Gesetzliche Krankenkassen versuchen zunehmend den Kunden mit einer Vielfalt von ansprechenden Angeboten für sich zu gewinnen. Durch die Fülle von Bonusprogrammen, Fitnesskursen sowie sämtlichen Zusatzleistungen, fällt dem Endverbraucher der Durchblick und die Entscheidung immer schwerer. Ein Krankenversicherungs-Vergleich ist dabei unumgänglich – schließlich kann man bei einem Krankenversicherungs-Wechsel bares Geld sparen! Wir geben euch hier die besten Tipps, was ihr wirklich beachten müsst und auf welche Leistungen man Wert legen sollte!
Deshalb variieren die Preise der Krankenkassen
Die Beitragsreform der Krankenkassen hat einen neuen Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen entfacht. Als Versicherter kann man nun auch zwischen unterschiedlich hohen Beträgen und Leistungen wählen. In der Regel liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent – darüber hinaus muss der Versicherte aber einen Zusatzbeitrag entrichten, der sich am Monatsgehalt orientiert.
Wieviel kann man durch einen Krankenkassenwechsel wirklich einsparen?
Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann monatlich bis zu 15 Euro weniger kosten! In der Summe sind das dann bis zu 180 Euro im Jahr!
Beitragssatz + Zusatzbeitrag berechnen
Die neuen Regeln zur Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten seit August 2015 offiziell. Trotz der Senkung des Grundbeitrags von 15,5 auf 14,6 Prozent erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge, die die Senkung des Grundbeitrags wieder neutralisieren, sodass der Versicherte kaum Positives aus der Beitragssenkung für sich gewinnen kann.
Immense Unterschiede bei den Versicherungen
Nicht nur der Leistungsumfang einer Versicherung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, sondern auch der zu errichtende Beitrag.
Das sind die günstigsten Krankenkassen
Krankenkasse | Individueller Beitragssatz |
Metzinger BKK | 14,90 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 14,90 % |
BKK Scheufelen | 15,00 % |
BKK Pfaff | 15,00 % |
hkk Krankenkasse | 15,19 % |
AOK Plus | 15,20 % |
BKK firmus | 15,20 % |
IKK Gesund Plus | 15,20 % |
BKK Akzo Nobel Bayern | 15,20 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 15,25 % |
BKK Technoform | 15,30 % |
Audi BKK | 15,30 % |
SKD BKK | 15,30 % |
BKK EUREGIO | 15,30 % |
TBK Thüringer Betriebskrankenkasse | 15,40 % |
BKK VerbundPlus | 15,40 % |
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen | 15,40 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 15,49 % |
Bosch BKK | 15,50 % |
BKK VBU | 15,50 % |
BKK Freudenberg | 15,50 % |
AOK Nordost | 15,50 % |
Salus BKK | 15,55 % |
BKK ZF & Partner | 15,55 % |
BIG direkt gesund | 15,60 % |
actimonda Krankenkasse | 15,60 % |
AOK Baden-Württemberg | 15,60 % |
BKK HMR | 15,60 % |
BKK DürkoppAdler | 15,60 % |
R + V Betriebskrankenkasse | 15,60 % |
TK – Techniker Krankenkasse | 15,60 % |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 15,60 % |
BKK exklusiv | 15,69 % |
Heimat Krankenkasse | 15,70 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 15,70 % |
BKK Herkules | 15,70 % |
Die Schwenninger Krankenkasse | 15,70 % |
BKK Linde | 15,70 % |
Energie BKK | 15,70 % |
Daimler BKK | 15,70 % |
BKK Diakonie | 15,70 % |
BKK advita | 15,70 % |
BKK Aschenbach Buschhütten | 15,70 % |
BKK Melitta Plus | 15,70 % |
Betriebskrankenkasse Mobil Oil | 15,70 % |
Mhplus Betriebskrankenkasse | 15,70 % |
BKK Werra-Meissner | 15,70 % |
BARMER | 15,70 % |
Betriebskrankenkasse WMF | 15,70 % |
AOK Bayern | 15,70 % |
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland | 15,70 % |
AOK Hessen | 15,70 % |
BKK24 | 15,70 % |
AOK Nordwest | 15,70 % |
AOK Bremen / Bremerhaven | 15,70 % |
IKK Südwest | 15,80 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 15,80 % |
pronova BKK | 15,80 % |
Atlas BKK Ahlmann | 15,80 % |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | 15,80 % |
Bertelsmann BKK | 15,88 % |
Continentale Betriebskrankenkasse | 15,90 % |
Knappschaft | 15,90 % |
BKK ProVita | 15,90 % |
BKK RWE | 15,90 % |
Brandenburgische BKK | 15,90 % |
SBK | 15,90 % |
IKK Nord | 15,90 % |
BKK VDN | 15,90 % |
BKK MTU | 15,90 % |
Novitas BKK | 15,95 % |
Bergische Krankenkasse | 15,99 % |
IKK Classic | 16,00 % |
AOK Rheinland / Hamburg | 16,00 % |
Securvita Krankenkasse | 16,00 % |
Bahn BKK | 16,00 % |
BKK Pfalz | 16,00 % |
DAK Gesundheit | 16,10 % |
VIACTIV Krankenkasse | 16,30 % |
*Stand 24. März 2017 – Datenquelle: Kassensuche GmbH
Worauf kommt es bei einer Krankenkasse an?
