Kfz Versicherung kündigen und wechseln: alles Wichtige zu eurer Autoversicherung!

Zum ersten Mal seit Jahren gibt der Markt der Kfz-Versicherungen nach und Neuverträge in der Kfz-Haftpflicht sind für uns Kunden wieder billiger. Durch den heftigen Preiskampf innerhalb der Versicherungsbranche können Millionen von Autofahrern in diesem Jahr profitieren. Oder mit anderen Worten: Wer sucht, kann bei der Autoversicherung sparen.

Daher lohnt sich zum aktuellen Zeitpunkt ein Wechsel der eigenen Versicherung umso mehr. Das freut natürlich den Geldbeutel. Auch wenn der 30. November, die jährliche Deadline für die Kündigungsfrist, bereits verstrichen ist, ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung unter gewissen Umständen dank des Sonderkündigungsrechts trotzdem möglich.

Falls ihr also unzufrieden seid und noch vor Jahreswechsel sparen möchtet, dann solltet ihr jetzt noch eure Autoversicherung kündigen und die Kfz-Versicherung wechseln. Alle wichtigen Informationen und relevanten Details rund um die Kündigung der Kfz-Versicherung liefert euch dieser Ratgeber.

Kfz-Versicherung im Überblick: alle wichtigen Informationen für Autofahrer

Grundsätzliches vorweg: In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für die Kfz-Versicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich dazu verpflichte, solch eine Versicherung abschließen. Diese besteht zum einen aus der für die Zulassung erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung sowie aus der Teil- und Vollkaskoversicherung, die allgemein als sogenannte Zusatzversicherungen gelten.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen auf, die ihr mit eurem eigenen Kraftfahrzeug verursacht habt und wehrt im gleichen Atemzug unberechtigte sowie unverhältnismäßige Forderungen gegebenenfalls vor Gericht ab.

Die Teilkaskoversicherung schützt euch zusätzlich vor Schäden durch Brand, Diebstahl, Explosion, Kollision mit Tieren, Blitzeinschlag sowie Überschwemmung und Glasbruch. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wiederum sichert vor selbstverursachten Schäden sowie mut- und böswilligen Sachbeschädigungen durch Dritte ab.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kfz-Versicherung sind die gestaffelten Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Der Beitrag eurer Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen SF-Klasse – also danach, wie viele Jahre ihr bereits unfallfrei fahrt. Nach einem Kalenderjahr ohne Unfall wird ganz automatische eine bessere bzw. höhere Stufe erreicht. Seid ihr allerdings in einem Verkehrsunfall verwickelt, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Kfz-Versicherung absetzen: Geht das?

Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden und sind somit als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Beitragsteil, der die Kaskoversicherung abdeckt, wird allerdings nicht vom Finanzamt anerkannt und ist daher nicht von der Steuer absetzbar. Der Grund: Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zählt zu den Sachversicherungen und kann daher von Privatpersonen nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig!:Wollt ihr eure Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund beruflicher Nutzung in der Steuererklärung absetzen, müsst ihr die Daten unter Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben angeben.

Kfz-Versicherung berechnen: Diese Daten sind wichtig

Die Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherungen unterliegen einigen Kriterien beziehungsweise errechnen sich aus Daten, die letztlich für die Höhe des zu zahlenden Beitrages verantwortlich sind. Zum einen hängt der Beitrag davon ab, wo ihr als Versicherungsnehmer wohnt.

Der Gesamtverbund der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet für jedes Jahr die Schadensbilanz in den Zulassungsbezirken der Bundesrepublik und teilt diese dementsprechend in die sogenannten Regionalklassen ein.

Sogar die Postleitzahl kann in diesem Kontext entscheidend sein. Zum anderen wird die Zusammenstellung des Beitrags dadurch beeinflusst, welches Auto ihr fahrt, bei welcher Gesellschaft ihr versichert seid und was ihr für ein Profil als Kunde aufweist.

Alle relevanten Daten nochmal übersichtlich in der Checklist!

  • Wohnort
  • Postleitzahl
  • Versicherungsgesellschaft
  • Schadensbilanz
  • Automarke/Automodell
  • Kundenprofil
  • Abstellor

Kfz-Versicherung kündigen: das solltet ihr wissen

Im Allgemeinen gilt: Die Kündigungsfrist für die Kfz-Haftpflichtversicherung fällt einheitlich auf den 30. November des laufenden Jahres. Habt ihr die Deadline verpasst, könnt ihr unter bestimmten Umständen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Worauf ihr alles achten müsst, ist im Folgenden anschaulich aufgelistet.

  • Kündigungsfristen: Der 30. November des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Kündigungsschreiben / Muster: Enthalten sein müssen die eigene Anschrift, die Anschrift der Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsscheinnummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Ort, Datum und Unterschrift.
  • Sonderkündigung: Ist möglich bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall oder einer Ummeldung.
  • Kündigungsvorgang: Per Einschreiben mit Rückschein (sehr sicher), per Fax oder E-Mail sowie direkt im Kundencenter der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Kfz-Versicherung kündigen nach Halterwechsel oder Umzug

Es macht einen großen Unterschied für Kfz-Versicherungen, ob ihr euer Auto aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk oder aufgrund eines Wechsels des Halters ummeldet.

Steht bei euch ein Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk auf der Agenda, müsst ihr die Verlegung eures Wohnortes bei der für den neuen Standort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung läuft in diesem Fall ganz regulär weiter. Allerdings wird sie angepasst. Diese Anpassungen obliegen den neuen Gegebenheiten. Darunter fallen gegebenenfalls eine andere Regionalklasse oder ein neuer Abstellort.

