In Zeiten der steigenden Lebensmittelpreise und knapper Kassen achten immer mehr Verbraucher penibel darauf, was sie zu welchem Preis kaufen. Manchmal fühlt sich die gekaufte Menge subjektiv weniger an, als die Füllmenge auf der Verpackung sagt. Und manchmal zeigt das Nachwiegen, dass der Verdacht stimmt und die Lebensmittel tatsächlich weniger wiegen als angegeben. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten in diesem Fall und welche Abweichungen bewegen sich noch im erlaubten Rahmen?
Sind Abweichungen bei der Füllmenge erlaubt?
Manchmal beschleicht uns ein Verdacht, dass ein Lebensmittel irgendwie nicht so viel wiegt, wie es auf der Verpackung steht. Schnell die Küchenwaage gezückt, kann das tatsächliche Gewicht schnell überprüft werden. Nicht selten stellt sich dann heraus, dass zum Beispiel das Brot nicht 500 g wiegt, sondern nur 470 g oder die Pralinen nur 180 g statt der angegebenen 200 g. Würde man jedes verpackte Lebensmittel konsequent nachwiegen, kämen sehr häufig solche Abweichungen heraus. Und das ist in gewissem Rahmen auch in Ordnung. Denn es existieren bestimmte Toleranzgrenzen für eine Gewichtsabweichung bei Lebensmitteln.
Wie viel Abweichung von der angegebenen Nennfüllmenge zulässig ist, regelt die Fertigverpackungsverordnung. Die Nennfüllmenge ist der Fachbegriff für das auf der Verpackung angegebene Gewicht des Produkts. Die tatsächlich enthaltene Menge wird hingegen Füllmenge genannt. Dabei gilt, dass der Durchschnitt der Füllmengen innerhalb eines bestimmten Bereichs liegen muss. Das heißt, dass einzelne Packungen auch weniger enthalten dürfen, wenn andere Packungen diesen Mangel ausgleichen.
Wie viel darf ein Produkt weniger wiegen?
Die Fertigverpackungsverordnung (FertigPackV) regelt die Abweichungen je nach Produktgröße. Hier sind zwei Beispiele:
- Packungen mit einer Nennfüllmenge von 100–200 Gramm oder Milliliter dürfen höchstens 4,5 % weniger enthalten.
- Bei Produkten mit einer Nennfüllmenge von 500–1000 Gramm oder Milliliter sind Abweichungen von bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter akzeptabel.
Hier findest Du die zulässigen Minusabweichungen aus der Fertigpackungsverordnung als Tabelle zum Überblick:
Nennfüllmenge QN in g oder ml |
Zulässige Minusabweichung | |
in % von QN | in g oder ml | |
5 bis 50 | 9 | – |
50 bis 100 | – | 4,5 |
100 bis 200 | 4,5 | – |
200 bis 300 | – | 9 |
300 bis 500 | 3 | – |
500 bis 1.000 | – | 15 |
1.000 bis 10.000 | 1,5 | – |
Zu beachten ist, dass sich die Nennfüllmenge auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht. Manche Lebensmitteln, wie Brot, Obst und Gemüse, trocknen im Laufe der Zeit aus. Sie verlieren also Wasser und dadurch Gewicht, sodass bei solchen Produkten höhere Abweichungen toleriert werden müssen.
Was kann ich tun, wenn ein Produkt zu wenig wiegt?
Allgemein gilt, dass Haushaltswaagen nicht genau genug sind, um Abweichungen der tatsächlichen Füllmenge von der angegebenen Nennfüllmenge richtig zu bestimmen. Waagen in Läden müssen aber geeicht sein und regelmäßig überprüft werden.
Die Überprüfung der Waagen übernimmt das örtliche Eichamt. Wenn ein Produkt auch auf einer geeichten Waage eine deutliche Abweichung zeigt, die außerhalb des erlaubten Toleranzbereichs liegt, kann das dem Eichamt gemeldet werden. Die Frage ist nur, ob sich dieser Aufwand lohnt oder ob Du dann nicht einfach besser zu einem anderen Produkt greifst.
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Das passiert immer öfter. Bei einem Supermarkt ist das regelmäßig der Fall( immer 5 Prozent).
Ja, ich habe gottseidank die Zeit und Nerven dazu.
Und es kommt öfter vor, daß die Gewichtsangaben nicht stimmen.
Ich möchte zumindest vom Gewicht her das in der Packung haben, was laut Schild drin sein soll.
Ich finde es nicht richtig, dass 1 Gebinde mit einem bestimmten Gewicht verkauft wird und dann viel weniger drin ist.
Für das Geschäft ein guter Nebenverdienst.
Und ich wohne auf dem Land. Da gibt es nicht alles lose in Hülle und Fülle.
Ich zweifle an, dass dies ein nebenverdienst bei Supermärkten oder bestimmten Firmen ist..
Dafür gibt es Regelungen, an diese die sich halten müssen und welche kontrolliert werden. Und es gibt eben dafür % Abweichungen welche erlaubt sind, jedoch im Schnitt muss es stimmen..
Wenn die Abweichung groß ist, könnte es auch einfach daran liegen, dass die Äpfel schon 2 Wochen verpackt da rum liegen..
Was mir nicht ganz klar scheint, was aber natürlich von Region zu Region unterschiedlich sein kann, ist dass wenn man ländlich wohnt (was ich auch tue) dann gibt es viele kleine hofläden, verkaufsautomaten, der örtliche bäcker und metzger und auch Supermärkte.. und gerade bei den ersten ist es hier so, dass man eher ne Erdbeere zu viel hat damit man ein zufriedener Kunde ist und wieder kommt..
Danke für die Info 👍
In den meisten Geschäften steht eine Waage, um loses Obst und Gemüse abzuwiegen.
Ich schau mir die Verpackungen vom Eingepackten an und nehme dann 2 oder 3 zur Waage mit.
Ich nehme dann natürlich die am meisten wiegt.
Wenn man sonst nichts zu tun hat 😂
Ich verstehe ja „genau sein“ usw usw.. Aber sowas ist doch nicht normal..
1. Kauf einfach loses Obst und Gemüse, denn a.) ist das normal immer billiger, b.) du kannst die nehmen die du von Größe und Optik willst, c.) das Gewicht stimmt am Ende auch.
2. Wird es am Ende wohl keinen Unterschied mehr machen wenn du die 1kg Packung Tomaten mit 20st und 1020g nimmst, anstatt die mit 12st und 998g..
Am Ende hast bei den 20st mehr Anschnitt wie bei der anderen Packung..
Aber wie immer gilt: jedem das seine und wenn du die Zeit, Lust und Nerven dazu hast.. Dann bitte 🙂