Oftmals wird die Riester-Rente als gescheitert bezeichnet und es heißt, diese würde am Ende keinen großartigen Nutzen bringen. Da stellt sich die Frage, ob die einst so stark beworbene Altersvorsorge tatsächlich so schlecht ist, wie es ihr Ruf vermuten lässt. Oder kann man damit doch für das Alter vorsorgen? Was ist mit den aktuellen Möglichkeiten, für staatliche Zuschüsse und Förderungen? Welche Prämien gibt es? Im Bereich Riesterrente gibt es viele Mythen – und genau diese werden im folgenden Text ein Stück weit aufgeklärt. So kann man einfach herausfinden, wie die Riesterrente funktioniert, welche Möglichkeiten sie tatsächlich bietet und inwieweit man damit auch wirklich etwas für die eigene Altersvorsorge erreichen kann.
Lohnt sich das Riestern? Bietet es heute wirklich noch eine angemessene Möglichkeit, für die Sonnenstunden des Lebens vorzusorgen? Oder sollte man sich lieber nach Alternativen umsehen? Um das beurteilen zu können, sollte man das Prinzip vom Riestern erst einmal an sich verstehen. Daher wird im Folgenden auch die Riesterrente an sich vorgestellt. Wie wird gespart? Was zahlt der Staat? Und wie viel Geld springt dadurch am Ende wirklich heraus? Eine Übersicht, die viele Fragen klärt und Tipps und Hinweise für Verbraucher gibt. So kann das Maximum aus der Riesterrente herausgeholt werden.
Was ist die Riester-Rente eigentlich genau?
Die Riesterrente war einst für alle gedacht, die nur ein geringes Einkommen haben. Bereits ab fünf Euro im Monat – also sechzig Euro im Jahr – ist es möglich, die eigene Rente somit aufzustocken. Summen, die sich auch Geringverdiener oftmals leisten können. Bei einem frühen Abschluss des Vertrags und einer langen Laufzeit erhält man somit vor allem durch die staatlichen Zulagen eine attraktive Rente und kann sich diese mit Ablauf der Riesterrente auszahlen lassen.
Bei der Riesterrente handelt es sich – ganz allgemein gesagt – um eine Rentenversicherung. Man zahlt also monatlich eine gewisse Summe ein, die man dann im Alter als Rente auszahlen lassen kann. Die Riesterrente wird in aller Regel bei einer Versicherung abgeschlossen, mit der man dann auch die Zahlungsmodalitäten aushandelt. Die Versicherung verwaltet die Einzahlungen dann und legt diese zinsbringend an. Dies sorgt dafür, dass das Rentenvolumen des Anlegers immer weiter ansteigt, wodurch sich die auszuzahlende Rente immer wieder erhöht. Hinzu kommen bei der Riester-Rente auch noch staatliche Zulagen und Förderungen, die diese Summe noch steigern.
Diese Zulagen und Förderungen machen die Riesterrente interessant und bieten für viele Versicherte die Möglichkeit, das eigene Rentenvolumen zu erhöhen. Ohne staatliche Zulagen wäre die Riesterrente weit weniger lukrativ. Damit man erkennen kann, welches Potential die oft kritisierte Riester-Rente hat, sollte man auch wissen, welche Zulagen der Staat für die Versicherten gewährt. Hierbei gibt es durchaus Unterschiede, insgesamt aber durchaus ein interessantes Potential. Die nachfolgenden Abschnitte bieten dazu umfangreiche Informationen und informieren darüber, wie man welche Zulagen erhalten kann.
Vorab: Wer Kinder hat, kann Jahr für Jahr eine hohe Zulage erhalten – und muss dafür nur ein einziges Mal aktiv werden.
Rieser: Diese Prämien und Zulagen gibt es vom Staat
Es gibt einige Möglichkeiten, vom Staat Geld für die eigene Altersvorsorge zu erhalten, wenn man sich für die Riesterrente entscheidet. Die nachfolgenden Prämien sind dabei aktuell zu erhalten und können sich somit lohnen.
