Wenn Lebensmittel weniger wiegen als angegeben

In Zeiten der steigenden Lebensmittelpreise und knapper Kassen achten immer mehr Verbraucher penibel darauf, was sie zu welchem Preis kaufen. Manchmal fühlt sich die gekaufte Menge subjektiv weniger an, als die Füllmenge auf der Verpackung sagt. Und manchmal zeigt das Nachwiegen, dass der Verdacht stimmt und die Lebensmittel tatsächlich weniger wiegen als angegeben. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten in diesem Fall und welche Abweichungen bewegen sich noch im erlaubten Rahmen?

Sind Abweichungen bei der Füllmenge erlaubt?

Manchmal beschleicht uns ein Verdacht, dass ein Lebensmittel irgendwie nicht so viel wiegt, wie es auf der Verpackung steht. Schnell die Küchenwaage gezückt, kann das tatsächliche Gewicht schnell überprüft werden. Nicht selten stellt sich dann heraus, dass zum Beispiel das Brot nicht 500 g wiegt, sondern nur 470 g oder die Pralinen nur 180 g statt der angegebenen 200 g. Würde man jedes verpackte Lebensmittel konsequent nachwiegen, kämen sehr häufig solche Abweichungen heraus. Und das ist in gewissem Rahmen auch in Ordnung. Denn es existieren bestimmte Toleranzgrenzen für eine Gewichtsabweichung bei Lebensmitteln.

Wie viel Abweichung von der angegebenen Nennfüllmenge zulässig ist, regelt die Fertigverpackungsverordnung. Die Nennfüllmenge ist der Fachbegriff für das auf der Verpackung angegebene Gewicht des Produkts. Die tatsächlich enthaltene Menge wird hingegen Füllmenge genannt. Dabei gilt, dass der Durchschnitt der Füllmengen innerhalb eines bestimmten Bereichs liegen muss. Das heißt, dass einzelne Packungen auch weniger enthalten dürfen, wenn andere Packungen diesen Mangel ausgleichen.

Wenn Lebensmittel weniger wiegen als angegeben

Wie viel darf ein Produkt weniger wiegen?

Die Fertigverpackungsverordnung (FertigPackV) regelt die Abweichungen je nach Produktgröße. Hier sind zwei Beispiele:

  • Packungen mit einer Nennfüllmenge von 100–200 Gramm oder Milliliter dürfen höchstens 4,5 % weniger enthalten.
  • Bei Produkten mit einer Nennfüllmenge von 500–1000 Gramm oder Milliliter sind Abweichungen von bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter akzeptabel.

Hier findest Du die zulässigen Minusabweichungen aus der Fertigpackungsverordnung als Tabelle zum Überblick:

Nennfüllmenge QN
in g oder ml
Zulässige Minusabweichung
in % von QN in g oder ml
5 bis 50 9
50 bis 100 4,5
100 bis 200 4,5
200 bis 300 9
300 bis 500 3
500 bis 1.000 15
1.000 bis 10.000 1,5

Zu beachten ist, dass sich die Nennfüllmenge auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht. Manche Lebensmitteln, wie Brot, Obst und Gemüse, trocknen im Laufe der Zeit aus. Sie verlieren also Wasser und dadurch Gewicht, sodass bei solchen Produkten höhere Abweichungen toleriert werden müssen.

Wenn Lebensmittel weniger wiegen als angegeben

Was kann ich tun, wenn ein Produkt zu wenig wiegt?

Allgemein gilt, dass Haushaltswaagen nicht genau genug sind, um Abweichungen der tatsächlichen Füllmenge von der angegebenen Nennfüllmenge richtig zu bestimmen. Waagen in Läden müssen aber geeicht sein und regelmäßig überprüft werden.

Die Überprüfung der Waagen übernimmt das örtliche Eichamt. Wenn ein Produkt auch auf einer geeichten Waage eine deutliche Abweichung zeigt, die außerhalb des erlaubten Toleranzbereichs liegt, kann das dem Eichamt gemeldet werden. Die Frage ist nur, ob sich dieser Aufwand lohnt oder ob Du dann nicht einfach besser zu einem anderen Produkt greifst.