Minijob 2025 – alles was Du wissen musst

Ein Minijob wird auch geringfügige Beschäftigung genannt und von vielen als praktische Möglichkeit geschätzt, sich neben Vollzeitjob, Studium, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung etwas dazu zu verdienen. Doch welche Arten von Minijobs gibt es? Welche Rechte habe ich als Minijobber? Wie viele Stunden darf ich arbeiten? Was sind die Vor- und Nachteile und wird ein Minijob auf Sozialleistungen oder Renten angerechnet? Das alles erfährst Du in diesem Artikel.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

  • Bei einem langfristigen Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich nicht über einer bestimmten Verdienstgrenze liegen. Diese liegt derzeit bei 538 Euro und steigt im Januar 2025 auf 556 Euro.
  • Bei einem kurzfristigen Minijob darfst Du innerhalb eines Kalenderjahres nur für 3 Monate oder insgesamt 70 Tage arbeiten. Das Arbeitsverhältnis muss von vornherein befristet sein und es darf keine berufsmäßige Beschäftigung sein. Für das monatliche Entgelt gibt es dann kein Limit.

Im weiteren Verlauf dieses Artikels beschäftigen wir uns aber nur mit dem langfristigen Minijob, weil dies die üblichere Minijob-Variante ist.

Welche Rechte habe ich als Minijobber?

Minijobber gelten als Teilzeitbeschäftigte und haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte: Sie genießen Kündigungsschutz, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit oder bei Krankheit des Kindes, Vergütung an Sonn- und Feiertagen, Mutterschaftsgeld, ein Arbeitszeugnis, eine gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall und es gilt ein besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen. Auch der Mindestlohn ist für Minijobs zu beachten. Das klingt alles erstmal super, wird aber leider nicht von allen Arbeitgebern umgesetzt. Also achte darauf, wenn Du Dich nach einem passenden Minijob umsiehst.

Minijob 2025 – alles was Du wissen musst

Wie viele Stunden sind bei einem langfristigen Minijob erlaubt?

Die Anzahl der erlaubten Stunden in einem langfristigen Minijob hängt vom Stundenlohn ab. Da im Januar 2025 der Mindestlohn auf 12,82 Euro und die Verdienstgrenze auf 556 Euro steigen, dürfen pro Monat durchschnittlich maximal 43,33 Stunden gearbeitet werden, was etwa 10 Stunden pro Woche entspricht. Wer mehr Stundenlohn in seinem Minijob bekommt, darf entsprechend nur weniger Stunden arbeiten.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Minijob?

Minijobs sind meistens flexibel und lassen sich gut mit Studium, Ausbildung oder familiären Verpflichtungen kombinieren. Für einen Minijob müssen zudem keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das ist einerseits der größte Vorteil, weil der Bruttolohn in der Regel als Nettolohn ausgezahlt wird. Andererseits ist das aber auch genau der größte Nachteil, weil die soziale Absicherung in einem Minijob schlecht ist:

  • Kein Arbeitslosengeld: In einem Minijob zahlst Du keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, erwirbst aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, dass Du nach einer Beendigung des Minijobs keine finanzielle Unterstützung durch Arbeitslosengeld I erhältst.
  • Keine oder eine geringe Rente: Als Minijobber bist Du zwar in der Rentenversicherung pflichtversichert, kannst Dich aber auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung davon befreien lassen und erwirbst dann keine Rentenansprüche. Doch selbst wenn Du das nicht tust, sind die Rentenansprüche aus einem Minijob sehr gering. Wer lebenslang nur einen Minijob hat, geht das Risiko der Altersarmut ein.
  • Keine automatische Kranken- und Pflegeversicherung: Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber zwar pauschal Beiträge zur Sozialversicherung, aber Du bist durch den Minijob nicht kranken- und pflegeversichert. Du musst Dich als anderweitig krankenversichern, zum Beispiel in der beitragsfreien Familienversicherung. Übst Du als Bezieher von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld einen langfristigen Minijob aus, übernimmt das Amt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Minijob 2025 – alles was Du wissen musst

Wird ein Minijob auf Sozialleistungen und Renten angerechnet?

