Klageregister eröffnet: Sammelklagen gegen E.ON, HanseWerk Natur und ExtraEnergie

Immer wieder gibt es Probleme mit Energieanbietern, die nach Auffassung der Verbraucherzentralen rechtswidrig ihre Preise erhöht haben. Um die Verbraucherrechte zu stärken, strebt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in diesen Fällen oft sogenannte Sammelklagen an.

Kürzlich wurden die Klageregister für Sammelklagen gegen E.ON, HanseWerk Natur und ExtraEnergie eröffnet. Wer selbst von den extremen Preiserhöhungen betroffen ist, kann sich der Sammelklage anschließen.

Was ist eine Sammelklage?

Mit einer Sammelklage in Form einer Abhilfeklage soll erreicht werden, dass nicht jeder Verbraucher einzeln gegen ein Unternehmen klagen muss. Stellvertretend tut das in der Regel die Verbraucherzentrale. Ist die Abhilfeklage vor Gericht erfolgreich, wird den Betroffenen, die sich ins Klageregister eingetragen haben, automatisch Schadensersatz oder eine Rückerstattung zugesprochen. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage müssen die Betroffenen ihre Ansprüche nicht mehr selbst geltend machen. Die Teilnahme an den Sammelklagen ist für Verbraucher kostenlos. Gut zu wissen: Wer sich ins Klageregister eingetragen hat, bei dem verjähren die Ansprüche nicht.

Klageregister eröffnet: Sammelklagen gegen E.ON, HanseWerk Natur und ExtraEnergie

Fernwärme: Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk

Die Energieunternehmen E.ON und HanseWerk Natur haben ihre Fernwärmepreise innerhalb von nur 3 Jahren extrem erhöht, und zwar um mehrere hundert Prozent. Als Beispiel stieg für die E.ON-Kunden in einem Versorgungsgebiet in Nordrhein-Westphalen der Brutto-Arbeitspreises von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022). Wird von einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh ausgegangen, ergeben sich durch den extremen Preisanstieg rund 3.500 € Mehrkosten für die beiden Jahre 2021 und 2022 zusammen. In anderen Versorgungsgebieten sieht es ähnlich bitter aus.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass diese Preiserhöhungen rechtswidrig sind, da die Preisänderungsklauseln der Energieanbieter nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen sollen. Inzwischen sind die Klageregister gegen E.ON und HanseWerk Natur eröffnet und Betroffene können sich dort eintragen, um an den Sammelklagen teilzunehmen.

Gas und Strom: Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH

Im Sommer 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH, zu der auch die Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie gehören, die Preise für Strom und Gas teilweise um mehr als 200 %. Dies tat das Unternehmen sogar bei Verträgen, die eine Preisgarantie beinhalteten. So stieg der Preis pro Kilowattstunde für Gas für manche Verbraucher z. B. von 7,78 Cent (brutto) auf 24,31 Cent und für Strom von 31,07 Cent (brutto) auf 68,39 Cent pro Kilowattstunde. Als Begründung nannte ExtraEnergie die gestiegenen Beschaffungskosten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Auffassung, dass diese Preiserhöhungen rechtswidrig sind, weder für Verträge mit noch ohne Preisgarantie. Obwohl das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters bereits als nicht tragfähig benannt hat (Az. I-20 U 318/22), versucht ExtraEnergie die Geldforderungen gegenüber den Kunden weiter durchzusetzen. Der vzbv reichte deshalb im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.

Klageregister eröffnet: Sammelklagen gegen E.ON, HanseWerk Natur und ExtraEnergie

Klage-Check: So schließt man sich den Sammelklagen an

Wer selbst von den Preisänderungen betroffen ist, kann sich in das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen Klage-Check. Hier wird zuerst überprüft, ob die Sammelklage für den Betroffenen infrage kommt und danach gibt es Tipps, wie man sich im Klageregister einträgt:

Fazit

Die Verbraucherzentralen reichen immer mehr Sammelklagen ein, um die Rechte von Verbrauchern zu stärken und Rückerstattungen für sie zu erstreiten. Die extra dafür eingerichteten Klage-Checks helfen zu erkennen, ob der eigene Fall zu der Sammelklage passt. Da ein Eintrag ins Klageregister nichts kostet, lohnt es sich für Betroffene auf jeden Fall, wenn der Klage-Check es empfiehlt. Schlimmstenfalls bekommt man nichts, muss aber auch nichts bezahlen. Bestenfalls winken satte Rückerstattungen.