Den Dschungel der Zusatzleistungen zu durchblicken ist nicht leicht – was braucht man wirklich? Was für Leistungen muss eine Krankenkasse bieten können?
Grundsätzliches zu den Leistungen einer Krankenkasse
Video: Krankenkasse wechseln – aber richtig. Videoquelle: Landesschau Baden-Württemberg – youtube-nocookie.com
Sinn und Zweck einer Krankenkasse ist es, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, diese im Krankheitsfall wiederherzustellen oder sogar zu verbessern und zu optimieren. Unterschieden wird zwischen Pflichtleistungen und Satzungsleistungen. Pflichtleistungen sind bei allen Versicherungen gegeben, Satzungsleistungen unterscheiden die einzelnen Kassen voneinander!
Pflichtleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Folgende Pflichtleistungen müssen von jeder gesetzlichen Krankenkasse gegeben sein:
- Festzuschüsse bei Zahnersatz
- Heil- und Hilfsmittel, die durch den Arzt verordnet wurden
- Vorsorgeuntersuchungen gegen Krebs für Frauen ab 20 Jahren und Männer ab einem Alter von 45 Jahren
- Übernahme von Medikamenten, die vom Arzt verschrieben wurden
- Notwendige stationäre Behandlungen
- Ärztliche Behandlung und Therapien nach Unfällen
- Krankheits-Therapien
- Alle Schutzimpfungen, die nötig sind
- Kontrolluntersuchung zur Früherkennung diverser Krankheiten
Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen
Folgende Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen können enthalten sein, sind aber nicht verpflichtend:
- Ambulante Vorsorgekuren
- Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren
- Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden
- Impfungen für private Auslandsreisen
- Zuschuss zu professioneller Zahnreinigung
Weitere Satzungsleistungen (Zusatzleistungen)
Bereich | Zusatzleistungen |
Naturheilverfahren |
|
Schwangerschaft & Geburtsmedizin |
|
Kinder |
|
Häusliche Krankenpflege / Haushalthilfe |
|
Impfungen |
|
Medikamente |
|
Prävention |
|
Vorsorge und Reha |
|
Zahnmedizin |
|
Rechtlicher Anspruch auf Satzungsleistungen
Der Begriff Satzungsleistungen verrät schon von selbst, dass es sich um Leistungen handelt, die in der jeweiligen Satzung der Krankenkasse verankert sind, das bedeutet im Klartext, dass diese von der Versicherung bzw. Krankenkasse selbst geregelt werden. Das Hinzufügen neuer Satzungsleistungen muss zuerst vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden.
Wie wichtig sind die Zusatzleistungen?
Wie wichtig die Zusatzleistungen sind, hängt tatsächlich vom Versicherten selbst ab. Eltern und Senioren sollten auf keinen Fall auf relevante Zusatzleistungen verzichten, schließlich kostet vieles davon sehr viel Geld – mehr als die meisten Patienten im Falle eines Falles in der Lage wären zu zahlen.
Krankenkasse wechseln – So einfach geht das!
Schritt 1: Die passende Krankenkasse finden
Leichter gesagt als getan – auf was muss man bei einer Krankenkasse achten? In der Regel reicht ein einfacher Vergleichsrechner, wie es eine Reihe im Internet gibt. Zusätzlich sind in vielen Fällen Gespräche mit Freunden, Verwandten und Kollegen von Vorteil. Unabhängig der Einschätzungen im Netz kommt man dadurch auf reale Erfahrungsberichte, die einem weiterhelfen können.