Bürgergeld: Beim Bürgergeld gibt es gestaffelte Freibeträge. Die ersten 100 Euro des monatlichen Einkommens sind anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 und 556 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei. Der Restbetrag des Einkommens wird auf die Leistungen angerechnet, wodurch die Höhe der Unterstützung reduziert wird.

Wohngeld: Beim Wohngeld wird das gesamte Einkommen aus einem Minijob angerechnet. Es gibt keine speziellen Freibeträge. Denn das Wohngeld wird anhand des Gesamteinkommens und der Wohnkosten ermittelt. Ein Minijob kann also dazu führen, dass der Wohngeldanspruch sinkt oder entfällt.

Kinderzuschlag: Beim Kinderzuschlag wird das Einkommen aus einem Minijob ebenfalls angerechnet. Es gibt aber spezielle Freibeträge. Ein höheres Einkommen durch einen Minijob kann den Kinderzuschlag reduzieren oder zum Wegfall führen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Bei Grundsicherungsbeziehern bleiben 30 Prozent des Minijobs anrechnungsfrei. Die restlichen 70 Prozent werden mit der Sozialleistung verrechnet. Es gibt keinen Freibetrag.

Altersrente: Bezieher einer Altersrente können unbegrenzt hinzuverdienen. Durch einen Minijob werden die Renten nicht mehr gekürzt.

Erwerbsminderungsrente: Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gibt es bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. 2025 dürfen Rentner mit voller Erwerbsminderung monatlich bis zu 1.638 Euro verdienen und bei teilweiser Erwerbsminderung bis zu 3.276,81 Euro, ohne dass die Rente gekürzt wird. Ein Minijob liegt deutlich darunter und ist damit anrechnungsfrei.

Alle wichtigen Infos zu Minijobs im Überblick

Thema Details
Arten von Minijobs – Langfristiger Minijob: Monatliches Einkommen darf 2025 max. 556 € betragen.
– Kurzfristiger Minijob: Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, kein festgelegtes monatliches Entgelt.
Rechte von Minijobbern – Gleiche Rechte wie Teilzeit- und Vollzeitkräfte

– Kündigungsschutz

– Entgeltfortzahlung bei Krankheit (auch Krankheit des Kindes)

– Urlaub

– Mutterschaftsgeld

– Unfallversicherung

– besonderer Schutz für Schwerbehinderte

– Mindestlohn

Arbeitsstunden Maximal 43,33 Stunden pro Monat bei 12,82 € Mindestlohn (ab Januar 2025), was etwa 10 Stunden pro Woche entspricht. Bei höherem Stundenlohn verringert sich die Stundenzahl.
Vorteile – flexibel und gut kombinierbar mit anderen Verpflichtungen
– steuer- und sozialversicherungsfrei
Nachteile – Kein Arbeitslosengeld: Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
– Geringe Rentenansprüche: Pflichtversichert, aber geringe Renten. Bei Befreiung keine Ansprüche.
– Keine Kranken- und Pflegeversicherung: Selbstversicherung erforderlich.
Anrechnung auf Sozialleistungen – Bürgergeld: 100 € monatlich anrechnungsfrei, 20 % von Einkommen zwischen 100 und 556 € anrechnungsfrei.
– Wohngeld: Gesamteinnahmen aus Minijob werden angerechnet.
– Kinderzuschlag: Einkommen wird angerechnet, Freibeträge möglich.
– Grundsicherung: 30 % anrechnungsfrei.
Anrechnung auf Renten – Altersrente: Keine Kürzung bei Minijob-Einnahmen.
– Erwerbsminderungsrente: 2025 max. 1.638 € bei voller Erwerbsminderung, 3.276,81 € bei teilweiser Erwerbsminderung anrechnungsfrei.

Fazit

Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, um finanziell enge Zeiten kurzfristig zu überbrücken, denn sie sind oft zeitlich flexibel und der Bruttolohn wird als Nettolohn ausgezahlt, sofern man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Zudem werden Einnahmen aus Minijobs bei vielen Sozialleistungen nur zum Teil angerechnet und bei Altersrenten gar nicht. Als dauerhafte alleinige Beschäftigung sind Minijobs – außer bei Rentnern – aber nicht geeignet. Denn sie bieten keine ausreichende soziale Absicherung.