Wer alters- oder krankheitsbedingt Hilfe beim Bewältigen des Alltags benötigt und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, der braucht einen sogenannten Pflegegrad. Dieser wird bei der Pflegeversicherung beantragt und regelt die Höhe der Leistungen. Wer vorab abschätzen möchte, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse überhaupt auszahlen kann, der kann den voraussichtlichen Pflegegrad online selbst berechnen.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigener Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, der ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert. Als privat Krankenversicherter musst Du hingegen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt.
Wann jemand Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt und welche Leistungen bezahlt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie lange ist die Person pflegebedürftig?
- Welche Art von Pflege wird benötigt?
- Welcher Pflegegrad liegt vor?
Es ist natürlich die Frage, ob der Pflegebedürftige nur Hilfe beim täglichen Waschen und Einkaufen benötigt oder eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim braucht. Je nachdem, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eingeschränkt sind, wird der Pflegebedürftige einem bestimmten Pflegegrad zugeordnet.
Was bedeutet Pflegegrad?
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, benötigt einen der fünf Pflegegrade. Ein Pflegegrad ist der „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und zeigt, in welchem Maße die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie stark die Person auf Hilfe angewiesen ist. Um einen Pflegegrad zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter fragt dann verschiedene Kriterien aus sechs Lebensbereichen ab:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Belastungen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Für jeden Lebensbereich werden Punkte ermittelt. Anschließend fließen sie mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung ein. Je nach erreichtem Punktwert wird der Pflegebedürftige in einen der 5 Pflegegrade eingeteilt.
Welche Leistungen gibt es bei welchem Pflegegrad?
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € |
Technische Pflegehilfsmittel | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Hausnotruf (monatlich) | bis 25,50 € |
bis 25,50 € |
bis 25,50 € |
bis 25,50 € |
bis 25,50 € |
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Pflegeberatung, Beratungseinsatz | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Pflegeunterstützungsgeld | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
DiPA (monatlich) | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € | bis zu 50 € |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | – | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.095 € |
Voraussichtlichen Pflegegrad online berechnen – so geht`s
Im Internet finden sich verschiedene Rechner, um den Pflegegrad für Erwachsene online zu berechnen. Ein gutes Beispiel ist der Pflegegradrechner der Verbraucherzentrale.
Mit dem praktischen Online-Tool kann der voraussichtliche Pflegegrad relativ einfach ermittelt werden. Dabei werden Fragen zu Hilfe im Haushalt oder zu Diagnosen nicht abgefragt, um das Tool einfach zu halten. Stattdessen gibt es zu allen oben genannten 6 Lebensbereichen verschiedene Fragen, wie:
Positionswechsel im Bett
Kann die Person verschiedene Positionen im Bett einnehmen, sich im Liegen auf die andere Seite drehen und sich aus dem Liegen aufrichten?
- selbständig
- überwiegend selbständig
- überwiegend unselbständig
- unselbständig
Schritt für Schritt werden verschiedene Fragen zur Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person abgefragt. Dabei sollte die Einschätzung möglichst sachlich erfolgen. Oft gibt es auch Hinweistexte, welche die Beurteilung der Antwort erleichtern.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich beim Ergebnis nur um eine Selbsteinschätzung handelt. Die Bewertung durch einen fachkundigen Gutachter kann noch mal deutlich anders ausfallen. Der Pflegegradrechner sorgt nur für eine erste grobe Einschätzung zum Pflegegrad. So kannst Du zumindest ungefähr sehen, inwiefern sich die Antragstellung lohnt.
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Ein Hinweis zur Begutachtung durch den MDK, die am gewöhnlichen Aufenthalsort der zu pflegenden Person stattfindet, auch wenn es für unsere Altvorderen schwer fallen mag, den eigenen Stolz zu zügeln, bei der Befragung und den Prüfungen zur Mobilität geht es nicht darum, sich im besten Licht zu präsentieren, sondern den Umfang der Hilfeleistungen zu ermitteln.
Besser mal einen Gang zurückschalten und sich als eher mehr hilfsbedüftig zeigen, als zu wenig; die Hilfsbedürftigkeit steigt i.d.R. im weiteren Verlauf, falscher Eifer kann hier zur Falle werden, das sollte vorab eindringlich besprochen werden, um nicht ggf. wegen ein paar fehlender Punkte einen faktisch zu niedrigen Pflegegrad zugewiesen zu bekommen.
Vielen Dank für den Beitrag. War sehr informativ 👍