Jeder hat es in der Vergangenheit schon mal getan, tut es immer noch ständig, oder wird es vermutlich in der Zukunft noch tun: Konzerte besuchen. Eigentlich ist das Prinzip ja einfach: Konzertticket kaufen, anreisen, Veranstaltung genießen und wieder nach Hause fahren. Aber in der Realität gibt es dann doch oftmals noch einige ungeklärte Fragen und Fallen, in die man als Besucher tappen kann. Deshalb beschäftigen wir uns in diesem Beitrag komplett mit dem Thema Konzerttickets. Wo sollte man sie am besten kaufen? Welche Anbieter im Internet sind seriös? Wie und wann kann man den Kaufpreis der Tickets vorher erstattet bekommen? Darf ich Konzerttickets einfach weiterverkaufen? Und was ist, wenn ein Konzert vorher abgesagt wird? Diese und weitere Fragen bekommen hier eine Antwort.

Was sind eure Erfahrungen mit Ticketkäufen und Problemen bei Veranstaltungen? Habt ihr im Zweifel immer euer Geld zurückbekommen oder war das ein steiniger Weg? Habt ihr schon mal versehentlich gefälschte Konzerttickets gekauft und seid nicht auf die Veranstaltung gekommen? Welche Erfahrungen habt ihr mit privaten Ticketverkäufern gesammelt und wie sieht es aus, wenn ihr direkt vor der Veranstaltung Tickets von Privatleuten kauft? Lasst es uns in den Kommentaren wissen.

Wichtiger Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um keine Rechtsberatung. Daher ist nicht garantiert, dass der Inhalt richtig und aktuell ist.

Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher?

Konzerttickets im Internet kaufen

Viele Menschen sparen sich mittlerweile den Gang zu einer Vorverkaufsstelle. Stattdessen werden Tickets im Internet erworben. Im Internet ist es oftmals besonders entspannt, Konzerttickets zu kaufen. Denn der Kauf selbst erfordert nur ein paar Klicks und persönliche Angaben und schon ist das Thema abgehakt. Aber dort lauern einige Fallen, auf die man aufmerksam werden sollte, bevor man böse Überraschungen erlebt. Deshalb erklären wir euch hier kurz, bei welchen Anbietern ihr getrost Konzerttickets kaufen könnt und wie ihr unseriöse Angebote entlarvt.

Seriöse Anbieter finden

Prinzipiell gibt es zwei Herangehensweisen, wie man im Internet sicherstellen kann, dass bezahlte Konzerttickets auch wirklich ankommen: Entweder man kauft die Tickets wenn möglich direkt über die offizielle Website der jeweiligen Veranstaltung bzw. Band oder man macht von seriösen und renommierten Ticketportalen Gebrauch. Da es mittlerweile eher unüblich geworden ist, Konzerttickets über die eigene Veranstaltungswebsite zu verkaufen, haben wir eine Liste mit den bekanntesten Ticketanbietern im Internet für euch erstellt. Wenn ihr hier bestellt, könnt ihr sicher sein, dass der Kauf auch funktioniert.

Seriöse Ticketanbieter im Internet
Anbieter Kurzinfo Link
Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher? Ticketmaster

Ticketmaster ist der weltweit führende Anbieter von Ticketlösungen und gehört zu Live Nation Entertainment, dem größten Live-Entertainment-Unternehmen der Welt. Ticketmaster gehört mit mehr als 119 Millionen Besuchern zu den meistbesuchten E-Commerce-Sites der Welt.

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Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher? Hekticket

Bei Hekticket findet man ein großes Ticketangebot für Konzerte, Kabarett, Theater und weitere Veranstaltungen in Berlin und viele Tickets für Events in Deutschland – immer zum Best Preis Prinzip im Vorverkauf!

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Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher? Eventim

Eventim ist der Rund-ums-Ticket-Service im Internet. Hier kann man jederzeit die beste noch verfügbare Karte erhalten, Infos bekommen und einen Geschenkservice nutzen. Über 450 Veranstalter sorgen für ein nahezu einzigartiges Veranstaltungsangebot. Hier stehen tausende von Events zur Verfügung. Egal, ob man Tickets für ein großes Sportereignis, ein Musical, das Konzert eines Star-Pianisten oder ein spektakuläres Pop-Festival buchen möchte.