Schritt 2: Kündigung der alten Krankenkasse
Ist man bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die Kündigung der alten Krankenkasse Voraussetzung für den Wechsel der Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die alte Krankenkasse sendet in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu. Eine Krankenkasse lässt sich ohne Bedenken kündigen, hier muss man keine Angst vor rechtlichen Folgen haben. Der Versicherungsschutz bleibt auf alle Fälle lückenlos erhalten: Sollte die Versicherung bei der neuen Krankenkasse nicht zustande kommen, bleibt man automatisch beim jetzigen Anbieter versichert. Auch eine doppelte Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
Schritt 3: Beitrittsantrag an neue Krankenkasse stellen
Als nächstes solltest du einen Beitragsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen – dieser Beitrittsantrag kann beim Krankenkassen Wechselservice angefordert werden. Wichtig: Die Angabe eines Beitrittstermins sowie die Angabe des Namens der Vorversicherung sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Wenn man bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat man das Recht auf den Wechsel. Die neu gewählte Krankenkasse muss einen aufnehmen – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand!
Wichtige Ratschläge zur Kündigung einer Krankenversicherung
Bevor man Hals über Kopf versucht, seine Krankenkasse zu kündigen, sollte man sich über seine Rechte und Pflichten informieren! Dabei springen für den Versicherten oft ungeahnte Vorteile heraus, die man nicht außer Acht lassen sollte!
Sonderkündigungsrecht einer Krankenkasse
Wird die Krankenkasse teurer, hat man automatisch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Sobald die Kasse ankündigt, dass sie einen Zusatzbeitrag verlangt, kann man außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zusatzbeitrag fällig wird. In diesem Fall sollte man sich jedoch beeilen: Die Krankenkasse muss die Erhöhung nur einen Monat vorher bekannt geben!
Die 18-Monats-Frist
Die 18-Monats-Frist gilt auch dann nicht, wenn man freiwillig versichert ist und die Mitgliedschaft kündigen möchte, weil die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllt ist oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll. Außerdem gilt die 18- Monats-Frist nicht, wenn für einen Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu errichtet wird. Die Krankenkasse kann zudem in der Satzung vorsehen, dass die Bindungsfrist nicht gilt, wenn zu einer anderen Krankenkasse derselben Kassenart gewechselt wird!
Kündigung einer Krankenkasse muss schriftlich erfolgen!
In Deutschland müssen Kündigungen stets schriftlich erfolgen. Im Idealfall gibt man das Kündigungsschreiben persönlich ab oder schickt es per Einschreiben mit Rückschein ein. Im Zweifelsfall kann so die fristgerechte Kündigung nachgewiesen werden. Die Krankenkasse muss dem Versicherten unverzüglich, das bedeutet spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Sollte sich die Krankenkasse zwei Wochen nach Ihrer Kündigung noch nicht gemeldet haben, sollte man auf jeden Fall nachfragen und sich nach dem Lauf der Dinge erkundigen.
Alte Mitgliedschaft nicht automatisch beendet
Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse ist erst dann beendet, wenn die neue Krankenkasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Diese Bescheinigung ist innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle vorzulegen. Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern ist dies in der Regel der Arbeitgeber. Freiwillige Mitglieder müssen die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird.
Keine Gefährdung des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz ist beim Wechsel der Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt gefährdet! Eine Lücke bei der Krankenversicherung muss als nicht befürchtet werden. Der Wechsel der Krankenkasse ist auch nicht sonderlich kompliziert: In der Regel kann man diesen weitgehend online gestalten – schnell, sicher und bequem. Es spricht also nichts dagegen, durch einen Wechsel der Krankenkasse von Unterschieden bei Leistungen und Tarifen zu profitieren!
Fazit: Ein Vergleich lohnt sich immer!
Unterschiede zwischen den monatlich zu verrichtenden Beträgen mögen zwar marginal erscheinen, in der Summe kann das aber mehrere Hundert Euro ausmachen! Von einem Krankenkassenwechsel kann der Versicherte aber nicht nur auf monetärer Ebene profitieren. Oft sind gerade die Zusatzleistungen für ein dauerhaft gesundes Leben essenziell – und das nicht nur bei Schwangeren und Senioren. Büroarbeitende können durch besondere Zuschüsse und Programme für Fitness und Physiotherapie Bandscheibenprobleme minimieren oder Langzeit-Schäden durch das lange Sitzen beheben.
Bildquellen:
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Danke für diese Übersicht. Finde ich auf einer Dealseite auf jeden Fall in Ordnung.
Tipp:
Bitte klappt diese Beiträge ein…
Jemand den das nicht interessiert nervt es und schließt evtl. die Seite.
Grüße
Sollte man bei der alten KK eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben die nur mit dieser Zusammenarbeitet, verliert man diese auch (z.B. TK und Envivas). Sollte man vielleicht bedenken wenn man wechseln möchte.