Gerade auf dem Bau kann man bei manchen Situationen immer mal ein schnell griffbereites Messer gebrauchen. Wer noch eins benötigt, der kann bei Amazon gerade das KS Tools 907.2225 Klappmesser mit Arretierung, 34 mm für 10,64€ inkl. Versand für Primer abstauben.
Wichtig: Da innerhalb der Kommentare über das Verbot durch die Klingenlänge gesprochen wurde, möchte ich unserem User Ralph danken, der den Paragraphen §42a WaffG verlinkt hat, in dem steht: „Es ist Verboten: Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.“ Dennoch scheint die Rechtslage unklar zu sein, sodass ihr selber entscheiden müsstet, ob ihr das Risiko eingehen würdet.
Solch ein Messer wie das von KS Tools empfinde ich einfach nur als praktisch. Es wird in einer kleinen Aufbewahrungstasche geliefert, hat aber auch einen integrierten Gürtelclip. Der Griff besteht aus eloxiertem Aluminium und ist ergonomisch geformt. Im Preisvergleich würden wir bei anderen Händlern sonst um die 14€ inkl. Versand zahlen.
- Klinge mit Beschichtung
- Klingenfixierung ausgeklappt
- leicht und handlich
- Griff aus eloxiertem Aluminium
- mit Gürtelclip
Ähnliche Schnäppchen
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-Schnäppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- Kündigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- Schnäppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
Einhandmesser sind per Definition Klappmesser wo die Klinge einhändig aufgestellt werden kann. Ob dies per Federmechanik oder durch ein Loch für das ausklappen per Finger erfolgt ist unerheblich. Diese Tatsache kann man sich auf der verlinkten BKA Seite anschauen. Das angebotene Messer erfüllt keine der Voraussetzungen, demnach ist dieses Messer völlig legal und darf mitgeführt werden.
Hmm, Du hast den PIN an der Klinge übersehen, welcher oft bei Einhandmessern zum Öffnen verwendet wird.
Wo sollte der sein? Bei dem Foto von oben steht bei der Klinge nichts hervor was einen Pin ähnlich wäre.
🙀 https://app.box.com/s/5pwdctpbiq0zswtqrtoed4hs4klfmy87
Ja, hatte ich eben auch schon kommentiert.
Danke, hatte ich tatsächlich nicht gesehen. Solange ich es nicht am Körper führe, oder jemanden damit bedrohe, sollte es trotzdem keine Probleme geben, eigentlich geht es ja nur darum. In der Werkstatt, der Werkzeugtasche oder im Fahrzeug ist es ja als Handwerker legal. Cutter sind streng genommen ja auch Einhandmesser, wenn die keiner mehr bei der Arbeit benutzen dürfte…….
Dazu hatte ich gestern schon etwas hier ausgeführt.
Öffnungspin
Bearbeiten
Ein- oder beidseitig sind hier geschraubte oder genietete Pins auf der Klinge angebracht. Mit ihrer Hilfe kann die Klinge mit dem Daumen aufgeschoben werden. Der Öffnungspin ist die häufigste Öffnungshilfe.
Er hat den Vorteil, dass insbesondere bei geschraubten Pins das Messer relativ einfach und ohne größere optische Einbußen auf beidhändige Öffnung umgebaut werden kann. Allerdings hat er den Nachteil, dass er beim Schärfen auf dem Schleifstein im Weg ist. Auch kann der Pin beim Ziehen des Messers aus der Hosentasche störend sein.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser
Bei mir kostet es übrigens 15,99
Somit leider wieder vorbei. Schade.
Jeder soll selber entscheiden ob ok oder nicht ok.
Jeder spielt hier grad das Gesetz.
Es gibt soviel was man darf und nicht darf was wir aber dennoch machen.
Lasst mal hier diese Diskussion.
Und erzählt lieber ob jemand Erfahrung hat mit dem Teil?
Ich sehe das sehr kritisch im Text zu schreiben, dass die Rechtslage nicht Eindeutig sei. Auch den Handwerkern schmackhaft zu machen diesen verbotenen Gegenstand auf dem Bau benutzen zu dürfen. Verbot ist verbot. Einzig zb Feuerwehrleute dürfen das Messer zum abtrennen von Seilen, schnüren, Kabel usw nutzen um leben zu retten, sonst niemand. Auch beim Angeln nicht. Das Messer darf das eigene Haus/Grundstück nicht verlassen. Wenn ja begeht man eine Straftat!