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Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher? Ticketonline

Ticketonline gehört seit Juli 2010 zur CTS Eventim AG. Vorher war das Portal eine Tochter der Stage Holding, die vor allem für ihre Musical-Produktionen bekannt ist. Das Angebot von Ticketonline ist sehr umfangreich, zu den Top-Events des Portals gehören aber nach wie vor auch Musicals.

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Unseriöse Anbieter identifizieren

Nicht alle Anbieter von Konzerttickets im Internet sind seriös. Hier kann man leicht mal in eine Falle laufen. Deshalb nehmt am besten die folgenden Tipps zur Kenntnis, damit ihr nicht in Gefahr lauft, gefälschte Tickets zu kaufen. Bei unseriösen Ticketkäufen kommen die Karten entweder gar nicht erst an, weil sie nie verschickt wurden, oder – im schlimmsten Fall – steht ihr mit einem gefälschten Konzertticket vorm Einlass und kommt nicht rein. Deshalb unbedingt auf Nummer sicher gehen!

  1. Nur bei offiziellen VVK-Stellen oder renommierten Internetportalen bestellen
    Wer von Anfang an nur bei offiziellen Verkaufsstellen – ob offline oder online – bestellt, der kann böse Überraschungen durch gefälschte Tickets direkt vermeiden.
  1. Die richtige Zahlungsart wählen
    Wenn ihr die richtige Zahlungsart wählt, könnt ihr im Fall eines unseriösen Kaufs zumindest euer Geld wieder zurückbekommen. Das geht beispielsweise am sichersten über eine Rechnung oder Lastschriftverfahren. Unseriöse Ticketverkäufer bieten Zahlen per Rechnung logischerweise meist überhaupt nicht an. Denn dann müsstet ihr erst bezahlen, wenn ihr die Tickets auch erhalten habt. Habt ihr per Lastschrift gezahlt, könnt ihr den abgebuchten Betrag zumindest immer noch innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung wieder zurückholen. Bei Zahlung per Kreditkarte könnt ihr nur in bestimmten Fällen euer Geld wieder zurückholen.
  1. Achtung bei Ticketbörsen mit privaten Verkäufern
    Eines der wichtigsten Kriterien beim Ticketkauf ist die Transparenz der einzelnen Portale. Dort solltet ihr offen über Gebühren, Versand und andere Zusatzleistungen wie Versicherungen aufgeklärt werden. Das ist meist bei Ticketbörsen mit privaten Verkäufern nicht der Fall. Hier wisst ihr nicht sicher, von wem ihr die vermeintlich echten Tickets kauft. Deshalb ist Vorsicht geboten.
  1. Erfahrungen anderer Nutzer recherchieren
    Es bietet sich immer an, im Internet über die Erfahrungen anderer Nutzer zu recherchieren. Egal ob Privatkauf oder über Ticketplattformen oder -börsen. Sollte es sich um unseriöse Angebote handeln, findet ihr diese Info dank einer kurzen, unaufwendigen Recherche sehr schnell.

Kann man Konzerttickets gegen Rückgabe erstattet bekommen?

Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher?

Was ist, wenn man vor dem Konzert vom Kauf der Konzerttickets zurücktreten möchte? Bekommt man dann einfach sein Geld zurück? Oder was ist, wenn man das Konzert beispielsweise krankheitsbedingt nicht wahrnehmen kann? Diese Fragen klären wir im Folgenden.

Erstattung bei Rückgabe

Was, wenn man vor dem Konzert vom Kauf des Tickets zurücktreten möchte? Kann man die Tickets einfach wieder zurückgeben und erhält im Gegenzug dazu auch sein Geld zurück?

