Ratgeber

Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse – darauf sollte man achten

Manche Personengruppen sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Statt eine private Krankenversicherung (PKV) zu wählen, können sie sich aber unter Umständen freiwillig von einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Doch welche Bedingungen gelten dafür? Kann man später noch in die GKV wechseln, wenn man sich zuerst für eine private Krankenversicherung entschieden hat? Wie werden die Beiträge berechnet? Und was sollte man sonst noch wissen? Dieser Artikel klärt auf.

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