Werden die Lohnsteuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Die Steuerklassenkombi III und V wird schon länger kritisiert, weil sie die traditionelle Vorstellung zwischen dem Mann als Ernährer und der Frau als Hausfrau und Mutter zementieren soll. Laut Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V deshalb abgeschafft werden. Doch sind die Pläne wirklich konkret?

Lohnsteuerklassen III/V und Ehegattensplitting

Wer verheiratet ist, wird beim Finanzamt automatisch „zusammen veranlagt“. Das heißt, dass beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dabei wird die Einkommenssteuer nach dem Splittingverfahren berechnet. Dazu wird das Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet und das Ehepaar wird steuerlich als ein Steuerpflichtiger behandelt. Das Finanzamt halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. Das Ergebnis wird dann verdoppelt, um die gesamte Einkommensteuer des Ehepaares zu berechnen. In der Regel muss ein Ehepaar mit dem Ehegattensplitting weniger Steuern zahlen, als es bei einer einzelnen Berechnung wäre. Hierbei sparen vor allem Ehepaare, bei denen ein Partner eher viel und der andere eher wenig verdient.

Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt häufig die Steuerklasse III und der Partner mit dem geringeren Gehalt die Steuerklasse V. Das führt dazu, dass unterm Jahr weniger Steuern gezahlt werden müssen.

Werden die Lohnsteuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Was würde die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V bedeuten?

Wenn die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft werden, müsste jeder Partner genau den Lohnsteueranteil bezahlen, den er auch verdient. Beim Ehegattensplitting würden dann Paare, bei denen ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere, nicht mehr so stark profitieren. Der Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 würde stattdessen für mehr Gerechtigkeit zwischen den Partnern sorgen. Häufig arbeitet die Frau nur in Teilzeit, da sie sich mehr um die Kinder kümmert, während der Mann Vollzeit arbeitet und entsprechend auch mehr verdient. Durch die Steuerklassenverteilung III und V muss die Frau dann auch noch mehr Abgaben zahlen. Die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V würde somit die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Steuerbelastung steigen, für den Geringerverdienenden sinken, gemeinsam müsste das Paar aber weiterhin genauso viel Steuern zahlen wie vorher. Der Geringerverdienende hätte durch die Abschaffung der Steuerklasse 5 aber zusätzlich auch höhere abhängige Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld zu erwarten.

Werden die Lohnsteuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Was ist dran an den aktuellen Umsetzungsgerüchten?

Gemäß Koalitionsvertrag plant die Regierung tatsächlich, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Allerdings werden ja nicht immer alle Pläne auch umgesetzt und einen fixen Termin für die Abschaffung gibt es schon mal gar nicht. Das Ehegattensplitting kommt im Koalitionsvertrag gar nicht vor, hier ist eine Abschaffung also überhaupt nicht in Sicht. Auch wenn die Ehepartner dann beide in Steuerklasse IV überführt werden, wird die Einkommensteuer weiter nach dem Splittingtarif berechnet. Eine große finanzielle Auswirkung würde die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V also nicht haben.