Als Verbraucher muss man ständig Verträge abschließen. Diese sind meist auch für eine lange Zeit angelegt. Beispielsweise mit seinem Mobilfunkanbieter, mit Stromversorgern oder mit dem Fitnessstudio nebenan. Was also, wenn man vorzeitig aus Verträgen herauskommen möchte? Wie muss man kündigen und in welchen Fällen geht das überhaupt? Wir klären einige rechtliche Begriffe und gehen auf Beispielfälle ein. Habt ihr gute oder schlechte Erfahrungen in Sachen Verträge kündigen gesammelt? Dann lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen!
Wichtiger Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um keine Rechtsberatung. Daher ist nicht garantiert, dass der Inhalt richtig und aktuell ist.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Kommen wir erstmal zur allgemeinen Definition eines Vertrages. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn mindestens zwei Personen eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Damit einher geht ein Angebot und die Annahme dessen. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass die Abgabe einer Willenserklärung grundsätzlich bindend ist. Denn nur so kann die rechtliche Grundlage von Verträgen auch funktionieren. Natürlich sind Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages besonders stark geschützt. Dieser Schutz besteht nicht für Verträge, die nur zwischen Unternehmen abgeschlossen werden.
Merke: Ein Vertrag basiert auf einem Angebot und dessen Annahme. Eine übereinstimmende Willenserklärung, die zwischen mindestens zwei Parteien zustande kommt definiert einen Vertrag.
Wie unterscheiden sich Widerrufsrecht und Kündigungsrecht?
Grundlegend handelt es sich bei einem Widerrufsrecht im Bereich von Verträgen um eine Art Rücktrittsrecht. Das Prinzip hier ist ähnlich wie bei Rückgabe- und Umtauschrecht. Demnach kann nur innerhalb von 2 Wochen nach dem Abschluss eines Vertrages vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Ist diese Frist verstrichen und ein Vertrag wird auf einseitigen Wunsch beendigt, spricht man von einer Kündigung. Das betrifft sogenannte Dauerschuldverhältnisse, sprich Verträge, die über einen langen Zeitraum laufen. Dazu gehören beispielsweise Miet-, Arbeits-, Mobilfunk- oder Stromverträge genauso wie Streaming-Abonnements.
Merke: Das Widerrufsrecht gilt nur für 14 Tage nach dem Abschluss eines Vertrages. Wird ein Vertragsverhältnis, das Dauerschuldverhältnisse regelt nach dieser Frist beendet, spricht man von einer Kündigung.
Wie unterscheiden sich ordentliche und außerordentliche Kündigungen?
Wir haben diese Begriffe alle schon mal gehört – aber was bedeutet es eigentlich, ordentlich oder außerordentlich zu kündigen? Wie die Namensgebung schon vermuten lässt, handelt es sich bei einer ordentlichen Kündigung um eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Vertrages innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist. Damit es zu einer außerordentlichen Kündigung kommt, bedarf es eines wichtigen Grundes. Denn außerordentliche Kündigungen sind an keine Frist gebunden, deshalb spricht man hier auch von einer „fristlosen Kündigung“. Hat eine Vertragspartei grob gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen, kann die andere Partei dementsprechend auch fristlos und damit außerordentlich kündigen.
Merke: Außerordentliche Kündigungen sind fristlose Kündigungen, die den groben Verstoß einer Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Pflichten voraussetzen.
Welche Form muss eine Kündigung haben?
Wir haben alle schon mal von der sogenannten Schriftform oder von der elektronischen Form gehört. Diese Begriffe beziehen sich nicht nur auf das Layout und Design einer Kündigung – sie sind rechtliche Terminologien. Schriftform und elektronische Form sind dabei die Formen, die am meisten vertreten sind.
Was bedeutet Schriftform?
Steht in einem Vertrag, dass die Kündigung eine Schriftform erfordert, bedeutet das nicht, dass man diese komplett Handschriftlich verfassen soll. Zwar erfordert die Schriftform einer Kündigung auf Papier, diese kann allerdings maschinell erstellt und gedruckt worden sein. Wichtig ist hier, dass der Erklärende eigenhändig unterschreiben muss, damit die Schriftform gilt. Falls das nicht möglich, kann die Unterschrift auch über ein notariell beglaubigtes Handzeichen erfolgen.
Was bedeutet elektronische Form?
Anders als man es vielleicht vermuten würde, reicht es bei einer Kündigung in elektronischer Form nicht aus, eine einfache E-Mail zu verfassen und zu versenden. Stattdessen muss ein elektronisches Dokument mit einer elektronischen Signatur versehen sein, die qualifiziert ist. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform mit der elektronischen Form ersetzt werden.
Merke: Eine Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift des Erklärenden, während die elektronische Form ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfordert.
Muss man immer in Schriftform kündigen?
Grundsätzlich bedarf es nicht bei jeder Kündigung immer einer Schriftform. Allerdings wird eine Kündigung in Schriftform bei bestimmten Vertragstypen gesetzlich gefordert. Diese Formgebundenheit soll der Klarstellung dienen, die wiederum mit der Rechtssicherheit an sich zusammenhängt. Manche Verträge können aber beispielsweise auch einfach mündlich oder durch schlüssiges Verhalten gekündigt werden. Dabei handelt es sich dann aber natürlich nicht um sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Wurde in einem Vertrag, dessen Kündigung eigentlich nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform bedarf schriftlich festgehalten, dass die Kündigung dennoch in Schriftform erfolgen muss, ist das dennoch rechtlich bindend und muss von beiden Parteien eingehalten werden.
Merke: Nicht alle Vertragstypen müssen in Schriftform gekündigt werden. Bei einigen ist diese Form allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Worauf muss man beim Kündigen achten?
Natürlich muss man bei jeder Kündigung auf die vorgeschriebene Form der Kündigung achten, damit diese auch rechtlich bindend ist. Aber worauf sollte man dabei noch achten? Natürlich muss in einer Kündigung möglichst genau beschrieben werden, was genau das Objekt der Kündigung ist. Das bedeutet, wenn man beispielsweise seine Kundennummer angibt oder die Rufnummer eines Mobilfunkvertrages, den man kündigen möchte. Dazu gehört auch, dass man seine Kontaktdaten, wie Namen und Nachnamen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse nochmal genau angibt. In die Betreffzeile und in den Text gehört natürlich auch das Schlagwort der „Kündigung“, damit klar ist, worum es sich handelt. Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, muss natürlich die gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei reicht es nicht, wenn man eine Kündigung rechtzeitig abschickt – sie muss auch rechtzeitig beim Empfänger ankommen. Deshalb lohnt es sich immer, Kündigungen in Schriftform mittels Einschreiben zu versenden.
Zusammenfassung:
- Vorgeschriebene Form der Kündigung
- Genaue Beschreibung des Objekts der Kündigung
- Angabe der Kontaktdaten
- Kündigungsvorhaben muss aus dem Text deutlich hervorgehen
- Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist
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Hmmm… mir war doch so…
Zitat aus Bundesregierung aktuell:
„Verbraucherschutz
Kündigung per E-Mail möglich
Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.“
Wirkung ab dem 1.10.2016
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2016/neuregelungen-oktober/2016-09-28-gesetzliche-neuregelungen.html
Und noch als Hilfstext:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/worauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 ❓
Danke für den Input! Sehr hilfreich 🙂