Letzten Sommer wurde von der Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 ausgesprochen. Während es bereits zu einer Steigerung zum 1. Juli 2021 gekommen ist, wird der Mindestlohn am 31. Dezember 2021 erneut angehoben, sodass ab 2022 ein noch höherer Mindestlohn gilt.
Wie hoch wird der gesetzliche Mindestlohn 2022 steigen?
Seit dem 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 €. Zum 31. Dezember wird er jetzt noch einmal angehoben: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 wird er dann 9,82 € betragen. Am 1. Juli 2022 gibt es eine weitere Steigerung auf 10,45 €, was sich bei der Gehaltsabrechnung schon deutlich zeigen wird.
Gelten die Mindestlöhne für alle Berufe?
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es sogenannte Branchenmindestlöhne, die in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik anschließend für allgemein verbindlich erklärt werden. Sie liegen häufig deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Dabei gilt der Branchenmindestlohn für alle Beschäftigten dieser Branche, selbst wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist.
Folgende neue Branchenmindestlöhne ab Januar 2022 stehen bereits jetzt fest:
- Pädagogische Mitarbeiter in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung: 17,18 €
- Pädagogische Mitarbeiter mit Bachelorabschluss: 17,70 €
- Dachdeckerhandwerk für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 13,00 €
- Dachdeckerhandwerk für Dachdecker-Gesellen: 14,50 €
- Elektrohandwerk: 12,90 €
- Abfallwirtschaft: 10,45 € (bereits seit Oktober 2021)
Welche Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es?
Der Mindestlohn gilt nicht für folgende Gruppen:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung, unabhängig vom Alter
- Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate nach Ende der Arbeitslosigkeit
- Praktikanten in einem verpflichtenden Praktikum
- Praktikanten bei einem freiwilligen Orientierungspraktikum bis zu einer Dauer von 3 Monaten
- Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zur Berufsausbildung
- ehrenamtlich Tätige
Gibt es nicht auch einen „Mindestlohn für Auszubildende“?
Oft wird von einer Einführung eines „Mindestlohns für Azubis“ gesprochen. Dabei handelt es sich jedoch eigentlich um die sogenannte „Mindestausbildungsvergütung“, die nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn verwechselt werden darf. Die Mindestausbildungsvergütung steigt allerdings ebenfalls zum Januar 2022 an und beträgt dann:
- 585 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 690 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 790 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 819 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Wird es nach 2022 noch weitere Mindestlohnerhöhungen geben?
Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine neue Empfehlung zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab. Die nächste Empfehlung für die Folgejahre wird die Kommission im Sommer 2022 geben. Bisher ist die Bundesregierung der Empfehlung immer gefolgt, sodass auch 2023 mit einer neuen Mindestlohnerhöhung zu rechnen ist. Wie hoch der gesetzliche Mindestlohn dann sein wird, steht aber noch nicht fest.
Was hältst Du vom gesetzlichen Mindestlohn? Steigt er schnell genug oder sollte es mit der Erhöhung schneller vorangehen?
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Mindestlohn betrifft die wenigsten.
Bei den Boni Zahlungen für Manager – da sollte man
Den Hahn zu drehen.
Und die Lohnsteuerschere sollte irgendwo ab 6000-7000€ beginnen
Jeder der jetzt Weihnachtsgeld / 13. Gehalt bekommen hat
wird gemerkt haben
dass nicht doppelt soviel Lohnsteuer abgezogen wurde
sondern nahezu das 3 fache
als sonst
Allein gemessen an der Inflation ist es schon ein schlechter Witz und schon da insgesamt ein Minus. Plus die Dinge die Meister08 bereits sagte ist am Ende deutlich weniger in der Tasche. Aber das Volk lässt sich ja gern betrügen und klatscht.
Es schreien ja eigentlich alle nach mehr Mindestlohn.. die die ihn bekommen freuen sich über mehr, die die etwas mehr bekommen freuen sich weil es dann normal auch mehr gibt.. die die sowieso mehr verdienen freuen sich einfach für die anderen..
Aber was heißt es am Ende für alle?
Der Frisör, der Bäcker und der Besuch beim Metzger werden teurer.. nicht nur weil die Rohstoffpreise steigen.. Nein, natürlich auch weil der/die Verkäufer/in die mich bedient, das Lager einräumt oder auch nur die Ware von A nach B räumt/transportiert auf einmal mehr verdienen..
Und alle die sich dann über etwas mehr Lohn gefreut haben, wundern sich am Ende wieso sie trotzdem nicht mehr Geld zum Leben haben..
Würde der Mindestlohn nicht ständig steigen, würden auch die zu kaufenden Dinge nicht immer teurer werden (in Bezug auf die Lohnkosten natürlich)
Teufelskreis …
Meister 08, Dein letzter Satz stimmt so nicht. Sonst hätte es vor Einführung des Mindestlohns noch nie Inflation geben dürfen. Ganz so einfach sind die wirtschaftlichen Zusammenhänge dann doch nicht.
Und: Die „Schuld“ an Preiserhöhungen ausgerechnet den Mindestlohnempfänger*innen zu geben, ist schon einigermaßen … Na hören Sie mal!
Da hast du mich falsch verstanden..
gemeint war, dass die Dinge eben auch teurer werde durch die ständigen Lohnerhöhungen.. aber eben nicht ausschließlich, das ist mit natürlichen auch bewusst.. Deshalb der Satz in klammer, dass die Dinge eben auch durch die lohnkosten immer teurer werden.. aber nicht ausschließlich..