Die Grundzulage zur Riesterrente
Einmal beantragt, erhält man die Grundzulage zur Riesterrente jedes Jahr automatisch gutgeschrieben. Das macht die Riesterrente unter anderem so attraktiv, da man hiermit nicht immer wieder etwas zu tun haben muss. Die Grundzulage zählt dazu. Mit 154 Euro (seit 2008) pro Jahr kann sich diese bereits lohnen und sorgt dafür, dass der eigene Rentenstand jedes Jahr vollkommen automatisch ansteigt. Die Grundzulage kann nicht ausgezahlt werden, sondern wird dem eigenen Vertragskontostand zugerechnet. Somit profitiert man davon erst, wenn man am Ende tatsächlich auch die Rentenauszahlung in Anspruch nimmt.
Für Eltern: Kinderzulage beim „Riestern“
Ganze 300 Euro pro Jahr können Eltern für ihre Riesterrente erhalten – und zwar für jedes Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren wurde. Für ältere Kinder werden jährlich 185 Euro gutgeschrieben. Beantragt werden muss die Kinderzulage ebenfalls nur einmal. Danach wird sie Jahr für Jahr gutgeschrieben. Zumindest solange, wie auch das Kindergeld gezahlt wird. Aufpassen: Von beiden Elternteilen kann jeweils nur einer – also Mutter oder Vater – die Kinderzulage erhalten. Sparen beide, muss man sich also einig werden, wer die Zulage für den Nachwuchs erhält. Da viele Väter Vollzeit arbeiten und die Mütter somit oft eine geringere Rente ansparen, einigen sich viele Familien darauf, die Kinderzulage dem Riestervertrag der Mutter gutzuschreiben.
Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro sichern
Junge Sparer können – ebenfalls seit dem Jahr 2008 – von einem Berufseinsteiger-Bonus profitieren. Im ersten Jahr der Sparanlage in die Riester-Rente wird somit ein Bonus von 200 Euro gewährt. Gültig ist dies für alle, die noch keine 25 Jahre alt sind und sich für die Riesterrente entscheiden. Berufseinsteiger muss man dafür allerdings nicht sein – der Bonus wird allen Sparern gewährt, die noch keine 25 Jahre alt sind. Somit ist die Begrifflichkeit ein wenig irritierend. Einen Antrag muss man für den Berufseinsteiger-Bonus nicht stellen. Im zweiten Jahr der Sparanlage wird dieser automatisch und nachträglich dem Vertragskonto gutgeschrieben.
Sparen bei der Steuererklärung
Durch die Riester-Rente kann man auch bei der Steuererklärung bares Geld sparen. Möglich macht dies die Option, die Riesterkosten als Sonderausgaben geltend zu machen. Die Höhe des Eigenbeitrags spielt dabei keine Rolle, sodass alle Steuerpflichtigen von der Angabe als Sonderausgaben profitieren können. Hierdurch kommt die Riesterrente wieder Geringverdienern zugute oder auch Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz IV.
Geltend gemacht werden können jedes Jahr bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben. Dies bietet somit stets einen steuerlichen Vorteil.
Vier Prozent des Einkommens müssen eingezahlt werden
Wer das Maximum an staatlichen Zulagen erhalten und zudem auch die steuerlichen Vorteil nutzen will, der muss dafür nicht viel tun. Die Zulagenanträge müssen im Regelfall nur einmalig gestellt werden. Ansonsten ist lediglich die entsprechende Einzahlung des Eigenbeitrags erforderlich. Dieser muss bei mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens liegen. In diesem Fall werden dann die maximalen Vorteile der Riesterrente wirksam.
Steuern zahlt man dabei als Sparer während der Anlagezeit übrigens nicht. Auch dies ist für viele Sparer ein Vorteil an der Riesterrente. Allerdings: In der Zeit der Auszahlung wird die Rente dann besteuert. Die Riesterrente wird somit nachgelagert besteuert.
Die staatlichen Zulagen reduzieren bei der Riesterrente die Summe, die man als Anleger tatsächlich einzahlen muss. Mitunter kann die Höhe der Zulagen dazu führen, dass man selber gar keine Beiträge mehr einzahlen muss. In diesem Fall sollte allerdings darauf geachtet werden, dass mindestens der Sockelbetrag gezahlt wird. Dieser liegt bei 60 Euro und stellt in diesem Fall sicher, dass die staatliche Förderung auch gewährt wird.
Wo werden die Zulagen beantragt?
Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist für die Beantragung der staatlichen Zulagen zur Riesterrente die passende Anlaufstelle. Alle Zulagen werden von den Riester-Sparern hier beantragt. Als Sparer muss man dies allerdings nicht selbst übernehmen. Dies erledigt in den allermeisten Fällen der Anbieter, bei dem die Riester-Rente abgeschlossen wurde. Beispielsweise also bei der eigenen Versicherung. Eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ist hierfür notwendig. Diese sollte man dem Anbieter daher erteilen, sodass man Jahr für Jahr von den staatlichen Zuschüssen profitieren kann.
