Florian,
am 13. Januar 2023 um 08:45 Uhr
20
Kommentare
Derzeit zwar nicht auf Lager, kann aber dennoch bestellt werden. Bei Amazon gibt es das Leatherman Skeletool Multi-Tool mit 7 wichtigen Werkzeugen für 64,43€ inkl. Versand.
Bitte beachtet, dass es sich anscheinend um ein Einhandmesser handelt und laut §42a WaffG nicht öffentlich geführt werden darf. Beim Angeln, Campen und Co. stellt das allerdings natürlich kein Problem dar.
Der Preisvergleich listet dieses Modell ab 78€, sodass ihr am Ende knapp 14€ einsparen könnt. Ganz praktisch finde ich den Taschenclip, sodass ihr das Tool easy mal an der Gürtelschnalle anbringen könnt.
- Bitfach
- Klingenarretierung
- Austauschbarer Befestigungsclip
- Außenliegende Funktionen
- Mit einer Hand bedienbar
- Klingenlänge: 6,60 cm
- Geschlossene Länge: 10 cm
- Gewicht: 142 g
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20 Kommentare
Vielen Dank für deinen Kommentar!
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Vorbei
Ich habe das Tool seit ca. 15 Jahren und bin damit sehr zufrieden. Ich möchte anmerken, dass das Tool im aufgeklappt Zustand (Zange) nicht einhändig bedient werden kann, d.h. es ist nicht möglich die Klinge auszuklappen und zu fixieren. In diesem Zustand passt sie auch in die mitgelieferte Gürteltasche.
Danke für dein Feedback
„Laut aktuellem Waffenrecht (WaffG § 42a) dürfen sogenannte Einhandmesser – also Messer mit einhändig feststellbarer Klinge – nicht geführt werden. Auch die sehr beliebten Multitools wie z. B. das Skeletool von Leatherman fallen in diese Kategorie. Denn Gegenstände, die über eine einhändig aufklappbare und feststellbare Klinge verfügen, werden von den Behörden als Einhandmesser klassifiziert.“
https://www.freeworker.de/2017/09/25/waffengesetz-einhandmesser-und-multitools-verboten/
Seit 14 Jahren ein treuer Begleiter beim Angeln und im Wald.
Einfach unkaputtbar und hat alles was ich brauche: Superstabile Zange, Drahtschneider scharfe und leicht nachzuschärfende Klinge, Schraubendreher.
Und in der Männerrunde erzeugt es beim Bier öffnen nach wie vor noch neidische Blicke und technische Gespräche unter Kerlen😉
Wahnsinn ist allerdings die Preisentwicklung bei Leatherman. Hab damals 37,95,-€ bezahlt…
Ok, alles wird teurer, aber mittlerweile kostet das Teil regulär mehr als das Doppelte!
Würde es aber trotzdem jederzeit wieder kaufen!
DEUTSCHES WAFFENGESETZ FÜR MESSER – BERECHTIGTES INTERESSE
Der umstrittenste und widersprüchlichste Abschnitt des §42 WaffG findet sich in Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3. Dort heißt es sinngemäß, dass die oben erwähnten Einhandmesser und Fixed mit Klingenlängen über 12 Zentimeter mitgeführt werden dürfen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt oder der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck dient. Nur der Vollständigkeit halber: Die Brauchtumspflege wurde nachträglich auf Antrag Bayerns in das Gesetz aufgenommen, damit jeder Bajuware die zur Tracht gehörenden Messer stets mit sich führen darf. Außer natürlich im Bierzelt, auf der Wies’n oder im Wirtshaus, denn da greift bereits der §42 WaffG.
Das „berechtigte Interesse“ kann alles oder nichts bedeuten. Rechtssicherheit gibt es keine, da das „berechtigte Interesse“ nirgendwo definiert ist. In der Praxis liegt die Entscheidung also allein beim kontrollierenden Behördenvertreter. Es obliegt allein seinem persönlichen Ermessen, ob er ein berechtigtes Interesse erkennen möchte oder nicht.
Die Frage ist dabei nicht, ob jemand beruflich mit Messern zu tun hat, sei es als Messermacher, Metzger, Koch oder Journalist, sondern ob in der gegebenen Situation die Berufsausübung das Mitführen eines Einhandmessers oder großen Fixed notwendig macht. Da das praktisch nie der Fall ist, kann man an dieser Stelle die Hoffnung auf eine gute Ausrede begraben.
knife-blog.com/deutsches-waffengesetz-messer/
Du zitierst Regelungen für Messer ab einer Klingenlänge über 12cm, dieses hat 6,6cm. Ein „verschlossenes Behältnis“ kann aber auch eine Gürteltasche sein. Das Problem liegt ohnehin nur bei dir, in der Praxis wird sich keiner daran stören, solange ich niemanden damit angreife oder bedrohe.
? Auch Du scheinst das Waffengesetz nicht zu verstehen !? Wo bitte zitiere ich Regelungen für eine Klingenlänge über 12 cm ? Da dieses Messer keine feststehende Klinge besitzt, ist es vollkommen irrelevant, wie lang die Klinge ist. Es geht ausschließlich um den Mechanismus.