  • Ticketkauf im Internet
    Die meisten Bestellungen im Internet kann man kostenlos wieder stornieren. Dabei handelt es sich um einen Widerruf. Bei Konzerten kann man von diesem allerdings in der Regel keinen Gebrauch machen. Denn wenn beim Online-Kauf Eintrittskarten erworben werden, die für eine Veranstaltung für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gelten, kann man nicht so einfach wieder vom Kauf zurücktreten. Allerdings sind viele Anbieter kulant und erstatten bei Rückgabe den vollen Preis.
  • Ticketkauf in einer VVK-Stelle
    Wer über eine Vorverkaufsstelle ein Konzertticket kauft, kann dieses nur wieder zurückgeben, wenn der Veranstalter und die VVK-Stelle diese Möglichkeit ausdrücklich einräumen.
  • Tickets im Krankheitsfall erstatten lassen
    Was, wenn man vor dem Konzert krank wird und dieses deshalb nicht wahrnehmen kann? Kann man sich den Kaufpreis des Tickets mittels eines Attests erstatten lassen? Normalerweise gilt hier: Nein. Kann man eine Veranstaltung nicht wahrnehmen, bekommt man den Kaufpreis des Tickets nicht zurück. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, die in einem solchen Fall die Kosten übernimmt. Vor dem Abschluss einer Ticketversicherung sollte man allerdings genau abwägen, ob die Kosten dafür zu den Kosten für die Tickets verhältnismäßig sind oder ob es sich nicht lohnt.

Merke: Bereits gekaufte Tickets lassen sich nur sehr schwer wieder zurückgeben. Wer ein Konzert nicht wahrnehmen kann, der kann nur mittels einer passenden Versicherung auf eine Kostenerstattung hoffen.

Verlust einer Konzertkarte

Was passiert, wenn man vor dem Einlass steht und die Konzertkarte, die man gekauft hat sich nicht mehr auffinden lässt? Hier ist es vorteilhaft, wenn man personengebundene Karten gekauft hat. Denn dann ist es leichter, den Kauf nachzuweisen. Besonders bei elektronischen Tickets hat man hier Vorteile. Denn man hat normalerweise eine E-Mail mit dem Ticket bekommen, die man vor Ort herausholen und zeigen kann. Zwar wollen die meisten Veranstalter diese Tickets in einer ausgedruckten Version vorgezeigt bekommen, drücken aber hier gerne mal ein Auge zu. Hat man ein nicht personifiziertes Ticket gekauft und dieses verloren besteht meist keine Hoffnung auf den Einlass. Dann muss in aller Regel ein neues Konzertticket erworben werden.

Merke: Hat man ein personalisiertes Ticket verloren, ist es leichter, den Kauf vor Ort noch nachweisen zu können. Bei nicht personalisierten Konzerttickets muss man normalerweise ein neues Ticket kaufen, um die Veranstaltung noch wahrnehmen zu können.

Kann man Konzerttickets einfach wieder verkaufen?

Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher?

Angenommen man hat sich gegen eine Ticketversicherung entschieden und kann kurzfristig die Veranstaltung doch nicht wahrnehmen. Darf man sein erworbenes Konzertticket einfach weiterverkaufen? Wie die Rechtslage hier aussieht, erklären wir im Folgenden. Denn auch hier muss man wieder zwischen personalisierten und nicht personalisierten Karten unterscheiden.

Nicht personalisierte Tickets verkaufen

Bei nicht personalisierten Konzerttickets ist der Weiterverkauf weitaus einfacherer als bei personalisierten Tickets. Prinzipiell darf jede Privatperson ein solches Ticket weiterverkaufen – sogar gewinnbringend, also teurer als der Originalpreis. Allerdings spielen die AGBs dabei immer eine Rolle. Hat der Veranstalter dort vorher klar festgelegt, dass die Karten nicht teurer weiterverkauft werden dürfen, winken Bußgelder, wenn man dagegen verstößt und dabei erwischt wird. Hier muss man auch besonders vorsichtig sein, wenn man öfter Konzertkarten verkauft. Denn dann kann man schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden und unterliegt strengeren Vorschriften. Laut einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht jedoch kein generelles Wiederverkaufsverbot, weshalb man den Weiterverkauf von Konzerttickets nicht grundlegend verbieten kann.

