Gute Nachrichten für alle Sparfüchse, die gerne bei Online-Shops im europäischen Ausland bestellen. Denn für gewöhnlich wurden Kunden, die nicht aus dem Land des Online-Shops stammten, von einigen Rabatten, Angeboten, Aktionen und Zahlungsmitteln ausgeschlossen. Ermöglicht wurde dies durch sogenanntes Geoblocking.
Fortan ist damit aber Schluss. Denn die EU-Kommission hat kürzlich beschlossen, Geoblocking auf dem europäischen Binnenmarkt für Online-Shops zu verbieten. Seit dem 03. Dezember dürft ihr auch mit Wohnsitz in Deutschland von internationalen Online-Shops nicht mehr daran gehindert werden, deren Internetseiten aufzurufen oder bei ihnen – günstigere – Waren zu bestellen. Was mit der neuen Geoblocking-Verordnung noch für Vorteile für euch gesetzlich festgehalten wurden, erfahrt ihr im Folgenden.
Was ist Geoblocking?
- Produkte werden nur im heimischen Land zu einem bestimmten Preis angeboten. Für internationale Kunden gelten andere, meist teurere Preise. Diese werden über Geoblocking auf eine andere Webseite bzw. Subdomain weitergeleitet, wo dieselben Produkte zu teureren Preisen zu finden sind.
- Shop-Betreiber möchten internationalen Kunden nur bestimmte Zahlungsmethoden gewähren. Wenn internationale Kunden ihre Ware bezahlen wollen, wird der Vorgang abgebrochen, wenn der Kunde ein Bankkonto aus einem anderen EU-Land angibt.
- Bei der Angabe der Lieferadresse werden Formulardaten über das Bestellsystem des Online-Shops automatisch ausgefüllt. Wenn die Adresse nicht im Land des Online-Shops liegt, ist eine Bestellung nicht möglich.
Umgesetzt wird Geoblocking übrigens immer technisch. Jeder Computer generiert eine Internetprotokoll-Adresse, auch als IP-Adresse bekannt. Diese wird bei Abruf einer Internetadresse an den jeweiligen Server gesendet, wodurch der geographische Standort des Geräts – dies können auch Tablets oder Smartphones sein – ermittelt wird. Unternehmen können bei Bedarf bestimmte Standorte vom Zugriff auf die Webseite ausschließen oder die Anfrage auf andere Webseiten umleiten.
EU verbietet Diskriminierung internationaler Kunden
Exakt dieses Vorgehen wurde nun von der EU-Kommission als Diskriminierung bewertet. Mit der Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/320 ist Geoblocking zumindest für Online-Shops seit dem 03. Dezember 2018 untersagt. Die Europäische Kommission hatte bereits vor drei Jahren in einer Untersuchung gezeigt, dass es für internationale Kunden nur bei 37 Prozent aller Online-Shops möglich gewesen ist, eine Bestellung aus dem Ausland vorzunehmen.
”Mit den neuen Vorschriften bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit auch bessere Angebote“– Andrus Ansip, EU-Kommissar
Allerdings ist mit der europäischen Geoblocking-Verordnung nicht gesagt, dass fortan zwingend alle Online-Shops in jedes EU-Land versenden müssen. Online-Shop-Betreiber müssen aber allen Kunden unabhängig vom Wohnort die Möglichkeit einräumen, Waren zu bestellen und diese aus einem Land, in das die Produkte üblicherweise verschickt werden, abzuholen bzw. den Transport der Ware selbständig zu organisieren.
Diese Vorteile habt ihr durch die europäische Geoblocking-Verordnung
Für euch als Schnäppchenjäger hat die neue Geoblocking-Verordnung aber noch weitere Vorteile, die sich aus den konkreten Paragraphen ableiten lassen.
- Online-Shops dürfen euch den Zugang zur Seite aufgrund eurer Staatsangehörigkeit, eures Wohn- oder Firmensitzes nicht verwehren. Ihr könnt also fortan in jedem europäischen Online-Shop nach Schnäppchen Ausschau halten.
- Auch eine Umleitung auf eine andere Webseite, wo dann zum Beispiel andere Preise für dieselben Produkte zu finden sind, ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Hierzu bedarf es eurer ausdrücklichen Zustimmung und EU-Recht sowie nationales Recht dürfen dadurch nicht verletzt werden.
- Wie oben bereits angedeutet, ist die Gleichbehandlung von Kunden nun Pflicht. Das Angebot der Leistung muss für alle Kunden zu den gleichen Bedingungen/Konditionen erfolgen.
- Die Geschäftsbedingungen müssen für alle Kunden gleich sein.
- Online-Shop-Betreiber dürfen weiterhin frei entscheiden, welche Zahlungsmittel sie anbieten, müssen aber mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode bereitstellen.
Wichtiger Hinweis: Geoblocking wurde von der EU nicht grundsätzlich untersagt! Die standortabhängige Sperre des Zugangs zu Dienstleistungen, die in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Materialien stehen (z.B. Musik oder Film), Gesundheits- und Finanzdienstleistungen (z.B. ärztliche Behandlungen oder Kreditangebote) und Verkehrsdienstleistungen ist weiterhin gestattet.
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Nach wie vor hat jeder Verkäufer das gute Recht, einen Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Niemand kann gezwungen werden, an jeden zu verkaufen. Deshalb ein Recht zum Stöbern, aber kein garantierte Recht, auch kaufen zu können.
Vollkommen richtig meiner Meinung nach. Die Gerichte haben aber schon anders entschieden.
achtet drauf. der Shop ist nicht verpflichtet euch die Sachen zu schicken. also Augen auf VOR dem Kauf. der tschechische shop kann NACH Kauf sagen, kannst die Sachen gerne abholen bieten keinen Versand an.
Gar keinen Versand ist nicht richtig. Er muss halt an Adressen liefern, die er auch bei einem „Inlandskauf“ anbieten würde. Insbesondere grenznahe Regionen profitieren davon. Es gibt schon jetzt entlang der gesamten Grenze Deutschlands (insbesondere zur Schweiz) reichlich Serviceanbieter, an die der der Ausländer seine Pakete adressieren kann und dann selbst dort abholt.
Für alle anderen gibt es den s. g. Forwading Service, also Speditionen, die eine Inlandsadresse anbieten, von der dann das Paket an die ausländische Adresse weitergesendet wird. Ist natürlich erst ab einem gewissen Warenwert interessant und man sollte auch immer die Abwicklung der Sachmängelhaftung im Auge behalten.
Danke für den Artikel – kann ja nur besser werden 😉