In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Infos zusammengestellt, wie du deinen Postbank Vertrag rechtssicher und ordnungsgemäß kündigen kannst.
Die Postbank bietet ihren Kunden verschiedene Produkte an, wie z.B.:
- Girokonten
- Geschäftskonten
- Postbank SparCard
- Postbank Kreditkarte
Deine Fristen zur Kündigung deines Postbank Kontos, deiner SparCard oder Kreditkarte
Je nachdem welches Postbank Produkt du kündigen möchtest, musst du Kündigungsfristen beachten oder nicht.
Wichtiger Hinweis: Die Kündigung eines Postbank Girokontos oder Geschäftskontos ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Das Gleiche gilt für die Beendigung deines Postbank Kreditkartenvertrags. Für diesen bekommst du im Falle einer Kündigung dann den bereits gezahlten Jahresbeitrag anteilig zurückerstattet.
Wenn du deine Postbank SparCard kündigen möchtest, musst du hingegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Doch Achtung: Nach erfolgter Kündigung versendet die Postbank keine schriftliche Kündigungsbestätigung. Sobald du deinen letzten Kontoauszug erhalten hast, gilt dein Postbank Konto bzw. deine SparCard oder deine Kreditkarte als gekündigt.
Wichtiger Hinweis: Falls du für dein Postbank Konto über einen Dispokredit verfügst, musst du vor der Kündigung deines Kontos eventuell offene Posten zurückzahlen. Ein Teil der fälligen Zinsen muss möglicherweise sofort beglichen werden.
Praktische Tipps für dein Postbank Kündigungsschreiben
Grundsätzlich kannst du für die Kündigung deines Postbank Kontos oder deiner Postbank SparCard bzw. Kreditkarte auch persönlich in deiner Postbank Filiale vorsprechen. Wenn dir hierfür die Zeit fehlt, ist allerdings eine schriftliche Kündigung zu empfehlen, d.h. per Post oder Fax. Diese schickst du dann an folgende Kontaktdaten:
Postbank Hamburg
Kontoführung
22283 Hamburg
oder
Postbank München
Kontoführung
80318 München
Du suchst eine Vorlage die du einfach ausfüllen und direkt abschicken kannst? Wir stellen dir genau diese zur kostenlosen Verfügung.
Du möchtest das Kündigungsschreiben per Fax versenden? Dann schickst du das ausgefüllte Muster an:
0228 – 5500 5515
Extra-Tipp: Bedenke beim Faxversand unbedingt den Ausdruck eines Sendeprotokolls und wähle beim Postversand die Versandart Einschreiben, um den genauen Zeitpunkt der Kündigung auch später nachweisen zu können.
Dein Postbank Kündigungsschreiben enthält dann folgende Infos zu deinem Konto:
- Deinen vollständigen Namen sowie deine aktuelle Adresse
- Deine Bankverbindung (IBAN) sowie das gewünschte Kündigungsdatum
- Wichtig ist auch eine Bankverbindung an, auf die dein Guthaben ausgezahlt werden soll
- Deine Unterschrift
Postbank Kündigung: Was du sonst noch wissen solltest
Wenn du sichergehen möchtest, dass deine Postbank Kündigung rechtssicher und fristgerecht erfolgt, dann solltest du schriftlich per Post oder Fax kündigen. Eine Kündigung per Telefon oder online ist bei der Postbank leider nicht möglich. Was den Inhalt und die Formulierung deines Postbank Kündigungsschreibens angeht, bist du mit unserer kostenlosen Kündigungsvorlage auf der sicheren Seite. Einfach herunterladen, mit deinen persönlichen Daten ergänzen und auf dem gewünschten Versandweg verschicken.
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Mit der Postbank haben ganz offensichtlich viele, auch ehemalige Kunden, schlechte Erfahrungen gemacht, aus den verschiedensten Gründen.
In einem Sterbefall, in dem ich ohnehin schon stark niedergedrückt war, musste ich als eingetragener Kontobevollmächtigter einen Hürdenlauf von Formalitäten und Hindernissen überwinden, um Abmeldungen verschiedener Art durchführen zu können, die andere Banken wesentlich besser handhaben.
Da auch das Filialnetz der Postbank immer weiter ausgedünnt wird, ist die Postbank m.E. keine gute Adresse mehr, für kundenorientierte Praxis.
Ich habe schlechte Erfahrungen bei der postbank gemacht ich habe mein Konto gekündigt und meine sparbücher auch weil ich zur eine andere Bank gewechselt habe aber ich bekomme nicht mein Geld was auf das sparbuch habe wollen die nicht Auszahlung machen die sparbücher sind nicht auffindbar meine Beraterin hat es zur postbank geschickt das geld ist immer noch nicht da wir haben es vor zwei Monaten gemacht es ist eine Frechheit so gehen die postbank mit den Kunden um
Ein Kunde, der vorhat in 3 Monaten plötzlich zu versterben, sollte die SpartCard auch fristgerecht kündigen. Nach der Auflösung des Kontos im Sterbefall „dürfen“ Hinterbliebenen nämlich auch 3 Monate auf das Guthaben warten. Ist das gesetzeskonform, frage ich mich.
Klingt vielleicht ein wenig scharf, aber ich bin der Typ Mensch, dem es nach einem Sterbefall relativ egal ist, ob und vor allem wann ich an das Geld des Verstorben rankommen kann. Just my 2 Pfennige.
Die Clowns schicken einem dann ihre eigenen Vordrucke.