Vodafone bietet, wie auch die Telekom, Pässe in verschiedenen Kategorien (Video, Musik, Social und Chat) an, die dafür sorgen, dass Datenverkehr bestimmter Server nicht in das monatliche Datenvolumen eingerechnet wird. Bislang hatte Vodafone dies nur auf die Nutzung innerhalb Deutschlands eingeschränkt, dagegen hatte die Verbraucherschutzzentrale geklagt.
Nutzung im EU-Ausland muss abgedeckt sein
Das Urteil, das nun im Fall Vodafone gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gefällt wurde, gab in fast allen Punkten dem VZBV Recht. So müsse Vodafone die Pässe auch im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen, Nutzer mit einem Musik-Pass können somit auch zukünftig bspw. in Spanien Spotify hören, ohne dass dies dem Datenvolumen angerechnet wird. Den Landesgericht Düsseldorf zufolge verstoße dies gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO), sodass Vodafone den Vorteil nicht nur auf Deutschland beschränken dürfe.
Auch fast alle anderen Punkte wurden zugunsten des VZBV entschieden
Auch die Beschwerde, dass Vodafone irreführende Werbung betreiben würde, indem die Einschränkungen des Vodafone Passes nicht deutlich genug hervorgehoben wurden, wurde bestätigt. Im konkreten Fall ging es um darum, dass die Datennutzung von Sprach- und Videotelefonie, Werbeanzeigen sowie externen Links nicht enthalten ist, diese Hinweise gab es nur in einer Fußnote der Preisliste und den FAQ. Kein Glück hatte die VZBV hingegen bei der Hotspot-Regelung, demnach wird Datennutzung, die nicht direkt via Smartphone, sondern über die Hotspot-Funktion des Gerätes anfällt, weiterhin regulär berechnet. Das Urteil ist bisland noch nicht rechtskräftig, Vodafone hat noch die Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen.
Habt ihr einen Vodafone-Vertrag mit einem oder mehreren Pässen und nutzt diesen regelmäßig? Und was haltet ihr von der Entscheidung des Landesgerichts Düsseldorf? Lasst uns eure Meinung in den Kommentaren wissen.
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Naja, das Verwaltungsgericht Köln hat ja im letzten Jahr schon entschieden, dass StreamOn so nicht rechtens ist. Aber die Telekom wollte ja alle rechtlichen Schritte gehen. Somit landete das beim Landgericht Münster. Bisher aber noch kein Urteil. Aber selbst wenn eines der beiden Urteile rechtskräftig wird, hat es keine direkte Auswirkung auf das andere Unternehmen, da die Richter immer noch individuell urteilen können. Und auch Vodafone wird dem Urteil aus Düsseldorf nicht nachgeben. Die werden auch weiter dagegen vorgehen. Das muss in höchster Instanz entschieden werden, damit es für alle bindend ist. Bis es da eine höchstrichterliche Entscheidung gibt wird es noch ein paar Jahre dauern. Bis dahin können beide Unternehmen ihre Pässe anbieten.
Ich bin mir nicht sicher, aber praktiziert die Telekom das nicht auch so mit StreamOn? Oder gilt es hier europaweit??
Nein, bislang gilt auch StreamOn nur innerhalb Deutschlands: https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/nutzung-im-ausland
Sollte das Urteil aber rechtskräftig werden, kann ich mir gut vorstellen, dass sich das recht schnell ändern wird.