Da hat man sich ewig auf seinen Urlaub gefreut und dann passiert die Katastrophe: Veranstalter pleite, Geld weg, Urlaub ade. Lange wurde diskutiert und gestritten, im Juni 2017 hat der Bundestag grünes Licht gegeben: Das neue Reiserecht ist so gut wie beschlossene Sache und soll die Verbraucher in Zukunft noch besser schützen, vor allem wenn der Reiseveranstalter, der Hotelanbieter oder die Fluglinie pleitegeht. Doch was bedeutet die Änderung tatsächlich für Dich? Lassen sich Klagen bei Reisemängeln oder Veranstalterkonkurs jetzt leichter oder schwerer durchsetzen? Wer profitiert von den neuen Bestimmungen und wer hat das Nachsehen? Ist jetzt jede Reisebuchung vom Hotelurlaub bis zum Ferienhaus durch das neue Gesetz abgesichert? Muss man weiter mit kurzfristigen Preiserhöhungen rechnen? Lies hier nach, was sich für Dich als Verbraucher und Urlauber in Zukunft wahrscheinlich ändern wird und worauf Du gegebenenfalls achten solltest.
Warum wurde überhaupt eine Änderung beschlossen?
In der EU sollen endlich auch bezüglich des Reiserechts die gleichen Regeln gelten und die Gesetze sollen vereinheitlicht werden. Im Prinzip ist die Änderung des deutschen Reiserechts damit nur eine Umsetzung der EU-Richtlinien. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil Reisen ein grenzüberschreitendes Produkt sind. Unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern machen einen Rechtsstreit oft beschwerlich oder gar unmöglich. Einheitliche Regeln können vor allem dann hilfreich sein, wenn es zu Problemen kommt.
Zudem hat sich im Zeitalter des Internets das Buchungsverhalten der Menschen rund um den Globus stark verändert. Buchten früher die meisten Urlauber ihre Reise noch pauschal im Reisebüro bei einem einziger Veranstalter, stellen sie sich heute via Internet alle Reisekomponenten selbst zusammen – vom Flug über den Mietwagen bis zum Hotel. Bisher ließ das Reiserecht Internetbuchungen völlig außen vor und das soll sich mit dem neuen Reiserecht grundsätzlich ändern. Damit ist die geplante Änderung eine Anpassung an bereits vorherrschende Realität der heutigen Urlauber. Denn das alte Reiserecht stammt noch aus dem Jahr 1990 und war entsprechend schon lange nicht mehr zeitgemäß.
Was bedeutet die Reiserechtänderung für Dich?
Früher deckte das Reiserecht nur klassische Pauschalreisen ab, wobei der Begriff Pauschalreise sehr eng gefasst war. Der Verbraucher musste mindestens Flug und Hotel bei einem Veranstalter zusammen buchen, um in den Genuss eines Sicherungsscheins zu kommen. Ging bisher die Fluglinie oder der Hotelanbieter insolvent, haftete dann der Reiseveranstalter und kam für die Kosten auf.
Mit der Reiserechtänderung wird der Begriff Pauschalreise deutlich erweitert. So sind Flüge, Hotelkosten und Mietwagen auch dann mit eingeschlossen, wenn z. B. auf einem Portal alles einzeln gebucht wurde. Um für mehr Transparenz auf dem Reisemarkt zu sorgen, soll es Standard-Infoblätter geben, die den Urlauber über Insolvenzschutz, Rücktrittsrechte und Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln aufklären sollen.
Eine weitere interessante Änderung: Zukünftig können Reisemängel sogar innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden und nicht mehr nur innerhalb eines Monats wie bisher, wobei eine zügige Geltendmachung eher von Erfolg gekrönt sein wird, da man die Reisemängel nach längerer Zeit nicht mehr so gut nachweisen kann. Und die Beweispflicht für die Reisemängel liegt nach wie vor beim Verbraucher. Langfristig wird sich also erst zeigen müssen, ob durch diese Änderung tatsächlich mehr Entschädigungen für die enttäuschte Verbraucher rausspringen.
Gilt das neue Reiserecht auch für Ferienhäuser und Tagesfahrten?