Finde es seriöser wenn man als Anbieter da gezielt drauf hinweist und nicht so schwammige Überschriften macht des Profites wegen. Schließlich wird hier ein Gegenstand angeboten, was laut Waffengesetz verboten ist. Auch wenn dies oft kommuniziert wurde, man kann nicht oft genug hinweisen. Denn nicht jeder wird jeden Kommentar rückwirkend durchlesen.
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Verstehe die Diskussion der „Fachleute“ hier nicht! Es wird penetrant ein Gesetz als Argument gebracht, in dem ganz klar steht, dass ein Verbot erst ab 12cm (!) Klingenlänge besteht. Das trifft doch hier eindeutig nicht zu, oder?
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Danke für deine Mühe 🙂
Einhand-Messer dürfen auch unter 12cm nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, Herr Schlaumeier!
Einhand-Messer: sind mit einer Hand zu öffnen und die Klinge ist arritierbar („feststellbar“)
Warum geht es eigentlich die ganze Zeit um das öffentliche Führen? Ich kenne keinen, der solch ein Messer den ganzen Tag mit sich herumschleppt, außer Handwerker, bei denen das berechtigte Interesse vorhanden ist. Zudem steht noch im Gesetz:
(2) Absatz 1 gilt nicht
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
Dieses Messer fällt unter das Führverbot. Ich verstehe nicht, warum hier einige nicht lesen können.
Es steht eindeutig in dem von Dir verlinkten Artikel:
„Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ODER feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.“
Es werden hier also zwei Arten von Messern aufgeführt, die unter das Führverbot fallen.
Das hier verlinkte Messer ist ein „Einhandmesser“ (es ist ei nhändig zu öffnen, und es hat einen Arretiermechanismus. Das reicht aus. Damit fällt es unter das Waffengesetz und unterliegt dem Führverbot.
Die Klingenlänge spielt hiet keine Rolle. Die Klingenlänge bezieht sich auf Messervariante 2, die EBENSO unter das Waffengesetz fällt. Nämlich die Messer mit FESTSTEHENDER Klinge und über 12 CM Klingenlänge.
Also Fakt : das hier verlinkte Messer fällt unter das Waffengesetz, das folgende Bedingungen erfüllt sind :
1) einhändig zu öffnen
2) Klinge arretiert im geöffneten Zustand.
Wo steht das bei diesem Messer dein Punkt 1 zutrifft? Ich kann es weder bei Amazon noch auf der Herstellerseite finden. Die Öffnung für den Finger zum einhängen ausklappen der Klinge ist such nicht erkennbar.
Doch: https://i.imgur.com/s2QZHB7.jpg
Die Diskussion der „Fachleute“ versucht klarzustellen, dass Ihr hier offensichtlich den Gesetzestext nicht richtig lesen könnt.
Dort steht (selbst von Euch verlinkt)
Zitat:“Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ODER feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“
Warum steht dort wohl das Wort „ODER“ ? 😉
Keine Sorge, Hersteller ist schon angeschrieben worden und ich warte auf Rückmeldung, damit wir endlich dieses Thema beenden können und ihr euren Blutdruck wieder senken könnt 😉
😂 Warum den Hersteller anschreiben ? Einfach mal den Gesetzestext richtig lesen. Oder einfach mal das BKA anschreiben 😉
Da der Hersteller sicherlich mit solchen Dingen ebenfalls auskennt und es die schnellste Möglichkeit für einen Rat ist.
Aber nochmals! Es gibt Personen, die berechtigt sind, solche Messer zu tragen! Also ist das verallgemeinern irgendwie nicht sinnvoll, da wir sicherlich auch z.B. den einen oder anderen Elektriker, Jäger, whatever unter uns haben, der damit bestimmt was anfangen kann. Und bitte nun nicht wieder mit „Es ist verboten kommen“. Ich kenne einen Elektriker, der ein Butterfly führen darf, da er auf Masten oftmals nur eine Hand frei hat.
Einfach mal beim BKA vorbeischauen. Dort könnt ihr schöne Bildchen mit cm Maß anschauen 😉
https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html#:~:text=Hieb%2D%20und%20Stoßwaffen&text=Einhandmesser%20(Klingenlänge%20unbeachtlich)%20oder%20feststehende,§%2042%20a%20WaffG%20fallen.
Beschäftigst du dich jetzt den ganzen Tag mit diesem Thema? Wir haben den Text dazugeschrieben und auch bemerkt, dass sich jeder selber im Klaren sein sollte, was er tut! Das Thema ist langsam ausgelutscht und wir haben unseren Part erfüllt, den du/ihr gerne sehen wolltet/wollt.
Und beim nächsten Deal geht die Diskussion wieder von vorne los ? Wie immer ? Bitte nicht. Ihr habt Euren Part erfüllt, wenn Ihr hier nicht rum eiert, und gleich klarstellt OB euer verlinkter Deal darunter fällt oder nicht.
