Die Steuerklassenkombi III und V wird schon länger kritisiert, weil sie die traditionelle Vorstellung zwischen dem Mann als Ernährer und der Frau als Hausfrau und Mutter zementieren soll. Laut Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V deshalb abgeschafft werden. Doch sind die Pläne wirklich konkret?
Lohnsteuerklassen III/V und Ehegattensplitting
Wer verheiratet ist, wird beim Finanzamt automatisch „zusammen veranlagt“. Das heißt, dass beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dabei wird die Einkommenssteuer nach dem Splittingverfahren berechnet. Dazu wird das Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet und das Ehepaar wird steuerlich als ein Steuerpflichtiger behandelt. Das Finanzamt halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Das Ergebnis wird dann verdoppelt, um die gesamte Einkommensteuer des Ehepaares zu berechnen. In der Regel muss ein Ehepaar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern zahlen, als es bei einer einzelnen Berechnung wäre. Hierbei sparen vor allem Ehepaare, bei denen ein Partner eher viel und der andere eher wenig verdient.
Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt häufig die Steuerklasse III und der Partner mit dem geringeren Gehalt die Steuerklasse V. Das führt dazu, dass unterm Jahr weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Was würde die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V bedeuten?
Wenn die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft werden, müsste jeder Partner genau den Lohnsteueranteil bezahlen, den er auch verdient. Beim Ehegattensplitting würden dann Paare, bei denen ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere, nicht mehr so stark profitieren. Der Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 würde stattdessen für mehr Gerechtigkeit zwischen den Partnern sorgen. Häufig arbeitet die Frau nur in Teilzeit, da sie sich mehr um die Kinder kümmert, während der Mann Vollzeit arbeitet und entsprechend auch mehr verdient. Durch die Steuerklassenverteilung III und V muss die Frau dann auch noch mehr Abgaben zahlen. Die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V würde somit die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Steuerbelastung steigen, für den Geringerverdienenden sinken, gemeinsam müsste das Paar aber weiterhin genauso viel Steuern zahlen wie vorher. Der Geringerverdienende hätte durch die Abschaffung der Steuerklasse 5 aber zusätzlich auch höhere abhängige Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld zu erwarten.
Was ist dran an den aktuellen Umsetzungsgerüchten?
Gemäß Koalitionsvertrag plant die Regierung tatsächlich, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Allerdings werden ja nicht immer alle Pläne auch umgesetzt und einen fixen Termin für die Abschaffung gibt es schon mal gar nicht. Das Ehegattensplitting kommt im Koalitionsvertrag gar nicht vor, hier ist eine Abschaffung also überhaupt nicht in Sicht. Auch wenn die Ehepartner dann beide in Steuerklasse IV überführt werden, wird die Einkommensteuer weiter nach dem Splittingtarif berechnet. Eine große finanzielle Auswirkung würde die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V also nicht haben.
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Nur über Jahr hinaus Profitiert nur einer immer, meine ich vom Geld was mann weit später zurück (mit mühe) bekommt.
Der Wegfall vom Ehegattensplitting würde in Summe über das Jahr gerechnet das gleiche Ergebnis bedeuten. Was sich aber dramatisch ändert ist, weniger Netto m Monat und somit ein „zinsloses Darlehen“ für den Fiskus. Das ist übrigens kein „zusätzliches Urlaubsgeld“, sondern wenn, eine Zwangs-Spardose ohne Zinsen.
Manche Thesen die hier verbreitet werden, kommentierenden nicht, aber ich würde ne Tube Uhu spenden, und Tesaband fürs Mundwerk…
Tolles Schnäppchen übrigens ^^
das ist keine Panikmache sondern Demokratie darüber zu diskutieren
Danke für den Hinweis liebes Mein-Deal-Team. Ich habe bereits häufiger Schlagzeilen bei Nachrichtendiensten gelesen, welche behaupten, die Umsetzung sei ganz konkret geplant. Dass dies aber tatsächlich nicht der Fall ist, bekommt man (wie ich finde) nicht ganz so leicht raus bzw. muss sehr aktiv danach suchen.
Daher ist so ein klärender Hinweis sehr gut, um die unnötige Panikmache zu unterbinden.
Na klar davon profitiert nur der Staat, bedient sich mit günstigen Krediten auf kosten von Bürger.