Für viele Verbraucherschützer ist das ein Skandal: Ferienhäuser, die über Agenturen oder Ferienhausvermittlungen gebucht wurden, sollen tatsächlich vom Reiserecht ausgeschlossen werden. Geht also Dein Ferienhausanbieter pleite, bleibst Du auf der Anzahlung leider weiterhin sitzen, obwohl solche Anzahlungen oft eine beträchtliche Höhe haben können. Auch Reisemängel und dadurch entgangene Urlaubsfreuden können bei Ferienhäusern nicht geltend gemacht werden.
Dasselbe gilt für Tagesreisen, die zu ca. 95% vom Schutz durch das neue Reiserecht ausgeschlossen werden, es sei denn, die Kosten übersteigen einen Wert von 500€, was bei Tagesreisen allerdings so gut wie nie vorkommt. Bei günstigeren Tagesreisen bist Du leider nicht vor der Insolvenz des Reiseanbieters geschützt und musst die Kosten und das Risiko selbst tragen.
Hat sich etwas bezüglich kurzfristiger Preiserhöhungen geändert?
Bisher galt, dass eine Preiserhöhung von 5% bis zu 20 Tage vor Reisebeginn zumutbar ist. Mit der Gesetzesänderung sind jetzt sogar Preiserhöhungen von 8% möglich, allerdings nur, wenn die Erhöhung vom Veranstalter tatsächlich nachgewiesen werden kann, z. B. durch gestiegene Kraftstoffkosten oder Ähnliches. Zudem muss der Reiseveranstalter den Verbraucher nachvollziehbar über die genauen Gründe für die Preiserhöhung informieren. Zweifelt der Verbraucher die Gründe an, kann er dagegen vorgehen, aber ein Beweis ist für den Verbraucher oft schwer bis gar nicht möglich.
Enthält der Reisevertrag eine Erhöhungsklausel, darfst Du aber im Gegenzug auch eine Preissenkung fordern, wenn Du nachweisen kannst, dass beispielsweise die Treibstoffkosten gesunken sind. Ob das in der Realität tatsächlich durchsetzbar ist, bleibt allerdings erst abzuwarten.
Kann sich an den Regelungen noch etwas ändern?
Noch muss sich der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen, in Stein gemeißelt sind die Regelungen also noch nicht. Es kann also durchaus sein, dass weitere Änderungen hinzukommen. Zu begrüßen wäre, dass wenigstens Ferienhäuser und am besten auch Tagesreisen noch mit eingeschlossen werden, um den Urlaubern eine größtmögliche Absicherung zu garantieren.
Fazit zu den Vor- und Nachteilen des neuen Reiserechts für Dich
Das neue Reiserecht ist genauso komplex wie in der Branche umstritten. Sowohl die Reiseveranstalter als auch die Verbraucherschützer sehen viele Vor- und Nachteile für beide Seiten und hoffen noch auf Nachbesserungen des derzeitigen Gesetzesentwurfs. Deine persönlichen Vorteile bzw. Nachteile als Verbraucher werden nachfolgend noch mal kurz aufgelistet:
Vorteile für den Verbraucher
- Begriff Pauschalreise wurde erweitert
- Urlaubsreisen nach dem Baukastenprinzip über ein Portal besser abgesichert
- Reisevermittler müssen Reiserückbeförderungsmöglichkeit gewährleisten
- Informationspflicht gegenüber den Reisenden muss erfüllt werden
- 2 Jahre Zeit, um Reisemängel geltend zu machen (vorher nur 1 Monat)
Nachteile für den Verbraucher
- Preiserhöhungen von 8 % bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich (vorher nur 5 %)
- Preiserhöhungsklausel gilt auch bei Pauschalreisen mit Fixpreis
- keine Absicherung bei Ferienhausbuchungen über Agenturen oder Ferienhausvermittlungen
- keine Absicherung bei Tagesreisen unter einem Wert von 500 €
Übrigens gilt das neue Reiserecht noch nicht für diese Saison, es soll erst ab der nächsten Sommersaison in Kraft treten, genauer gesagt ab Juni 2018. Für dieses Jahr bleibt noch alles beim Alten. Wir wünschen Dir eine gute Reise!
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2 Jahre Reklamationsmöglichkeiten. Da wird es wohl so losgehen wie bei den britischen Touristen, die reihenweise wegen angeblicher Diarrhoen die Veranstalter abzocken.