Änderungen bei den Pflegleistungen und bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung 2025

Für das Jahr 2025 sind wieder verschiedene Änderungen geplant, die sowohl die Pflegeleistungen als auch die Beitragszahlungen betreffen. Dadurch soll die Pflege in Deutschland weiter verbessert werden. Nachfolgend findest Du eine Übersicht über alle geplanten Anpassungen, inklusive der neuen Beträge, Erhöhungen und deren Auswirkungen.

Pflegeleistungen – Erhöhungen und neuer Betrag im Überblick

Pflegegeld

Pflegegrad Erhöhung Pflegegeld
ab 2025
2 + 15 Euro 347 Euro
3 + 26 Euro 599 Euro
4 + 35 Euro 800 Euro
5 + 42 Euro 990 Euro

Pflegesachleistungen

Pflegegrad Erhöhung Pflegesachleistung
ab 2025
2 + 35 Euro 796 Euro
3 + 65 Euro 1.497 Euro
4 + 71 Euro 1.859 Euro
5 + 99 Euro 2.299 Euro

Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad Erhöhung Leistungen Tages- und Nachtpflege
ab 2025
2 + 32 Euro 721 Euro
3 + 59 Euro 1.357 Euro
4 + 73 Euro 1.685 Euro
5 +90 Euro 2.085 Euro

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wird in allen Pflegegraden (1–5) auf um 6 Euro 131 Euro erhöht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegegrad Erhöhung Pflegehilfsmittel
ab 2025
1–5 + 2 Euro 42 Euro

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad Erhöhung Wohnumfeld-verbessernde
Maßnahmen
ab 2025
1–5 + 180 Euro 4.180 Euro

Wichtig zu wissen: Wenn mehrerer pflegebedürftige Personen zusammenwohnen liegt der Gesamtbetrag Für Wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei maximal 16.720 Euro.

Änderungen bei den Pflegleistungen und bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung 2025

Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen

Die Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen wird um 113 Euro auf 2.613 Euro erhöht. Der Betrag wird zusätzlich zu den wohnumfeldverbessernden Leistungen gewährt – allerdings nur einmalig. Pro Wohngruppe liegt der Höchstbetrag ab 2025 dann bei 10.452 Euro.

Digitale Pflegeanwendungen

Für digitale Pflegeanwendungen  in allen Pflegegraden steigen die Leistungen um 3 Euro auf 53 Euro.

Vollstationäre Pflege im Heim

Pflegegrad Erhöhung Leistungen zur vollstationären Pflege ab 2025
1 + 6 Euro 131 Euro
2 + 35 Euro 805 Euro
3 + 57 Euro 1.319 Euro
4 + 80 Euro 1.855 Euro
5 + 91 Euro 2.096 Euro

Wohngruppenzuschlag

Pflegegrad Erhöhung Wohngruppen-zuschlag
ab 2025
1–5 + 10 Euro 224 Euro

Spezielle Änderungen bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, der maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr beträgt und relativ flexibel für beide Arten der Pflege genutzt werden kann:

  • Die Leistungen aus der Kurzzeitpflege können mit Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden, sofern diese noch nicht in Anspruch genommen wurden. Insgesamt können ab 2025 also bis zu 1.685 Euro (Verhinderungspflege) zusätzlich zur Summe der Kurzzeitpflege beansprucht werden, was bis zu 3.539 Euro ausmacht.
  • Die Mittel für die Verhinderungspflege können wiederum mit noch nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege bis zu 843 Euro aufgestockt werden, sodass die Gesamtleistung bis zu 2.528 Euro pro Kalenderjahr betragen kann. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, dass die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden dürfen.

Zudem gibt es folgende Änderungen bei der Verhinderungspflege:

  • Der Anspruch verlängert sich von 6 Wochen auf 8 Wochen.
  • Die Voraussetzung einer Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.

Kurzzeitpflege

Pflegegrad Erhöhung Leistungsbetrag
Kurzzeitpflege
ab 2025
2–5 + 80 Euro 1.854 Euro

Verhinderungspflege

Pflegegrad Erhöhung Leistungsbetrag
Verhinderungspflege
ab 2025
2–5 + 73 Euro 1.685 Euro

Änderungen bei den Pflegleistungen und bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung 2025

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen

Für die Pflege von pflegebedürftigen Personen mit Behinderungen, die in einer entsprechenden Einrichtungen leben und versorgt werden, steigt in den Pflegegraden 2–5 um 12 Euro auf 278 Euro.

Kehrseite der Medaille: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sieht es also 2025 gut aus – sie bekommen 4,5 % mehr an Leistungen. Aber wer auf der einen Seite mehr ausgibt, muss auf der anderen Seite natürlich mehr einnehmen. Deshalb steigt der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung 2025 um 0,2 %. Dann gelten folgende neuen Beitragsätze:

Anzahl der Kinder Pflegebeitrag (%)
Kein Kind 4,2 %
1 Kind 3,6 %
2 Kinder 3,35 %
3 Kinder 3,1 %
4 Kinder 2,85 %
5 oder mehr Kinder 2,6 %

Wichtig zu wissen: Bei den Beiträgen werden auch verstorbene Kinder berücksichtigt. Bei den Abschlägen werden sie so lange eingerechnet, bis sie das 25. Lebensjahr vollendet hätten.

Das Wichtigste in Kürze: Mehr bekommen und mehr zahlen

  • Die Pflegeleistungen steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 %.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt gleichzeitig um 0,2 %.

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