Da kommt endlich das sehnlichst erwartete Smartphone oder die Spielekonsole per Post an, man reißt die Originalverpackung auf, wirft sie unbeachtet weg und entsorgt das Altpapier. Und dann fällt uns plötzlich auf, dass die begehrte Ware vielleicht doch nicht so toll ist, wie wir anfangs gedacht haben. Was nun? Muss bestellte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden?
Recht auf Widerruf auch ohne Originalverpackung
Beim Online-Shopping haben Verbraucher ein Recht auf Widerruf. Dadurch sollen sie die Chance bekommen, die online bestellte Ware zu prüfen und bei Nichtgefallen vom Vertrag zurückzutreten. Dabei gilt für den Widerruf eine gesetzliche Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, weitere Bedingungen darf es für den Widerruf nicht geben. Manche Händler und Hersteller geben zwar in ihren Geschäftsbedingungen an, dass sie die Rückgabe der Ware nur mit Originalverpackung akzeptieren würden. Da diese Forderung die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf einer Online-Bestellung einschränken, ist diese Klausel allerdings in der Regel unwirksam. Aber nicht immer …
Keine Regel ohne Ausnahmen – versiegelte Ware
Auch wenn Händler in der Regel eine Rücksendung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Originalverpackung akzeptieren müssen, gilt wie fast immer im Leben: Keine Regel ohne Ausnahme. So gibt es durchaus Ware, bei der das Öffnen der Originalverpackung das Widerrufsrecht erlöschen lässt. Das gilt zum Beispiel bei Produkten, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nach dem Öffnen der Originalverpackung nicht mehr zur Rückgabe geeignet sind, aber auch bei versiegelten DVDs, Konsolenspielen usw. Dabei muss die Verpackung allerdings tatsächlich als Siegel zu erkennen sein. Dass der Artikel einfach in Klarsichtfolie steckt, reicht allgemein nicht aus.
Für verlängertes Rückgaberecht Verpackung aufbewahren
Manche Händler bieten ein verlängertes Rückgaberecht an, das über das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht hinausgeht. In diesem Fall darf der Händler aber darauf bestehen, dass die Ware in Originalverpackung zurückgesendet werden muss. Deshalb sollte die Verpackung bis zum Ende der verlängerten Rückgabefrist aufbewahrt werden, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sie wirklich behalten will.
Unser Tipp
Auch wenn Dein Händler kein verlängertes Rückgaberecht gewährt, solltest Du vor allem bei teureren Produkten die Originalverpackung sicherheitshalber wenigstens 14 Tage aufbewahren, bis die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist. Denn auch wenn der Händler die Rücknahme ohne Originalverpackung nicht verweigern darf, ersparst Du Dir dadurch einfach Diskussionen und Stress.
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Echt dreist dass es Leute gibt, die das machen. Man kann die Verpackung doch wenigstens Mal einen Monat aufheben, bis ich mir sicher bin…
Ganz toller Ratgeber! Das hilft sehr. Ich wusste das so nicht. Gerne auch zu anderen Themen.
Danke an das Team!
Cooles Format mit dem Ratgeber! Bitte mehr davon. 🙂
Ich hebe die meisten Kartons für ein Jahr auf. Bei Rücksendungen/Reparaturen größerer Geräte ist es manchmal nicht einfach, einen passenden Karton zu finden.
Absolut, alles wird erstmal wie ein „West“-Paket aufgerissen, im Supermarkt verpflichten aufgerissene Verpackungen i.d.R. zum Kauf. Ich würde auch jeden „Kunden“ sofort sperren. …Unabhängig davon, ich versuche alle original Verpackungsteile zu erhalten. So habe ich schon einiges „altes“ OVP wieder verkauft. OriginalVerpackt und komplett, macht sich immer gut.
Also ich hebe von Anschaffungen ab ca.100€ die Orginalkartons immer auf. Schmeisse sie auf den Speicher und einmal im Jahr wird ausgemistet.
Ich machs genauso! Gerade bei teureren Sachen mit Garantie machts auf jeden Fall Sinn!
Ja ich auch. Hab noch meinen 55 zoll tv karton sogar noch.. müsste ich die Tage mal endlich entsorgen.
Ein Kunde, der innerhalb 14 Tagen ein Smartphone oder sonstiges Gerät ohne Originalverpackung zurück schickt, würde ich sofort für zukünftige Bestellungen sperren.
Absolutes No-Go! Rechte hin oder her…das gehört sich nicht. Was soll der Händler denn noch ohne Verpackung mit dem Gerät machen?
Das sehe ich genauso!
Sehr richtig. Selbst, wenn es etwas kleineres wäre – wenn man sich unsicher ist, kann man doch wenigstens die 14 Tage abwarten vor’m wegschmeißen 🤨