Bester Beispiel:
Mann arbeitet und ist Alleinverdiener, Frau kümmert sich um die Kinder, weil sie das möchte und beide haben dann die Lohnsteuer 4 , wer profitiert davon?!
Klar bekommt man das Geld wieder nach ein Jahr 🫣
Aber wer profitiert davon??? Nur der Staat!
Braucht keine Zinsen zu bezahlen ein Jahr lang oder länger.
Das mit der Rollenverteilung ist doch absoluter Schwachsinn. Das hat doch nur damit zu tun, wer mehr verdient. Wenn’s die Frau ist, dann eben die Frau und wenn’s der Mann ist, dann eben der Mann. Dass evtl. mehr Männer die höheren Verdiener sind, ist doch eine komplett andere Thematik und hat nichts mit der Steuerklasse zu tun. Hier werden Ursache und Wirkung verdreht.
Damn right!
So isses!
Ich finde das Blödsinn. Meine Frau und ich haben 3 und 5 und möchten das so beibehalten.
Es ist nunmal so das es Menschen gibt die darauf angewiesen sind monatlich das Geld zu haben und nicht erst Ende des Jahres mit der Steuererklärung.
Da die Steuerlast auch identisch bleibt und es daher völlig egal ob man Steuerklasse 3/5 oder 4/4 hat verstehe ich auch nicht warum man das abschaffen muss. Die Steuerlast absolut Betrag immer gleich.
Hier werden meiner Meinung nach die Paare wieder bevormundet unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau.
Und wenn die Frau hier in die 5 gedrängt wird weil der Mann das so vorzieht bin ich der Meinung gibt es in der Beziehung ganz andere Probleme als die Steuerklassen.
Man schafft die Wahlfreiheit in dieser Sache ab für ideologische Gründe und stellt Familien die auf die monatliche Auszahlung angewiesen sind vor Probleme
Grundsätzlich können unterschiedliche Gehälter in der Ehe über den Faktor in Steuerklasse IV berücksichtigt werden, sodass für den gewünschten Effekt einfach nur ein anderer Weg gewählt werden muss. Das Thema wird m.E. mehr aufgepuscht als inhaltlich nötig.
An der gesamten Steuerlast ändert das ohnehin nichts, nur an den monatlichen Abzügen. Sind diese zu hoch, bekommt man mit der Steuererklärung (die man auf jeden Fall einreichen sollte), die unterjährige Überzahlung zurück.
machen wir uns nichts vor die Reichen haben die Mittel und Wege kaum steuern zu bezahlen und die Regierung toleriert es weil sie Angst haben das die Reichen aus wandern obwohl sie hier durch uns reich geworden sind
Wer noch nie in dieser Entscheidungssituation war, kennt oft nicht die Nebeneffekte. Klar wird am Ende die Höhe der Steuer mit der verpflichtenden Erklärung nochmal korrigiert. Wie im Text erwähnt, ist es beim Bezug von Lohnersatzleistungen ein erheblicher Unterschied, ob man die Stkl. 3, 4 oder 5 hat. Das wird auch mit dem Steuerbescheid nicht mehr geändert!🤑
Da kann ich mich nur Chuppi anschließen…Leider sieht es so aus heutzutage…
Ist das nicht egal? …Über die Lohnsteuererklärung gibt’s doch eh alles wieder „was zuviel“ bezahlt wurde. Es bleibt nur der Unterschied ob ich das monatlich oder einmal im Jahr wiederbekomme (bzw. zahle). Oder hab ich n Denkfehler???
Passt schon so, wir haben auch beide IV und die Steuererklärung bringt uns ein nettes Urlaubsgeld. Vorherige Aufteilung führt nur dazu, dass ich meiner Frau Taschengeld geben müsste, so hat jeder sein eigenes Budget.
Ansonsten finde ich Chuppsi Vorschlag super, wo muss ich unterschreiben?
Richtig!
Das ist korrekt. Wer eine Steuererklärung macht, hat auf den Euro genau das selbe Ergebnis.
Genauso sehen wir das auch.
Man hatte ja als Single die von den Abzüge gleiche SK1, also hat sich nach der Ehe am monatlichen Einkommen nichts geändert. Dafür hat man einmal im Jahr zusätzliches Urlaubsgeld.
ganz ehrlich wier brauchen nur 3 Steuerklassen Arm Mittelstand und Reich