🔎🪪 Neue Methoden von der EU für Alterskontrollen im Internet geplant

Wer sich schon länger im Internet aufhält, weiß auch, wie es um die Alterskontrollen beim Online-Shopping, Video-Plattformen und anderen Services, die ein Mindestalter voraussetzen. Oftmals wird ein Pop-up mit der Frage angezeigt, ob man schon 16 Jahre oder auch 18 Jahre alt sei.

Diese Pop-ups, bzw. Abfragen sind aber kein Hindernis und schon gar nicht für Menschen, die das geforderte Alter noch gar nicht erreicht haben, denn mit wenigen Klicks und ohne weitere Prüfung werden nach der Bestätigung alle Inhalte angezeigt. Dies soll sich laut der EU aber ändern.

Alterskontrollen per App geplant

Jeder, der die Online-Ausweis-Funktion mit Pin kennt, kann sich schon denken, welche Art von Kontrolle bei solchen Onlinediensten zum Einsatz kommen soll. Geplant ist es, solche Altersabfragen nur mit App und entsprechendem Nachweis umgehen zu können.

So hat das IT-Unternehmen „T-Systems“ und das schwedische Unternehmen Scytales den Zuschlag bekommen, solch eine App mit Alterskontrolle zu programmieren. Der Auftrag stammt von der Kommission und läuft schon seit Anfang des Jahres.

Mehrere Phasen der Entwicklung geplant

Dass solch eine App nicht ein sofortiges und fertiges Rollout bekommen kann, sollte klar sein, denn gerade Fehler können hier einen immensen Schaden für viele Webseiten-Betreiber anrichten, wenn Kunden durch eine falsch programmierte App nicht mehr die Dienste nutzen können. So wurde die Entwicklung in mehreren Phasen aufgeteilt:

Phase 1:

Da hier auch der Datenschutz eine Rolle spielt, sind die Tüftler dabei, die Nutzung der Alterskontrolle unter Pseudonymen starten zu lassen. Wie da dann der genaue Ablauf und auch eine Überprüfung ablaufen soll, ist hier noch nicht sicher bekannt. Aber unter anderem sollen Spezifikationen wie „Domain Spezifische Identifier oder Pseudonyme“ genutzt werden.

Durch einen eigenen Identifier soll der Nutzer identifiziert werden und kann dann ganz einfach die Services mit Altersbeschränkung nutzen. Dieser Status der App soll schon ab Juni 2025 verfügbar sein.

Phase 2:

In der folgenden Phase möchte das Unternehmen eine Lösung entwickeln, bei der deutlich weniger Daten vom Nutzer preisgegeben werden. So soll es ab dieser Entwicklungsphase für Betreiber etwaiger Webseiten nur noch möglich sein zu erkennen, ob der Nutzer das erforderte Alter erreicht hat. Und dies ohne weitere Daten selbstständig abgleichen zu müssen. Hier setzt der Entwickler voll auf den Datenschutz der Nutzer. Fraglich, ob dieser Schritt nicht in der Priorität weiter oben stehen müsste?

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Wie genau soll dieser Alterskontrolle ablaufen?

Die App soll auf allen üblichen Geräten installiert werden können. So zählen nicht nur Smartphones dazu, sondern auch direkt Tablets, Laptops und normale Computer. Ähnlich wie die Ausweis-App, die man schon kennt, soll hier ein ähnliches Verfahren ablaufen.

Geplant ist es, dem Nutzer beim Besuchen einer jeweiligen Webseite einen QR-Code generieren zu lassen, mit dem man sich dann verifizieren kann und somit Zugang zum Service bekommt. So kann dieser Code, bzw. App dann auch vom Smartphone genutzt und gekoppelt werden, wenn man sich zum Beispiel auf dem Laptop verifizieren muss. Geplant sei auch, dass Accounts angelegt werden können, damit man sich nicht immer aufs Neue per App anmelden muss.

Wie beweise ich der App, dass ich das vorgegebene Alter habe?

Hier möchte das Unternehmen den Ablauf recht einfach gestalten, denn aktuell sei geplant, dass man dafür nur seinen Ausweis oder auch Reisepass per App scannen muss. So scannt die App dann die erforderlichen Daten und speichert sie ganz einfach ab. Wer die Online-Ausweis-Funktion nutzt, kann sich einfach mit dem Ausweis und Pin verifizieren.

Wer nun glaubt, dass man dann einfach den Ausweis von Papa nehmen könnte, wird schnell an die Grenzen kommen. Unter anderem ist geplant, dass neben dem Scan des Dokuments auch ein biometrischer Gesichtsscan per App oder auch noch weitere Maßnahmen überlegt werden, damit hier kein Betrug entstehen kann. So sollen auch diejenigen geschützt werden, die ihr Gesicht nicht scannen lassen möchten. Hier sollen Alternativen für die Überprüfung mit eingebaut werden. Konkrete Maßnahmen wurden allerdings noch nicht genannt.

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Was sagt der Datenschutz?

Grundsätzlich möchte man hier die Nutzer der App schützen, denn gerade durch das Modell mit Pseudonymen, die keinen Hinweis auf den Nutzer der jeweiligen Webseite mit sich bringt und auch keinen Zusammenhang erzeugen kann, da hier wirklich nur das „Ok“ abgefragt werden soll. So kann der jeweilige Webseiten-Betreiber, wie zum Beispiel Erotikplattformen den Menschen nicht im Zusammenhang per Klardaten und dem Nutzerverhalten in Kontakt bringen.

Neben dieser Idee kommt noch hinzu, dass die App aber auch ein paar kleine Schutzmaßnahmen, sowie Protokolle anwenden wird. Es sollen optional Daten erfasst werden, wie zum Beispiel wann man den Nachweis erbracht hat, von welchem Ort dies geschah und auch durch welche Institution legitimiert wurde. Datenschutz hin oder her. Wer scharf nachdenkt, merkt, dass man hier auch ein wenig Sicherheit vor Datenklau, etc. mit einbauen möchte. So wäre es schon auffällig, wenn man bemerken könnte, dass sich jemand aus dem Ausland bei einer Seite mit seinen Daten verifiziert.

Wo wird die App zum Einsatz kommen?

Sicherlich wird diese App bei jeden Diensten, die ein Mindestalter von 18 Jahren mit sich bringen, zum Einsatz kommen. Unter anderem sind hier klar Erotikplattformen, Online-Handel mit Spirituosen, Tabak, E-Zigaretten und anderen Dingen mit Altersbeschränkung, sowie auch sicherlich Streaming-Plattformen.

Aber auch eine abgestufte Überprüfung könnte es mit der App geben, sodass auch Plattformen wie TikTok, Instagram, WhatsApp oder auch YouTube mit diesem Nachweis arbeiten könnten, um zum Beispiel zu junges Publikum vor deren Inhalten schützen zu können. Gerade TikTok ist dahingehend schon oft in die Schlagzeilen gekommen. Wichtig sei aber noch zu beachten, dass diese Idee hinter der Verifizierung erstmals optional sei und der Betreiber selber entscheiden könne, ob er sie nutzen möchte.