2022 legte der Hersteller Huawei mehrere Klagen gegen diverse Hersteller von Routern ein. Darunter AVM, Netgear und sogar Amazon. Hintergrund hierfür war, dass Huawei seine Patente als verletzt ansah.
Das Landesgericht München hat Huawei in erster Instanz bei der Klage gegen AVM vollumfänglich recht gegeben und ein Verkaufsverbot erlassen. AVM hat jedoch im Dezember Berufung eingelegt, sodass dieses Urteil nicht rechtkräftig ist. Welche möglichen Folgen diese Klage gegen AVM und was das für die beliebten Fritz-Router bedeuten kann, lest ihr nachfolgend.
Klage von Huawei gegen Router-Hersteller
Wie eingangs geschrieben, wurde nicht nur AVM von Huawei verklagt, sondern auch andere Router-Hersteller wurden 2022 von Huawei angeklagt, ihre Patente zu verletzen. Konkret geht es um einige für den WLAN-Standard (Wifi-6-Standard) notwendige Patente, sogenannte standardessentielle Patente (SEPs). Im Bezug auf eines dieser SEPs hat das Landesgericht München ein Urteil getroffen und Huawei vollumfänglich recht gegeben. Das Landesgericht hat ein Verkaufsverbot erlassen.
AVM hat im Dezember Berufung eingelegt, wodurch dieses Urteil nicht rechtskräftig ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte ein Verkaufsverbot von AVM-Routern, also den beliebten Fritzroutern folgen. Betroffen wären in diesem Fall die WLAN-Produkte mit Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7. Alle Topmodelle der Fritzbox müssten in diesem Fall zurückgerufen werden.
Erfolgsaussichten von AVM?
AVM sieht in der Berufung eine gute Chance, wobei es natürlich auch ihre logische Entscheidung in diesem Verfahren ist. Damit wird dieses Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt. Hier werden beide Seiten Beweise vorlegen müssen und das nächsthöhere Gericht wird basierend auf diesen Erkenntnissen eine Entscheidung treffen müssen, welche gegebenenfalls eine andere als die das Landesgerichts München ist.
Die Berufung hat außerdem eine aufschiebende Wirkung, sodass das Urteil vom LG München noch nicht gültig ist. Gegenüber heise hat AVM Stellung bezogen. In dieser Stellungnahme bezieht sich AVM auf die Verfahrensaussetzung gegen Netgear, in dem eine Klage aufgrund des gleichen Patents vorlag.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, das Patent dürfte in seiner derzeitigen Form nichtig sein:
„Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte
Daher geht AVM von guten Erfolgsaussichten bei der Berufung aus:
„Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat.“
Endkunden seien gemäß der Stellungnahme nicht von Urteilen bei Patentfragen betroffen. Würde das Urteil trotz der Erwartungshaltung von AVM rechtskräftig werden, habe das keine Auswirkungen für den Verbraucher.
Zukunft der AVM-Router
Huawei hat wiederum eine eigene Stellungnahme über heise veröffentlicht. Hier heißt es, dass die Wireless-Forschungsteams von Huawei bedeutende Beiträge geleistet haben, von denen AVM profitiere. Insofern sei es nur fair, FRAND-Lizenzgebühren (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) zu zahlen und Lizenzen von Huawei zu erwerben, mit denen man ohne Rechtsstreitigkeiten handeln könne.
Huwei äußert sich wiefolgt:
„Wir hoffen, dass AVM das Gerichtsurteil respektiert, demzufolge es das Patent von Huawei verletzt […] hat.“
Bisher hat die Entscheidung des Landesgerichts München keine direkten Auswirkungen auf den Verkauf der AVM-Router. Durch die eingelegte Berufung von AVM ist die Zukunft der aktuellen AVM-Router daher in der Schwebe.
Möglicherweise kommt es vor einem Gericht zu einer Einigung, möglicherweise wird AVM bei der eingelegten Berufung Recht gegeben. Sollten sich AVM und Huawei gütlich einig werden, muss der Rechtsweg jedenfalls nicht weiter bestritten werden.
Der Rechtsweg könnte in diesem Patentstreit jedenfalls recht lange dauern.