2)
Was ein „verschllossenes Behältnis ist, urteilt dann das zuständige Gericht. Und diese urteilen jeweils anders :
TRANSPORT VON MESSERN
Das Wichtigste an §42 Absatz 2 WaffG ist Satz 2, der den Transport eines Einhandmessers oder Fixed mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
Was allerdings ein verschlossenes Behältnis im Sinn der Waffenrechts Messer ist, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Ein Gericht hat geurteilt, dass ein durch Reißverschluss geschlossener Rucksack ein verschlossenes Behältnis darstellt. Ein Gericht am anderen Ende der Bundesrepublik vertrat die gegenteilige Ansicht und vertrat die Auffassung, dass ein abschließbares Schloss vorhanden sein müsse. Messerbesitzer schweben also zwischen Baum und Borke, solange Gerichte vergleichbare Sachverhalte völlig unterschiedlich beurteilen.
knife-blog.com/deutsches-waffengesetz-messer/#advgb-toc-ac348176-dbd2-4031-97e7-d88846d37722
😉
Ralph, nur um es für Dich noch einmal klar zu stellen, verlinke ich Dir hier die Seite des BKA ( Bundeskriminalamt ). Und dort wirst Du sehen, dass die Klingenlänge hier vollkommen irrelevant ist :
„Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich)“
https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
Und beachte hier einfach, dass „feststehende Klinge“ und „feststellbare Klinge“ NICHT das gleiche sind !
Zitat :
„Bitte beachtet, dass es sich anscheinend um ein Einhandmesser handelt und laut §42a WaffG nicht öffentlich geführt werden darf. Beim Angeln, Campen und Co. stellt das allerdings natürlich kein Problem dar.“
Das ist leider nicht ganz richtig, denn auch ein Privater Angler oder Camper darf solch ein Messer nicht einfach offen griffbereit (zB am Gürtel) haben. Es muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. Also zB der verschlossene Anglerkoffer oder das verschlossene Handschuhfach.
Angeln, oder Campen stellt für eine Privatperson KEIN berechtigtes Interesse dar.
Ihr könnt das hier gerne weiter reghaft diskutieren. Wer dem jedoch widerspricht, hat das Waffengesetz nicht verstanden und sollte sich sachkundig machen.
Also der Einzige, der hier das WaffG nicht verstanden hast bist du… jeder Handwerker, Camper, Angler oder Jäger darf während der Ausübung des Hobbys oder der Arbeit ein solches Messer führen… die Ausübung stellt nämlich das berechtigte Interresse da.
Oder soll der Teppichverleger / Angler etc jedes mal das von dir geforderte verschlossene Behältnis öffnen und danach wieder schließen, wenn er es nicht mehr benötigt?
selten so eine unqualifizierte Aussage gelesen
Sehe ich auch so. In dem Moment, wo ich das Messer trage und verwende, z.B. eben beim Angeln, ist dies in meinen Augen ein berechtigtes Interesse.
Na da frag mal das BKA, was die von Deiner qualifizierten Aussage halten. Aber egal, sind nicht meine 10.000€ Strafe, wenn Du damit unerlaubt erwischt wirst. Aber ich habe Dich wenigstens darauf hin gewiesen 😉
Bitte mal lesen
Multitools – Werkzeuge oder verbotene Waffen? (pma-magazin.de)
Dein verlinkter Artikel ist nett zu lesen, aber entspricht nicht den Fakten. Die Klingenlänge ist irrelevant. Wie das Messer einzustufen ist, hängt vom Mechanismus ab.
Bitte mal lesen :
Die Größe des Messers, bzw. die Länge der Klinge, spielt dabei übrigens keine Rolle. Ein sechs Zentimeter langes stumpfes Einhandmesser ist in den Augen des Gesetzgebers im Zweifelsfall gefährlicher als ein frisch geschärftes zwölf Zentimeter langes Küchenmesser.
anwalt.de/rechtstipps/verbotene-einhandmesser-was-ist-strafbar_182925.html
Man braucht nur die ersten 5 SeKunden des Video sehen. Das Tool kann man nur mit zwei Händen öffnen.
Ist die Klinge also nur mit zwei Händen auszuklappen oder muss das Multitool erst aufgeklappt werden, um die Klinge zu verwenden, ist man auf der sicheren Seite. Ebenso, wenn die Klinge nicht feststellbar ist, also nicht verriegelt, wenn das Messer ausgeklappt ist.
Also der Mann im Video öffnet die Klinge mit einer Hand, keine Ahnung was du da siehst. Lediglich das gesamte Tool öffnet er mit beiden Händen, was aber mit der Klinge nichts zu tun hat.
Ab Sekunde 42 ! Einhändig zu öffnen, und arretiert (sagt er im Video auch selbst).Das ist eindeutig ein Einhandmesser, welches unter das Waffengesetz fällt.
Preis wird nicht angezeigt oder ausverkauft
Schade, Amazon ist als Verkäufer nun weg… 🙁