Die Uni hat gerade wieder begonnen und viele Studierende habe ihre erste Wohnung bezogen oder haben das in nächster Zeit vor. Da stellt sich doch glatt die Frage, ob Studierende und Auszubildende mit eigener Wohnung Rundfunkgebühren bezahlen müssen? Unsere Antwort darauf: Es kommt darauf an …
Wer muss Rundfunkgebühren bezahlen?
Grundsätzlich haben alle Wohnungsinhaberinnen und -inhaber in Deutschland die Pflicht, für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Die Beiträge werden dafür verwendet, öffentlich-rechtliche Fernsehsender, Radiosender und Online-Plattformen zu finanzieren. Pro Haushalt ist einmal der Rundfunkbeitrag fällig, egal wie viele Menschen dort zusammenleben. Der Beitrag wurde im August 2021 auf 18,36 € erhöht und wird vierteljährlich abgebucht bzw. muss vierteljährlich bezahlt werden.
Allerdings kannst Du Dich unter Umständen von dieser Beitragspflicht befreien lassen. Je nachdem, ob Schüler, Auszubildende und Studierende noch bei ihrer Eltern leben oder in einem eigenen Haushalt und ob sie BAföG oder andere Leistungen bekommen, können sie sich gegebenenfalls von den Zahlungen befreien lassen. Zudem gelten bei Wohngemeinschaften und Studentenwohnheimzimmern gesonderte Regeln.
Rundfunkgebühr, wenn Du im Haushalt Deiner Eltern wohnst
Wenn Du als Schüler, Studierender oder Auszubildender noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, unterliegst Du nicht der Beitragspflicht und musst Dich auch nicht befreien lassen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Deine Eltern mit der Wohnung bereits angemeldet sind und dafür Rundfunkgebühren bezahlen. Bekommen Deine Eltern Sozialleistungen und sind von der Gebührenpflicht befreit, musst Du bis zum Alter von 25 Jahren ebenfalls nichts bezahlen, ohne dass ein eigener Befreiungsantrag notwendig ist.
Rundfunkgebühr, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, sondern …
… in einer eigenen Wohnung
Wenn Schüler, Studierende oder Auszubildende in einer eigenen Miet- oder Eigentumswohnung leben, sind sie grundsätzlich erstmal beitragspflichtig. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen Nebenwohnsitz handelt. Denn der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich einmal für jede Wohnung fällig. Bekommt ein junger Mensch in Ausbildung oder Studium Bafög, sieht das wiederum anders aus, was wir später noch erklären.
… in einer Wohngemeinschaft
Wohnst Du mit anderen zusammen in einer Wohngemeinschaft, muss sich ein Mitbewohner beim Beitragsservice anmelden. Alle anderen WG-Bewohner können sich vom Rundfunkbeitrag abmelden, indem sie den Namen und die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angeben. Der Rundfunkbeitrag kann dann einfach unter allen Mitbewohnern aufgeteilt werden, die nicht von der Zahlung befreit sind, etwa weil sie Bafög bekommen – wie gesagt: dazu später mehr.
… in einem Zimmer im Studentenwohnheim
Auch wenn Du in einem Studentenwohnheim wohnst, musst Du Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Du keine Sozialleistungen bekommst. Dabei gilt ein Wohnheimzimmer als einzelne Wohnung, wenn es von einem zugänglichen Flur aus erreichbar ist sowie über einen eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel verfügt. Werden die Wohnheimzimmer zum Beispiel als Doppelapartments oder als WG angeboten und werden vom allgemein zugänglichen Flur durch eine gemeinsame Wohnungstür abgetrennt, gelten die oben genannten Regeln für WGs.
Rundfunkgebühr, wenn Du Bafög oder andere Sozialleistungen bekommst
Wenn Du Sozialleistungen wie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe o. Ä. bekommst, kannst Du Dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Du musst die Befreiung allerdings selbst beantragen und den Leistungsbezug immer wieder neu nachweisen. Die Befreiung gilt meistens nur so lange wie der Leistungsbescheid. Hast Du den Befreiungsantrag versäumt, kannst Du das bis zu 3 Jahre rückwirkend nachholen.
Leben mehrere Studierende in einer WG, muss einer der beitragspflichtigen Mitbewohner den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen, kann aber den Betrag unter allen Beitragspflichtigen in der WG aufteilen. Von einem beitragsfrei gestellten Mitbewohner kann nichts kassiert werden. Wenn alle WG-Bewohner vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil sie beispielweise alle Bafög bekommen, ist die gesamte WG-Wohnung beitragsfrei.
Extratipps für WG-Bewohner
In Studenten-WGs ziehen ständig Leute ein und aus. Hat ein WG-Mitbewohner die Anmeldung beim Beitragsservice übernommen und zieht dieser aus der WG aus und meldet sich um, muss ein anderer WG-Bewohner sich beim Beitragsservice anmelden und die Rundfunkgebühr bezahlen. Er kann dann den Beitrag mit den verbleibenden beitragspflichtigen Mitbewohnern teilen.
Ziehst Du in eine WG, wo bereits ein Mitbewohner sich beim Beitragsservice angemeldet hat, benötigt der Beitragsservice von Dir nur die Beitragsnummer des neuen Mitbewohners, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags in der neuen WG bisher übernommen hat.
Wer in einer WG wohnt, sollte besonders umsichtig sein und die Zahlung der Rundfunkgebühr mit seinen Mitbewohnern am besten schriftlich regeln.
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