Landgericht Koblenz: Einschränkung der Routerwahl seitens 1&1 nicht zulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in den vergangenen Tagen einen Sieg vor dem Landgericht Koblenz errungen. Ziel war es, dass 1&1 die Router-Wahl bei Abschluss eines Internet-Vertrages nicht einschränken darf.

Einschränkung der Router-Wahl nicht zulässig

Beim Bestellvorgang wird seitens 1&1 suggeriert, dass ein Router aus einer vorgegebenen Liste benötigt wird, um den Anschluss in Betrieb zu nehmen. Dies sei aber nicht richtig und verstoße gegen die freie Routerwahl, die im Telekommunikationsgesetz fest verankert ist.

„Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen… Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen.“ – Jana Brockfeld, Rechtsreferentin VZBV.

Dies gepaart mit der Tatsache, dass ohne einen ausgewählten Router der Bestellvorgang nicht fortgesetzt werden könne erwecke bei den Verbrauchern den Eindruck, dass zwingend einer der aufgelisteten Geräte benötigt werde.

Landgericht Koblenz: Einschränkung der Routerwahl seitens 1&1 nicht zulässig

Kostenloser 1&1 Router weiterhin möglich

Dieses Urteil ändert allerdings nicht daran, dass Kunden auch zukünftig den kostenlosen 1&1 Router wählen könnten, es geht dem VZBV lediglich darum klarer herauszustellen, dass der Kunde die Wahl hat und bei Bedarf auch ein kompatibles, bereits vorhandenes Endgerät verwenden kann. 1&1 hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, bisher ist es also noch nicht rechtskräftig.

Seit August 2016 ist die freie Routerwahl bei einem DSL-Anschluss im Telekommunikationsgesetz verankert, jedem Anwender steht es frei, ein Gerät seiner Wahl in Betrieb zu nehmen, solange dies technisch mit dem Anschluss kompatibel ist. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass Provider oftmals äußerst günstige Modelle jahrelang auf den Markt schwemmen, für die es dann bereits nach kurzer Zeit keine Sicherheitsupdates mehr gibt, womit man sich einer potentiellen Gefahr aussetzt.

Was haltet ihr von der Entscheidung des Landgerichts Koblenz und habt ihr zu Hause ebenfalls ein eigenes Gerät im Einsatz, oder verwendet ihr das von eurem Provider vorgegebene? Diskutiert darüber gerne in den Kommentaren.