Fazit zur Klage gegen AVM
Huawei sieht seine Patentrechte verletzt und hat daher 2022 diverse Routerhersteller angeklagt. AVM wurde gleich im Bezug auf zwei Patente angeklagt und sieht sich nun zumindest in einem Verfahren unterlegen. Die Berufung, welche AVM eingelegt hat, hat zum einen eine aufschiebende Wirkung und zum anderen bietet sie die Möglichkeit eines anderen Urteils.
Sollte das Verkaufsverbot jedoch rechtskräftig werden, dürfte das Auswirkungen auf die Top-Modelle des Routerherstellers haben.
Quelle:
Huawei v. AVM: Fritzbox-Vertriebsverbot angedroht, aber nicht rechtskräftig
Bildquellen:
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Kann es sein, dass sich die Auslieferung der Fritz!Box 5690 Pro WiFi 7 aufgrund der Patentgeschichte verzögert? Ich habe sie Mitte Juli bei Digitalo bestellt und bezahlt. Seitdem habe ich nichts mehr von Digitalo gehört. Damals hieß es, die Lieferzeit betrage etwa vier Wochen ;o(
Passend zum Thema
heise.de/news/Fritzboxen-AVM-bringt-FritzOS-Updates-wegen-Huawei-Patentklage-9592057.html
Ein verkaufsverbot ist aber doch nicht gleich ein Rückruf, oder sehe ich das falsch?!
Ich mache mir da weniger Sorgen. Zum einen wird das gerichtliche Verfahren sich wahrscheinlich ewig hinziehen. Bis dahin sind vielleicht neue Modelle am Start. Und zum anderen, hat man durch die aufschiebende Wirkung noch Zeit sich damit zu versorgen, denn den Verbraucher wird es nicht betreffen. Evtl. könnte das ja eine interessante Anlage werden 🙂 Naja, nix für mich…
Ich bin mal gespannt… ich hoffe nicht, dass es zum großen Knall kommt… bin seit Jahren sehr zufrieden mit AVM und gerade den Fritzboxen. Alles andere getestete war bisher nur Müll…
Das wird einfach nicht passieren, was wir merken werden. Gang es bei Smartphones auch immer wieder dieses Thema von Patenten und was passiert? Jeder kann immer alles kaufen
Da hast Du das Verkaufsverbot der Apple watch verpasst. Thema noch nicht durch.
Verbot sofort wieder aufgehoben und auch nur USA. Da lache ich drüber.
Ich wollte mir eigentlich ein fritzbox anlegen
Und gehöre bestimmt zu den Verbraucher die lieber warten soll oder zu den anderen Herstellern wie asus wechseln soll
ich bin mir da noch sehr unsicher
Wer wartet ist selbst schuld, denn einmal gekauft gehört sie dir und bei solchen Prozessen geht es nur ums Geld, das letztendlich der Verbraucher zahlen muß.
Mei, was wird da schon passieren Lizenzzahlungen auf dem Rücken der Kunden und ein Kaufrausch. Wird halt die 300€ Marke aufgerufen und die Lemminge zahlens. Vielen ist ja nicht bewusst das die 7590 an Glasfaser ein etwas bessererGigaswitch is….
Bevor das Urteil rechtskräftig wird, gibt’s schon WLAN-8-Standard 😉.
Wäre natürlich ne herbe klatsche für AVM. Bin da schon sehr gespannt, wie das ausgeht.
Was für eine krude Geschichte! Irgendwie ist es auch ruhig um den Verkauf von AVM geworden oder habe ich den finalen Akt einfach nur verpasst?
Das könnte ein längerer Streit werden. Da bin ich mal gespannt was hier bei rauskommt!
Wahrscheinlich eine außergerichtliche Einigung in einigen Jahren. Halt so wie die meißten der Patentklagen in der Computerbranche.
Es ist schon ziemlich makaber. Seit jahrzehnten verletzten diverse chinesische Hersteller Patentrechte namenhafter Marken und fluten die Märkte. Nun, als Wirtschaftsmacht, wird gezeigt wie man sich erfolgreich gegen Patentverletzungen wehrt 🙈
In China ist Justitia halt nicht blind….