Auch Veränderungen müssen über den Versicherer der Zulagenstelle für Altersvermögen mitgeteilt werden. Dies wird beispielsweise erforderlich, wenn man heiratet oder ein Kind zur Welt kommt.
Grundzulage auch für Paare
Ehepaare können für die Altersvorsorge mit zwei eigenständigen Riester-Verträgen etwas tun. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass die Grundzulage dann für beide Partner gewährt wird. Zudem erhöht sich auch der steuerliche Freibetrag bei gemeinsam Veranlagten auf 4.200 Euro. Einzig die Kinderzulage wird, wie schon angemerkt, nur für einen Partner wirksam. Eventuell fälschlicherweise gutgeschriebene Zulagen müssen daher zurückgezahlt werden. Im besten Fall teilt man somit die Zulagen für alle Kinder einem Partner zu. Somit kommt es hierbei nicht zu Problemen oder Überschneidungen.
Nicht zu empfehlen: Im Alter „riestern“
Wer schon älter ist und kurz vor der Rente steht, sollte sich nicht für eine Riesterrente entscheiden. Dies gilt vor allem, wenn man eine geringe Rente erwartet. Die Riesterrente würde dann auf die staatliche Rente angerechnet, wodurch alle Vorteile nichtig wären.
Fazit: Trotz Kritik kann sich die Riesterrente bezahlt machen
Die Riesterrente wird in vielen Fällen zu Unrecht kritisiert und als wenig lukrativ beschrieben. Durch die staatlichen Zulagen, die man Jahr für Jahr erhalten kann, lohnt sich diese Sparanlage in vielen Fällen eben doch. Alleine die Zulagen für Kinder von bis zu 300 Euro je Jahr rechnen sich. Die Grundzulage von 154 Euro im Jahr ist allerdings auch nicht außer Acht zu lassen. Hinzu kommen auch die steuerlichen Vorteile, die man sich sichern kann.
Wer jung ist und sich für die Riesterrente entscheidet, kann zudem auch noch einen Bonus erhalten. Einmalig werden dann 200 Euro gutgeschrieben. Auf lange Sicht bietet sich die Riesterrente durchaus an, zumal sie bereits mit mindestens fünf Euro im Monat auskommt. Sechzig Euro im Jahr als Eigenanteil sind also einzuzahlen, sodass die staatlichen Zulagen auch wirklich ausgezahlt werden. Wenig lukrativ ist das „Riestern“ allerdings für ältere Menschen, die kurz vor der Rente stehen. Hier besteht die Gefahr, dass die Riesterrente auf die staatliche Vorsorge angerechnet wird, wodurch die Vorteile der privaten Rentenversicherung schnell wieder aufgehoben werden.
Ganz allgemein ist die Riester-Rente aber durchaus interessant und bietet eine Option, um fürs Alter vorzusorgen.
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Gerade für GUTVERDIENER ist die Steuerersparnis bei Zahlung des Maximalbeitrages eine lukrative Sache:
2100€ maximal förderfähigen Eigenbeitrag zu 100% als Sonderausgaben geltend machen. Beispiel bei einem Steuersatz von 36% = 756€. Davon die 154€ Zulage abgezogen macht einen Steuervorteil von ca. 600€!!! Diese Ersparnis dann wieder geschickt in einen günstigen Fondssparplan angelegt – wenn das nicht lukrativ ist, dann weiß ich’s auch nicht!
Sehr richtig!
Meine Frau und ich haben den ganzen Müll gekündigt und mit dem Erlös Edelmetalle gekauft….
zu diesem Thema bitte die ZDF Sendung „Die Anstalt“ vom 04.04.17, die letzten 20 min, angucken.
wer dann noch riestert ist selbst schuld.
@Wollo:
Du sagst es!
Und nicht vergessen, das der ganze Kram später versteuert wird, wenn ausgezahlt wird!
Wie soll es sich übrigens, wie hier geschrieben, steuerlich auch für H4er lohnen?
Wer kaum etwas/nichts an Steuern zahlt, wird ergo auch nicht hiervon zurückerhalten können.
Nuja…jeder will leben, auch Werbetreibende…