Personalnot am Flughafen – was tun bei gestrichenen Flügen?

Lange Schlangen, annullierte Flüge – die Personalnot an den Flughäfen sorgt derzeit für reichlich Urlaubsärger. Bereits jetzt haben viele Fluggesellschaften unzählige Flüge gestrichen, weitere kommen tagtäglich hinzu. Doch welche Rechte habe ich, wenn mein Traum vom Sommerurlaub wegen eines gestrichenen Fluges platzt?

Das sind Deine Rechte bei stornierten Flügen …

Der Personalmangel in Deutschland trifft die Fluggesellschaften hart. Zahlreiche Flüge in den Sommermonaten wurden deshalb bereits im Vorfeld gestrichen. Doch das musst Du nicht klaglos hinnehmen und auf Deine Urlaubsreise verzichten. Denn die Airline ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Personal für die Durchführung ihrer verkauften Flügen zur Verfügung steht. Entsprechend hast Du bei gestrichenen Flügen einige Rechte:

… wenn Du den Flug direkt bei einer Airline gebucht hast

  • Wird Dein Flug gestrichen, muss die Airline für eine anderweitige Beförderung sorgen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine Bahnfahrt. Dabei muss die Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen, die Airline muss sich um die Organisation der Ersatzbeförderung kümmern und darf dafür kein Geld extra verlangen.
  • Organisiert die Airline keine andere Beförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen und musst Du selbst teure neue Tickets buchen, kannst Du Schadensersatz geltend machen und von der Airline die Erstattung der Mehrkosten einfordern.
  • Erfährst Du weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug, dass Dein Flug gestrichen wurde, hast Du zusätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
  • Möchtest Du keine andere Flugverbindung, keine andere Fluggesellschaft und nicht die Bahn nutzen, kannst Du von der Airline als Alternative auch verlangen, dass Dir der Ticketpreis für den annullierten Flug komplett erstattet wird.

… wenn der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise ist

  • Gehört der gestrichene Flug zu einer Pauschalreise, trägt der Reiseveranstalter die Verantwortung und muss eine Ersatzbeförderung organisieren. Auch hier gilt, dass sich dadurch der Reisepreis nicht erhöhen darf.
  • Kommt es durch die Ersatzbeförderung zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Pauschalreise, beispielsweise bei einer verspäteten Ankunft am Urlaubsort um einen ganzen Tag, kannst Du Schadensersatz vom Reiseveranstalter einfordern.
  • Anders als bei separat gebuchten Flügen bei der Airline kannst Du bei Pauschalreisen nicht auf die Erstattung des Reisepreises bestehen.

FAZIT

Wurde Dein Flug gestrichen, müssen sich Airline bzw. Reiseveranstalter um eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen kümmern, wodurch Dir keine Zusatzkosten entstehen dürfen. Bekommst Du kein entsprechendes Angebot von Deiner Fluggesellschaft, kannst Du selbst neue, teurere Flugtickets buchen und die Zusatzkosten von der Airline zurückfordern. Alternativ kannst Du dir aber auch den Ticketpreis zurückholen. Bei einer Pauschalreise ist dies nicht möglich, allerdings kannst Du im Fall der Fälle Schadensersatz geltend machen, wenn die Reise durch die Ersatzbeförderung stark beeinträchtigt wird. Lass Dich auf jeden Fall nicht mit unzumutbaren Reisebedingungen abspeisen, sondern beharre auf Deinen Rechten. Wir wünschen Dir dafür gute Nerven!