Klage gegen AVM   Mögliches Verkaufsverbot von Fritz! Routern?

2022 legte der Hersteller Huawei mehrere Klagen gegen diverse Hersteller von Routern ein. Darunter AVM, Netgear und sogar Amazon. Hintergrund hierfür war, dass Huawei seine Patente als verletzt ansah.

Das Landesgericht München hat Huawei in erster Instanz bei der Klage gegen AVM vollumfänglich recht gegeben und ein Verkaufsverbot erlassen. AVM hat jedoch im Dezember Berufung eingelegt, sodass dieses Urteil nicht rechtkräftig ist. Welche möglichen Folgen diese Klage gegen AVM und was das für die beliebten Fritz-Router bedeuten kann, lest ihr nachfolgend.

Klage von Huawei gegen Router-Hersteller

Wie eingangs geschrieben, wurde nicht nur AVM von Huawei verklagt, sondern auch andere Router-Hersteller wurden 2022 von Huawei angeklagt, ihre Patente zu verletzen. Konkret geht es um einige für den WLAN-Standard (Wifi-6-Standard) notwendige Patente, sogenannte standardessentielle Patente (SEPs). Im Bezug auf eines dieser SEPs hat das Landesgericht München ein Urteil getroffen und Huawei vollumfänglich recht gegeben. Das Landesgericht hat ein Verkaufsverbot erlassen.

AVM hat im Dezember Berufung eingelegt, wodurch dieses Urteil nicht rechtskräftig ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte ein Verkaufsverbot von AVM-Routern, also den beliebten Fritzroutern folgen. Betroffen wären in diesem Fall die WLAN-Produkte mit Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7. Alle Topmodelle der Fritzbox müssten in diesem Fall zurückgerufen werden.

Erfolgsaussichten von AVM?

AVM sieht in der Berufung eine gute Chance, wobei es natürlich auch ihre logische Entscheidung in diesem Verfahren ist. Damit wird dieses Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt. Hier werden beide Seiten Beweise vorlegen müssen und das nächsthöhere Gericht wird basierend auf diesen Erkenntnissen eine Entscheidung treffen müssen, welche gegebenenfalls eine andere als die das Landesgerichts München ist.

Die Berufung hat außerdem eine aufschiebende Wirkung, sodass das Urteil vom LG München noch nicht gültig ist. Gegenüber heise hat AVM Stellung bezogen. In dieser Stellungnahme bezieht sich AVM auf die Verfahrensaussetzung gegen Netgear, in dem eine Klage aufgrund des gleichen Patents vorlag.

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Weiter heißt es in der Stellungnahme, das Patent dürfte in seiner derzeitigen Form nichtig sein:

„Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte

Daher geht AVM von guten Erfolgsaussichten bei der Berufung aus:

„Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat.“

Endkunden seien gemäß der Stellungnahme nicht von Urteilen bei Patentfragen betroffen. Würde das Urteil trotz der Erwartungshaltung von AVM rechtskräftig werden, habe das keine Auswirkungen für den Verbraucher.

Zukunft der AVM-Router

Huawei hat wiederum eine eigene Stellungnahme über heise veröffentlicht. Hier heißt es, dass die Wireless-Forschungsteams von Huawei bedeutende Beiträge geleistet haben, von denen AVM profitiere. Insofern sei es nur fair, FRAND-Lizenzgebühren (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) zu zahlen und Lizenzen von Huawei zu erwerben, mit denen man ohne Rechtsstreitigkeiten handeln könne.

Huwei äußert sich wiefolgt:

„Wir hoffen, dass AVM das Gerichtsurteil respektiert, demzufolge es das Patent von Huawei verletzt […] hat.“

Bisher hat die Entscheidung des Landesgerichts München keine direkten Auswirkungen auf den Verkauf der AVM-Router. Durch die eingelegte Berufung von AVM ist die Zukunft der aktuellen AVM-Router daher in der Schwebe.

Klage gegen AVM   Mögliches Verkaufsverbot von Fritz! Routern?

Möglicherweise kommt es vor einem Gericht zu einer Einigung, möglicherweise wird AVM bei der eingelegten Berufung Recht gegeben. Sollten sich AVM und Huawei gütlich einig werden, muss der Rechtsweg jedenfalls nicht weiter bestritten werden.

Der Rechtsweg könnte in diesem Patentstreit jedenfalls recht lange dauern.

Fazit zur Klage gegen AVM

Huawei sieht seine Patentrechte verletzt und hat daher 2022 diverse Routerhersteller angeklagt. AVM wurde gleich im Bezug auf zwei Patente angeklagt und sieht sich nun zumindest in einem Verfahren unterlegen. Die Berufung, welche AVM eingelegt hat, hat zum einen eine aufschiebende Wirkung und zum anderen bietet sie die Möglichkeit eines anderen Urteils.

Sollte das Verkaufsverbot jedoch rechtskräftig werden, dürfte das Auswirkungen auf die Top-Modelle des Routerherstellers haben.

Quelle:
Huawei v. AVM: Fritzbox-Vertriebsverbot angedroht, aber nicht rechtskräftig

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