungen beim Marktführer. Doch im Vergleich zum stationären Einzelhandel werden Preise hier eben nicht nach dem Bauchgefühl festgelegt. Bei Internet und Technik spielt die Wissenschaft eine große Rolle.
Der Physiker Michael Feindt hat vor einiger Zeit einen Algorithmus entwickelt, mit dem es möglich ist, auch besonders große Datenmengen nach wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und auf diese Weise den perfekten Preis zu finden. Und dieser kann sich selbst innerhalb weniger Minuten mehrmals ändern, je nach Preis- und Umsatzentwicklungen oder Kaufverhalten. Der Wissenschaftler hat damit den Big-Data-Himmel für Versandhändler entwickelt.
Denn für Online-Händler ist dies in vielerlei Hinsicht von Vorteil, da sie auf diese Weise auch individuelle Markt- und Unternehmensziele effektiv umsetzen können. So lassen sich die Preise beispielsweise erhöhen oder senken, sollen mehr Marktanteile gewonnen werden, steht eine Lagerräumung an oder sollen die letzten Produkte noch gewinnbringend an den Mann gebracht werden.
In solchen Fällen profitieren Händler und Kunden konsequenterweise gleichermaßen, sofern es dem Kunden gelingt, den richtigen Zeitpunkt für seinen Einkauf abzuwarten. Dies aber wiederum ist deutlich leichter gesagt als getan, auch wenn der Big-Data-Spezialist Blue Yonder darauf hinweist, dass Elektronikartikel beispielsweise an Dienstagen günstiger sein sollen. Handelt es sich hierbei allerdings noch um legitime Preismechanismen, gibt es auch deutlich perfidere Taktiken der Online-Händler.
Vorsicht vor Tracking, Betrügereien und Co.
Die Zeiten sind vorbei, da der Kunde noch König war. Gerade in Zeiten der weltweiten Vernetzung macht es manchen Händlern wenig aus, auf den einen oder anderen zahlenden Einkäufer zu verzichten, frei nach dem Motto: Hauptsache der Umsatz stimmt!
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen benennt die fiesen Tricks der Online-Händler ganz konkret und weist darauf hin, dass Datenspionage nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel sei. Manche Händler würden die technischen Mittel, die von den wenigsten Kunden durchschaut werden, gnadenlos zum eigenen Vorteil ausnutzen, einige Beispiele:
- Wer mit mobilen Endgeräten von Samsung oder Apple im Netz unterwegs ist, dem wird in der Regel nachgesagt, dass er nach höherwertigen Produkten Ausschau hält und bereit ist, mehr für sein Produkt zu zahlen. Oftmals werden solchen Kunden höhere Preise angezeigt.
- Auch die Tageszeit spielt eine Rolle. Wer am frühen Morgen oder tief in der Nacht auf Online-Shoppingtour geht, hat gute Chancen, günstigere Preise zu finden als zur Prime Time am Nachmittag oder in den frühen Abendstunden.
- Durch das sogenannte Webtracking werden individuelle Nutzerdaten gespeichert. Wer zum Beispiel just nach Zugtickets stöberte und andere Webseiten besucht, dem wird ein großes Interesse an Zugtickets unterstellt. Die Werbung wird daraufhin individuell an den Besucher angepasst.
Für die Betreiber manch dubioser Preisvergleichsseiten, aber auch für Online-Händler ist dieses Treiben unterdessen ein gefährliches Spiel. Denn nicht jeder Kunde lässt es sich gefallen, benachteiligt zu werden, nur weil er beispielsweise mehr Kaufpotential besitzt oder zur falschen Tageszeit online ist. Für Händler bleibt diese ominöse Machenschaft also ein riskantes Spiel, das aufgrund einer Vielzahl an zahlungskräftiger Kundschaft aber weiterhin gerne eingegangen wird.
Ist das Internet immer günstiger?
In der Reihe „Geld-Check“ hat sich die ARD zwischenzeitlich die Mühe gemacht, dem vermeintlichen Schnäppchenjägerparadies namens Internet auf die Schliche zu kommen und dabei interessante Fakten zutage gefördert:
- Reisen sind in Reisebüros in fast allen Fällen günstiger zu finden als im Internet. Wer direkt im Hotel anruft und einen Preisnachlass aushandelt, kann sogar noch mehr sparen.
- Der Supermarkt bleibt günstiger als der Einkauf von Lebensmitteln im Internet. Zudem muss hier mit größerer Wartezeit gerechnet werden und eine Qualitätskontrolle ist ebenfalls kaum möglich. Allerdings bieten auch REWE und Co. ihre Waren mittlerweile auch im Netz ein. Und dort fällt der Einkauf im Vergleich zum Wochenmarkt dann doch günstiger aus.
- Wer nicht ein-, sondern verkaufen möchte, der ist im Internet bestens aufgehoben. Hier lässt sich in der Regel mehr Geld erzielen als auf dem Flohmarkt nebenan. Allerdings bedarf es guter Artikel-Fotos.
Übrigens: Die zu Anfang angesprochenen „Mondpreise“ im Internet sind gar nicht rechtens. Als Mondpreise werden Verkaufspreise bezeichnet, die mit einem höheren, durchgestrichenen Preis verglichen werden. Oftmals wurde der höhere Preis aber gar nicht gefordert.
Es handelt sich hierbei also um eine irreführende Preisgegenüberstellung und die ist nach dem „Gesetz für unlauteren Wettbewerb“ untersagt. Dies kümmert viele Online-Händler aber wenig, da das Gesetz einen großzügigen Handlungsspielraum mitbringt und viele Händler daher vor rechtlichen Konsequenzen geschützt werden.
Wer im Internet also tatsächlich sparen möchte, der sollte renommierten Preisvergleichsseiten vertrauen, die vermeintlichen Schnäppchenpreisen auf die Schliche kommen. Wir von mein-deal.com bieten uns gerne an. Als besonders sicher gelten übrigens Gutscheine und Rabattcodes, da diese oftmals auf beliebige Produkte angewandt werden können. Und derartige Offerten sind im World Wide Web ebenfalls wie Sand am Meer zu finden – natürlich auch bei uns.
Bildquelle: SP-Photo – 201778484 / Shutterstock.com
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Danke für den informativen Artikel. Nicht nur im www wird mit Mondpreisen geworben, auch im stationären Einzelhandel kommt dies vor. Ein Beispiel: eine große Drogeriemarkt-Kette mit rot-weißem Logo und i.d.R. 14-tätigen Sonderangeboten bietet bspw. ein Artikel regulär für 0,99 Euro an. In den Aktionstagen wird die Ware für 0,79 Euro angeboten (ca. 20% Rabatt, also gar nicht schlecht). Auf dem Sonderangebots-Preisschild steht aber „0,79 Euro statt 1,29 Euro“, und suggeriert einen Rabatt von fast 39%. Dabei beziehen sie sich aber wohl auf den UVP, somit ist es scheinbar wieder rechtens. Wenn Onlineshops ähnlich verfahren und ihre Mondpreise die UVPs der Hersteller sind, wäre das ja auch rechtens, oder?