Kinderzuschlag – alles, was man wissen muss

Der Kinderzuschlag ist für einkommensschwache Familien gedacht und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er soll dafür sorgen, dass arbeitende Eltern mit wenig Einkommen kein aufstockendes Bürgergeld beantragen müssen, wenn das eigene Einkommen für die Versorgung der gesamten Familie nicht ausreicht.

2024 wurde der Kinderzuschlag noch mal erhöht, sodass es sich für Familien mit wenig Einkommen jetzt noch mehr lohnt, den eigenen Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag gehört zu den Sozialleistungen und soll Kinderarmut verhindern. Er kann von einkommensschwachen Familien beantragt werden und wird zusätzlich zum Kindergeld am selben Tag ausgezahlt. Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse in der Regel für 6 Monate gewährt und muss danach neu beantragt werden.

2023 wurden bis zu 250 Euro pro Monat als Kinderzuschlag gewährt, seit 2024 sind es bis zu 292 Euro pro Monat. So sind je nach Einkommen der Eltern bis zu 542 € Kindergeld plus Kinderzuschlag pro Kind möglich. Die exakte Höhe des Kinderzuschlags hängt aber von der tatsächlichen Höhe des Elterneinkommens ab und wird individuell ermittelt.

Kinderzuschlag – alles, was man wissen muss

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Um einen Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wer alleinerziehend ist, muss mind. 600 Euro brutto im Monat verdienen.
  • Als zusammenlebendes Paar muss das Einkommen mind. 900 Euro brutto betragen.
  • Das Kind muss im Haushalt der Eltern leben und jünger als 25 Jahre sein.
  • Das Kind ist nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Der Antragsteller muss Kindergeld erhalten.
  • Das Einkommen muss zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld hoch genug sein, um den Lebensunterhalt zu decken.
  • Die Vermögensfreigrenze liegt bei 55.000 Euro bei 2 Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Wichtige Unterlagen für den Antrag auf Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse beantragt werden. Neben dem Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid
  • Unterhaltsnachweise
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweis der Unterkunftskosten

Kinderzuschlag – alles, was man wissen muss

Kann man Kinderzuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?

Wohngeld kann gemeinsam mit Kinderzuschlag bezogen werden, das ist sogar der Regelfall, um eine einkommensschwache Familie abzusichern.

Bürgergeld kann hingegen nicht mit Kinderzuschlag kombiniert werden. Denn das Bürgergeld enthält schon Leistungen für die Kinder.

Und was gilt 2024 für Sofortzuschlag, Kinderbonus, Kinderfreizeitbonus und Kindergrundsicherung?

  • Der im Jahr 2022 eingeführte Sofortzuschlag auf den Kinderzuschlag in Höhe von 20 Euro ist in dem neuen Höchstbetrag von 292 Euro bereits enthalten.
  • 2024 gibt es „nach aktueller Rechtslage keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus“, auch wenn dies in den Social Media derzeit oft behauptet wird.
  • Die geplante Kindergrundsicherung wird es 2024 noch nicht geben, der Kinderzuschlag könnte aber 2025 in der Kindergrundsicherung aufgehen.