Personalisierte Tickets verkaufen

Immer mehr Veranstalter versuchen den Ticket-Schwarzmarkt mit personalisierten Tickets zu kontrollieren. Dementsprechend ist es nicht so sinnvoll, personalisierte Konzerttickets weiterzuverkaufen. Denn prinzipiell darf der Veranstalter jede Karte in Kombination mit einem Ausweisdokument am Einlass prüfen lassen und Dritten / Unbefugten dann den Eintritt verwähren. Wir wissen alle, dass das nicht gang und gäbe ist. Allerdings wird auf den meisten Veranstaltungen mit personalisierten Tickets stichprobenartig kontrolliert. In vielen AGBs steht deshalb auch eine Klausel, die besagt, dass der Weiterverkauf der Tickets durch die Personalisierung nicht möglich ist. Wer sich aber mit dem Veranstalter in Kontakt setzt, kann oftmals die Tickets noch auf einen anderen Namen umschreiben lassen. In einem solchen Fall kann man diese dennoch weiterverkaufen. Das Umschreiben lassen kostet meistens dabei allerdings auch noch extra.

Merke: Als privater Verkäufer darf man Tickets grundlegend – auch gewinnbringend – weiterverkaufen. Bei personalisierten Tickets ist das nicht so einfach, da der Veranstalter Dritten prinzipiell den Zugang verweigern darf. Allerdings kann man diese meistens noch umschreiben lassen.

Was passiert bei organisatorischen Änderungen?

Der große Konzertticket Ratgeber: Welche Rechte und Pflichten haben Verbraucher?

Es kann bei Veranstaltungen leicht mal vorkommen, dass die Events nicht stattfinden können wie geplant. Ob Absage, Abbruch, Verschieben oder Programmänderungen bei Konzerten – man ist nie vor dem Fall der Fälle gefeit. Deshalb klären wir hier einige dieser möglichen Vorkommnisse.

Konzert wird abgesagt

Wird ein Konzert bereits im Vorhinein abgesagt und soll nicht stattfinden, bekommt man in den meisten Fällen problemlos sein Geld zurück. Das geschieht entweder über die jeweilige Verkaufsstelle (ob offline oder im Internet) oder über den Veranstalter selbst. Diese Rückerstattung sollte erfolgen, da es sich beim Kauf des Tickets um einen Vertragsschluss handelte, bei dem der Veranstalter eine sogenannte Leistungspflicht erbringen. Findet ein Konzert nicht statt, ist diese Pflicht auch nicht erfüllt worden.

Konzert wird abgebrochen

Handelt es sich bei der Veranstaltung um ein Open-Air-Konzert, kann auch während der Veranstaltung noch einiges schiefgehen. Denn dann kann beispielsweise das Wetter einem schnell mal spontan noch einen Strich durch die Rechnung machen. Muss ein Konzert also frühzeitig abgebrochen werden, kann man zumindest einen Teilbetrag des Kaufpreises des Tickets wieder zurückverlangen. Denn auch hier wurde die zuvor genannte Leistungspflicht des Veranstalters nur zu Teilen erfüllt.

Konzert wird verschoben

Der Künstler wird vor dem Konzert krank und kann nicht am eigentlichen Termin spielen. Deshalb wird das Konzert auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Was kann man in so einem Fall tun? Grundsätzlich muss man eine Verschiebung von Veranstaltungen nicht einfach so hinnehmen. In diesem Fall kann man sich um eine Erstattung des Kaufpreises des Tickets beim Veranstalter bemühen, der in solchen Fällen meistens kulant ist.

Programm wird geändert

Es kann schon mal vorkommen, dass man eher wegen einer Vorband ein Konzert besucht als wegen des Headliners. Was ist, wenn die genannte Vorband vorher angekündigt wurde, vor Ort aber eine andere Ersatzband auftritt? In der Regel kann man in diesem Fall nach einer nachträglichen Rückerstattung eines Teilbetrags verlangen. Hier sollte man allerdings nachweisen können, dass die Veranstaltung nicht wie gebucht stattfand. Viele Veranstalter lassen deshalb den genauen Ablauf der Veranstaltungen bewusst offen, damit man sich nicht so leicht beschweren kann.

Merke: Wird ein Konzert abgesagt, kann man sein Geld für das Ticket zurückverlangen. Bei einem frühzeitigen Abbruch geht das zumindest für einen Teilbetrag. Eine Verschiebung muss man nicht hinnehmen und Änderungen im Programm können eine teilweise Rückerstattung bewirken.

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