Schuldner mit eigenem Einkommen können seit dem 1. Juli mehr von ihrem Nettoeinkommen für sich selbst behalten, wenn ihr Gehalt zur Zahlung von Schulden gepfändet wird. Denn seit diesem Datum gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Normalerweise geschieht die Anpassung automatisch. Trotzdem wird Schuldnern empfohlen, die Anwendung der aktuellen Freigrenzen zu überprüfen, damit am Ende nicht zu viel von ihrem Gehalt abgezogen wird.
Was sind Pfändungsfreigrenzen ?
Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen sollen dafür sorgen, dass ein Schuldner auch dann über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen und gegebenenfalls seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen kann, wenn sein Arbeitseinkommen wegen Schulden gepfändet wird. Zudem soll bei Schuldnern, deren Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, ein festgelegter Teil seines Mehrverdienstes zur freien Verfügung übrig bleiben. Dadurch sollen Schuldner animiert werden, trotz Gehaltspfändung eine Arbeit anzunehmen und nicht von Sozialleistungen wie Hartz 4 oder Sozialhilfe zu leben.
Um diese Regeln zu gewährleisten, werden Pfändungsfreibeträge festgelegt, in deren Höhe das Einkommen des Schuldners unpfändbar ist. Dabei werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig überprüft, wobei die Entwicklung der Lebenshaltungskosten als Basis der Neuberechnung dient. Zum 1. Juli 2021 traten nun neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft, die höher sind, als die Freibeträge vorher lagen.
Wie hoch liegen die aktuellen Pfändungsfreigrenzen ?
Seit dem 1. Juli 2021 gelten folgende neue Freigrenzen:
- Der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.259,99 € pro Monat, vorher lag die Grenze bei 1.179,99 €.
- Unterhaltspflichtige bekommen einen höheren Freibetrag, der bei einem Kind bei 1.729,99 € liegt und bei mehreren Kindern entsprechend höher.
- Bei Pfändungsschutzkonten wurde der Grundfreibetrag ebenfalls von 1.178,59 € auf 1.252,64 € angehoben.
Nur wenn ein Schuldner mehr als den Grundfreibetrag verdient, muss er bei einer Zwangsvollstreckung einen Teil seines Einkommens an den Gläubiger zahlen. Verdient ein Schuldner z. B. 1.500 €, darf er davon in jedem Fall 1.259,99 € behalten. Ist dieser Schuldner zusätzlich noch unterhaltspflichtig, braucht er gar nichts von seinem Einkommen abzutreten.
Wie hoch die aktuellen Freigrenzen im Einzelnen sind, kann der Broschüre Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen: QUELLE – HIER klicken! (PDF Download)
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz entnommen werden. Hierin findet sich eine übersichtliche Tabelle, wo der pfändbare Betrag bei Unterhaltspflicht für 0 bis 5+ Personen entnommen werden kann.
Anwendung der aktuellen Tabelle besser noch mal überprüfen
Banken, Sparkassen, Arbeitgeber und Sozialleistungsträger haben eigentlich die Pflicht, die Grenzen bei Lohn- und Kontopfändungen automatisch anzupassen, wobei es keine Übergangsregelung gibt und die neuen Grenzen ab dem 1.7.2021 sofort angewendet werden müssen. Das klappt aber leider nicht immer. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Schuldner besser überprüfen, ob die aktuellen Freigrenzen tatsächlich berücksichtigt wurden. Wurde zu viel an die Gläubiger ausbezahlt, kann der Schuldner entsprechend eine Nachzahlung vom Arbeitgeber, vom Sozialleistungsträger oder von der Bank verlangen.
Wichtig zu wissen: Wurden individuelle Freibeträge per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgelegt, muss der Schuldner die Anpassung beim zuständigen Amtsgericht selbst veranlassen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Schuldner zusätzlich unpfändbare Lohnanteile wie Fahrgeld bezieht.
Fazit: Wachsam bleiben
Durch die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen bleibt Schuldnern bei Gehaltspfändungen mindestens 80 € mehr von ihrem Nettoeinkommen übrig, wobei sich die Summe je nach Einkommen und Unterhaltspflicht noch erhöhen kann. Es lohnt sich also auf jeden Fall zu prüfen, ob der Arbeitgeber, der Sozialleistungsträger oder die Bank die neuen Freigrenzen bereits im Juli wirklich angewendet hat, da es trotz Anpassungspflicht manchmal zu Fehlern kommen kann. Trotz Schulden bleibt so einfach mehr Geld übrig.
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