Nebenjob als Rentner?

Wenn die Rente nicht reicht, entscheiden sich viele Rentner dafür, die Rente mit einem Nebenverdienst aufzubessern. Doch es gibt verschiedene Punkte zu beachten, damit sich der Zusatzjob überhaupt lohnt. Welche das sind, erfährst Du hier, aber ohne Gewähr.

Nebenjob nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Hat ein Rentner die Regelaltersgrenze erreicht, die derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, darf er so viel dazuverdienen, wie er will. Allerdings muss ein Zuverdienst von mehr als 450 € pro Monat in der Regel zusammen mit der Rente versteuert werden, sodass sich der Einkommenssteuersatz erhöht. Beträgt der Verdienst aus dem Nebenjob bis zu 450 €, zählt er als Minijob und wird pauschal versteuert.

Nebenjob bei Rentnern unterhalb des Rentenalters

Wenn ein Rentner die volle Altersrente bekommt, aber noch nicht das Rentenalter erreicht hat, ist nur ein Zuverdienst bis zu 450 € im Monat erlaubt. Dies gilt beispielsweise für Rentner mit Erwerbsunfähigkeitsrente, Rentner wegen Schwerbeschädigung und Rentner, die eine vorzeitige Rente beantragt haben. Ist das Zusatzeinkommen höher als 450 € im Monat, wird die Rente gekürzt. Bei der Kürzung kommt es auf die Höhe des Nebeneinkommens an, wobei sie ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel betragen kann.

Bei einem Minijob ist derzeit allgemein eine Jahresverdienstgrenze von 5.400 € und bei anderen Jobs 6.300 € festgelegt, wobei sich diese Hinzuverdienstgrenzen immer wieder mal ändern können. (Für 2020 und 2021 gelten zum Beispiel ausnahmsweise andere Grenzen, was wir im nächsten Abschnitt erläutern.)

Bereits wenn der Zuverdienst nur einen Euro über der aktuell gültigen Grenze liegt, wird die Rente gekürzt, sodass manchmal mit Nebenjob weniger Geld übrig bleibt als ohne. Allerdings darf ein Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze zweimal pro Kalenderjahr das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Überschreitet ein Rentner alle Hinzuverdienstgrenzen, entfällt die Rente. Dann muss unter Umständen ein neuer Rentenantrag gestellt werden. So kann es passieren, dass die Voraussetzungen für die Rente durch die Jobaufnahme vollständig entfallen.

Nebenjob als Rentner?

2021 höhere Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten

Eine Besonderheit bei den Hinzuverdienstgrenzen gilt für die Jahre 2020 und 2021:

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, wurde für 2021 auf 46.060 Euro hochgesetzt. Bei Jahreseinkünften bis zu dieser Höhe wird die vorgezogene Altersrente dieses Jahr also nicht gekürzt.

Bereits 2020 war die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner auf 44.590 € erhöht worden. Grund war der wegen der Corona-Pandemie gestiegene Bedarf an medizinischem Personal und die akuten Personalengpässe in bestimmten Branchen, die neuen Hinzuverdienstgrenzen gelten 2020 und 2021 aber für alle Altersvollrentner mit Zuverdienst.

Sozialabgaben bei Rentnern mit Nebenjob

Für Rentner unterhalb der Regelaltersgrenze müssen alle Sozialabgaben paritätisch entrichtet werden, so wie es auch für jeden anderen Arbeitnehmer gilt. Wurde die Regelaltersgrenze bereits erreicht, muss ein Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung mehr bezahlen, die Kranken- und Pflegeversicherung aber schon. Der Arbeitgeber trägt in jedem Fall den üblichen Anteil an den Sozialabgaben.

Fazit: Vor Arbeitsaufnahme als Rentner besser beraten lassen

Wer als Rentner einen Job annehmen möchte, bei dem er mehr als 450 € im Monat verdient, sollte sich vor der Arbeitsaufnahme besser bei der Rentenversicherung unter der Telefonnummer (0800) 1000 4800 oder beim Bürgertelefon zum Thema Rente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer (030) 221 911 001 beraten lassen. Denn das System ist nicht immer leicht zu durchschauen und außerdem können sich die Hinzuverdienstgrenzen von Jahr zu Jahr ändern.