Denn WELCHES Messer unter das Fühverbot des Waffengesetzes fällt, ist vollkommen eindeutig, und bedarf keiner Diskussion.
Einzig wann und für wenn das Führen solcher Messer unter welchen Bedingungen gestattet ist, ist eine gewisse Grauzone, da auch der Gesetzestext dort nicht eindeutig ist. Allein stellt sich die Frage was ist ein verschlossenes Behältnis. Für den einen Richter ist es der Rucksack, dessen Reißverschlüsse zugezogen sind, dem anderen Richter reicht das unter umständen nicht aus, und verlangt ein Schloss davor. Hier ist man erst einmal der Willkür der Behörden ausgesetzt.
Frag denjenigen, der solch ein Messer führen darf und nicht auf einer Schnäppchenplattform, die mit solchen Gesetzestexten nie was am Hut hatte, bzw. in Zukunft haben wird 😉 Lass uns endlich das Thema beenden, denn es ist nun wirklich alles geklärt, auch wenn mühseelig.
Ein Hinweis auf den 42a WaffG wäre hier angemessen… kann man sich schön mit anscheißen, wenn man damit erwischt wird und kein berechtigtes Interesse (Handwerker bei der Arbeit, Angler usw) hat
Müsste der Hersteller dann doch auch, oder? Macht er nur nicht, also ist das Messer absolut Gesetzkonform.
Herstellerlink: https://www.kstools.com/produkte/handwerkzeuge/schneid-und-schabwerkzeuge/klappmesser/klappmesser-mit-arretierung-34-mm
8,5 cm Klingenlänge ist die Grenze. Alles darüber ist verboten.
Zum o.g. Berechtigten Interesse. Nur weil man Handwerker oder Angler ist, ist dies kein berechtigtes Interesse.
Naja du kannst ja als Angler etc. größer Messer führen, dazu musst du nur die Regeln dazu einhalten.
Selten so einen Quatsch gelesen!
Das Messer fällt m.E. eindeutig in die Kat. Einhandmesserund und unter § 42a Waffengesetz. Darüber muss man sich als Käufer und ggf. Anwender/Träger bewusst sein, bzw. über die möglichen folgen.
Die Hersteller verschweigen das leider meistens (bewusst oder aus Unkenntnis), aber selbst auf explizite Nachfrage geben hier scheinbar manche Hersteller/Verkäufer (z.B. Hazet) keine Auskunft und lassen diese unbeantwortet.
Als Mod hier eine derartige Aussage zu treffen finde nicht nur fragwürdig und bedenklich, sondern mehr als fahrlässig.
Selten so einen Quatsch gelesen!
Das Messer fällt m.E. eindeutig in die Kat. Einhandmesserund und unter § 42a Waffengesetz. Darüber muss man sich als Käufer und ggf. Anwender/Träger bewusst sein, bzw. über die möglichen folgen.
Die Hersteller verschweigen das leider meistens (bewusst oder aus Unkenntnis), aber selbst auf explizite Nachfrage geben hier scheinbar manche Hersteller/Verkäufer (z.B. Hazet) keine Auskunft und lassen diese unbeantwortet.
Bin da ja nicht vom Fach, aber wenn ein Messer unter dem § 42a Waffengesetz steht, dann dürfte es ja eigentlich nicht frei verkäuflich sein, oder?
Aber ja, du hast Recht. Jeder sollte sich vorab im Klaren sein, dass man damit Probleme bekommen könnte, wenn es so ist.
„Bin da ja nicht vom Fach…“
dann würde ich aber auch derartige gewagten Aussagen
„Macht er nur nicht, also ist das Messer absolut Gesetzkonform.“
unterlassen.
Danke für den Tipp, ich werde in Zukunft mehr auf meine Wortwahl achten..
Nein muss man nicht, das berechtigte Interesse ist hier ausschlaggebend. Als Privatperson darf ich damit bspw. nicht im Kaufland rumlaufen, auf der Baustelle als Mitarbeiter hingegen schon.
Hinweis auf §42a ist nicht zwingend notwendig, hier muss man sich selbst schlau machen. Getreu dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Dennoch hast Du Recht, ich habe den Hinweis mal in den Deal mit aufgenommen.
Korrekt, es ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Es besteht ein Führungsverbot
Bei mir kostet das Messer 10,51€ zzgl. 3,35€ Versand. Trotz Prime. Braucht man hier evtl einen Rabattcode?
Nee, das Kontingent bei Amazon scheint somit ausverkauft zu sein. Schade.