Der PayPal Käuferschutz sollte eigentlich Käufer sowie Verkäufer bei ihren Transaktionen absichern und beide Interessen gleichermaßen Vertreten. Kommt ein falscher Artikel an, kann man als Kunde einfach sein Geld zurückverlangen. Bezahlt der Kunde nicht, kann man als Verkäufer das Geld einfach über PayPal einziehen lassen. Klingt eigentlich wie eine gut durchdachte und sichere Idee. Aber der Bundesgerichtshof sieht das ganz anders und hat am Mittwoch ein Urteil gefällt, das den Käuferschutz von PayPal erheblich aufweicht.
Was ist der PayPal Käuferschutz?
Der Käuferschutz von Paypal soll Käufern und Verkäufern Sicherheit bei ihren Transaktionen geben. Und das nicht nur beim Geldtransfer, sondern auch bei der Zufriedenheit mit dem jeweiligen Artikel. Sollte etwas nicht stimmen, können Verbraucher, die über PayPal bezahlt haben ihr Geld einfach wieder zurückbekommen können – ganz ohne Probleme. Dabei können der Verkaufspreis, sowie die Versandkosten erstattet werden.
So wirbt PayPal auf der eigenen Internetseite für den PayPal Käuferschutz:
Mit Sicherheit für Sie da. Während andere von Sicherheit sprechen, setzen wir den Standard für sichere Zahlungen. Ganz gleich, ob Sie kaufen oder verkaufen. – Paypal
Beispiele für den PayPal Käuferschutz
Folgende Beispiele lassen den Käuferschutz von PayPal in Kraft treten und sollen unangenehme Situationen beim Online-Shopping erträglicher machen:
- Falscher Artikel wurde geliefert
- Gebrauchter Artikel geliefert, obwohl ein neuer bestellt wurde
- Der Artikel funktioniert nicht so wie beschrieben
- Der Artikel funktioniert gar nicht oder ist beschädigt
In solchen Fällen kann man sich bei PayPal melden und einem wird dabei geholfen, den Kaufpreis sowie die Versandkosten zurückzuerhalten. Es gibt auch noch weitere Vorteile beim Bezahlen mit PayPal, die einen schützen. Dazu gehört beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung über PayPal.
So funktioniert der PayPal Käuferschutz
Sollte einer der oben genannten Fälle eingetreten sein, kann man innerhalb 180 Tagen nach der Zahlung über sein PayPal-Konto mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Wenn es zu einer Klärung bzw. zu einer Einigung gekommen ist, kann man die Klärung innerhalb weiterer 20 Tage an PayPal übertragen und erhält sein Geld zurück. Dabei wird das Konto des Verkäufers belastet.
Ausnahmen vom PayPal Käuferschutz
Der Käuferschutz von PayPal gilt dabei allerdings nicht für alle Artikel. Es gibt folgende Ausnahmen:
- Gutscheine
- Fahrzeuge mit Motor
- industrielle Maschinen
- Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen
- individuell gefertigte Artikel
- Artikel, die persönlich abgeholt wurden
Schutz vor unberechtigten Zahlungen
Sollte man nicht fahrlässig gehandelt haben, wie beispielsweise sein Passwort für PayPal an seinen Computer geklebt oder in einem öffentlichen Café das Ausloggen vergessen haben, kann man einen unbefugten Zugriff einfach an PayPal melden und erhält den vollen Betrag zurückerstattet. Auch bei Phishing-Verdacht bei seinem PayPal-Account, kann man sich an den Kundenservice wenden, der dabei hilft, das Konto wieder zu schützen.
BGH Urteil zum PayPal Käuferschutz
Klingt doch eigentlich alles ganz super, was PayPal beim Käuferschutz alles verspricht – zumindest in der Theorie. Denn der Bundesgerichtshof hat nun am Mittwoch ein Urteil gefällt, dass den Käuferschutz nun einschränkt:
Denn trotz des Käuferschutzes sollen Verkäufer noch die Möglichkeit haben, im Streitfall den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einzuklagen.
Laut des Urteils haben Verkäufer im Vergleich zu den Käufern durch den PayPal Käuferschutz erhebliche Nachteile, die durch das Urteil nun ausgeräumt werden sollen.
Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen. – Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger
Des Weiteren hieß es, dass die Interessen beider Parteien durch den Käuferschutz nicht ausgeglichen berücksichtigt werden würden. Der private Verkäufer hätte solch erhebliche Nachteile, dass der Käuferschutz das Ende für private Verkäufe bedeuten könne.
Nach Angaben einer PayPal-Sprecherin will der Bezahldienst nun zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten. Dann werde man entscheiden, ob die Richtlinie geändert werden muss:
Ziel ist es sicherzustellen, dass Käufer und Verkäufer auch künftig sicher miteinander handeln können. – PayPal Sprecherin
Fazit – PayPal Käuferschutz aufgeweicht
Das Urteil heißt nun also eigentlich nichts anderes, als dass Verkäufer nun den PayPal Käuferschutz umgehen können. Klagen sind nun also trotz des vermeintlichen Schutzes möglich. Wie PayPal darauf reagieren wird, um Käufer und Verkäufer wieder gleichermaßen zu schützen bleibt abzuwarten.
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Danke Martin! Wer hat den geglaubt, dass Paypal Recht schaffen könnte. Der Klageweg war noch nicht auf ausgeschlossen, deswegen konnte und kann der Käuferschutz nicht aufgeweicht werden. Paypal bietet lediglich ein System.
Martin hat das korrekt aufgeführt. Und Hintergrund für dieses Urteil ist sehr wahrscheinlich der von Max genannte Grund. Es gibt viele Fälle in denen der Käufer das Geldvom privaten Verkäufer zurück verlangt und falsche Tatsachen angibt. Paypal hat dann häufig sehr leichtfertig akzeptiert, ohne den Fall richtig aufzuklären bzw. den privaten Verkäufer wirklich anzuhören.
Für viele private Verkäufer Grund genug Paypal nicht als Zahlungsmethode anzubieten.
Martin hat das richtig beschrieben. In der Praxis wird sich dadurch aber wenig ändern. Es geht bei PayPal doch mithin darum dass das Geld umgehen eintrifft.
Haaachja, die Hobbyanwälte 🙂
Ich bin Rechtsanwalt und stimme mit dem Verfasser des Artikels nicht überein. Entegen dem Fazit und auch den Meinungen in der Regenbogenpresse wurde der Käuferschutz nicht eingeschränkt oder abgeschafft, sondern schlicht demaskiert. Denn der Käuferschutz hatte noch nie die Schutzwirkung für Käufer, den er vorgab zu haben. In den Richtlinien von Paypal steht sogar drin, dass der Käuferschutz nicht bestehendes Recht ändern kann, mithin Paypal kein Gericht ersetzt. Die Möglichkeit für Verkäufer und Käufer (!) trotzdem zu klagen, bestand zu jeder Zeit.
Trotzdem ist der Käuferschutz für den Käufer eine gute Sache, wenn er so an sein Geld kommt. Denn damit drängt er den Verkäufer in die aktive Rolle. Andernfalls müsste der Käufer selbst Klage erheben und ggf. noch ein Urteil selbst vollstrecken. Ob er die diesbezüglichen Kosten jemals wiedersehen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Vielen Dank Martin für die tolle Darstellung. Ich habe diesen „Hype“ in der Tat nicht verstanden, da sich ja in der Tat rechtlich nichts änderte. Endlich jemand der es auf den Punkt gebracht hat.
Warum bringt ihr es nicht auf den Punkt. Private Verkäufer und nun auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind als Verkäufer bei nicht versicherten Sendungen (Päckchen etc.) jetzt geschützt. So geht das Risiko bei Verlust der Ware auf den Käufer über. Der Verkäufer kann die Kaufsumme also vom Käufer falls nötig einklagen.
Die Zusammenfassung ist falsch. Paypal hat nie irgendeinen echten Schutz dargestellt und schreibt selbst in seine AGB, dass es nicht in die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer tritt. Hatte letztes Jahr einen „wie neu / 100% in Ordnung“ iMAC gekauft und wurde nach Inanspruchnahme des Käuferschutzes (Gerät war völlig im Sack) verklagt. Auch wenn ich bis heute den Sinn dieser Klage nicht verstanden habe hat sich Paypal auf Anfrage direkt distanziert.
Ich hatte früher immer gedacht, dass der Verkäufer ebay als Handelsplattform und Paypal als Zahlungsdienstleister wie einen Erfüllungsgehilfen beauftragt und sich dann hinterher mit denen um das Geld, bzw. die Entscheidung über die Rückabwicklung kloppen muss. Dem ist aber nicht so. Das Einzige was bei Paypal passiert, ist das – wenn der Kunde sein Geld bekommt – der Verkäufer klagen muss. Ohne Paypal müsste der Kunde klagen.
Ich glaube wer immer den Artikel von euch geschrieben hat ist selber noch nie in der Situation gewesen an einen betrügerischen Käufer bei Paypal zu gelangen. Die Aktuelle Situation ist der Hinsicht eine absolute Katastrophe weil der Käufer behaupten kann was er will und im Prinzip einfach immer ihm gefolgt wird ohne dass er irgendetwas beweisen muss. Googelt doch einfach mal nach begriffen wie „Paypal Betrug durch Käufer“.
Vor dem Hintergrund ist das Urteil -mMn -sehr zu begrüßen und nicht wie von euch angedeutet ein Versuch die Rechte der Verbraucher zu beschneiden
Hat sich was geändert? Konnte der Verkäufer nicht schön immer klagen? In meinen Augen hat sich nichts geändert.
Klagen konnte man schon immer. Bisher war der Verkäufer aber zu 99% nicht im Recht, wenn der Käufer sein Geld über den PayPal Käuferschutz zurückverlangt hat, da das als eine Art Nutzungsbedingung akzeptiert wurde. Durch das Urteil wird das Klagen für Verkäufer jetzt einfacher und die Rechtsprechung verschiebt sich etwas.
Nein, das stimmt nicht. In den AGB zur Käuferschutzrichtlinie von PayPal steht ganz klar drin, dass der Käuferschutz nicht in bestehendes Recht eingreift. Beiden Parteien war es auch in der Vergangenheit frei, unabhängig des Käuferschutz zu klagen. Die Gerichte waren noch nie an eine Entscheidung von PayPal gebunden. Insofern ändert sich durch das Urteil des BGH – anders als in der Presse und in diesem Artikel dargestellt – rein gar nichts.
Früher benötigte eine GbR (wird nun lt. Gerichtsurteil wie ein privater Verkäufer behandelt) einen Nachweis, falls der Kunde behauptete, die Ware nicht erhalten zu haben. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, falls der Käufer die Ware unversichert versendet (z. B. Päckchen). Das Risiko bei Verlust trägt dann der Käufer!