Wollt ihr einen Gebrauchtwagen auf euch umschreiben lassen, ist dieses Vorgehen für die Kfz-Versicherung mit einer Neuzulassung gleichzusetzen. Ob ihr neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen wollt, bleibt euch in diesem Fall selbstüberlassen.

Kfz-Versicherung kündigen nach Autoverkauf

Im Falle eines Autoverkaufs müsst ihr eure Kfz-Versicherung nicht selbst kündigen. Ist euer Auto beim Verkauf noch auf eurem Namen angemeldet, endet die Versicherung mit dem Tag der Ummeldung des neuen Besitzers ganz automatisch. Falls ihr euren Pkw vor dem Verkauf bereits bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet habt, endet die Kfz-Versicherung ebenfalls ganz automatisch mit dem Tag der Abmeldung. In beiden Szenarien bekommt ihr das Geld für zu viel gezahlte Beiträge von der Versicherung zurückerstattet!

Kfz-Versicherung kündigen nach Erbfall oder Todesfall

Nach einem Todesfall eines Versicherungsnehmers läuft die Kfz-Versicherung für dessen Auto trotzdem weiter, und das aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sich auf das jeweilige Fahrzeug und nicht auf eine bestimmte Person bezieht. Seid ihr Erbe eines Pkws solltet ihr euch schnell an die Versicherung wenden und diese über den Tod des bisherigen Versicherungsnehmers in Kenntnis setzen.

Wenn ihr die bestehende Kfz-Versicherung kündigen möchtet, kommt es darauf an, ob ihr das geerbte Auto selbst fahren oder doch verkaufen wollt. Im Falle einer Selbstnutzung übernehmt ihr automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag für das laufende Versicherungsjahr. Dieser wird jedoch an euch als neuen Halter angepasst und der fällige Beitrag neu berechnet. Eine Kündigung ist erst zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Soll das Auto dagegen direkt verkauft werden, könnt ihr das Fahrzeug direkt ohne Kündigungsfrist abmelden. Mit der Abmeldung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle endet die Kfz-Versicherung an diesem Tag automatisch. Wird der Wagen allerdings angemeldet verkauft, muss sich der neue Halter um die ordnungsgemäße Versicherung kümmern. Entweder er schließt bei der entsprechenden Ummeldung einen neuen Vertrag ab oder übernimmt den laufenden Vertrag. In beiden Fällen seid ihr im Kfz-Versicherungsschutz nicht mehr involviert. Zudem bekommt ihr die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Kfz Versicherung kündigen und wechseln: alles Wichtige zu eurer Autoversicherung!
Stichtag KFZ Versicherung wechseln

Kündigung der Kfz-Versicherung: Tipps und Tricks

Einige nutzvolle Tipps und Tricks rund um die Kündigung eurer Kfz-Versicherung findet ihr hier im Schnelldurchlauf:

  • Das Kündigungsschreiben muss eure Unterschrift enthalten und im Allgemeinen über den postalischen Weg an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden.
  • Mittlerweile schwenken immer mehr Versicherer auf den digitalen Service um und nehmen Kündigungen über E-Mail entgegen. Auch über das Fax könnt ihr bei vielen Unternehmen kündigen. Lest euch im Zweifel nochmals euren Vertrag durch, welche Formalien letzten Endes gefordert sind.
  • Empfehlung: Verschickt eure Kündigung im Idealfall per Einschreiben mit Rückschein. Sollte es im Ablauf zu Ungereimtheiten kommen, könnt ihr ohne Probleme nachweisen, dass ihr euren Teil der Abwicklung pflichtbewusst erfüllt habt.
  • Kümmert euch auf jeden Fall frühzeitig um die Kündigung. Dabei ist das Datum unabhängig vom Poststempel. Es ist lediglich wichtig, dass euer Schreiben der Versicherungsgesellschaft spätestens am Stichtag vorliegt. Das Abschicken sollte daher mindestens vier Werktage vor der besagten Deadline abgeschickt worden sein.
  • Eine weitere Absicherung ist die Bitte um Kündigungsbestätigung, die ihr am Schluss eures Schreibens ausformuliert. So seid ihr bei etwaigen Problematiken rechtlich abgesichert.

Kfz-Versicherung Sonderkündigung: alles zum Sonderkündigungsrecht

Das sogenannte Sonderkündigungsrecht erlaubt es euch, unabhängig von der Kündigungsfrist aus eurer laufenden Kfz-Versicherung auszusteigen, selbst dann, wenn der Stichtag bereits verstrichen ist. Um von diesem Recht Gebrauch machen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Welche das genau sind, kläre ich jetzt.

Kfz-Versicherung kündigen bei Beitragserhöhung

Erhöht euer aktueller Versicherer die Beiträge, ohne dabei die Leistungen zu erhöhen bzw. zu verbessern, könnt ihr euch auf das Sonderkündigungsrecht berufen und aus dem Vertrag aussteigen. Dabei ist es egal, ob sich die steigenden Beiträge auf die gesetzliche Haftpflicht oder die Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen beziehen. Im Kündigungsschreiben müsst ihr zudem darauf achten, die Beitragserhöhung als Grund für die Kündigung anzugeben!

Kfz-Versicherung kündigen nach Schadensfall

Ein regulierter Kfz-Versicherungsschaden ist ebenfalls ein Grund, um Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht zu machen. Dabei kann es finanziell lohnen, die Autoversicherung nach einem Schadensfall in der Haftpflicht oder in der Vollkasko zu wechseln. Das Abwarten des Schaden-Abschlussberichts ist daher empfehlenswert. In der Regel enthält dieser die Neueinstufung eurer Schadenfreiheitsklasse – sowie die neue Beitragshöhe.

Sonderkündigung – Auf welche Fristen muss man achten?

Die Kündigungsfrist bei einer Sonderkündigung beträgt immer einen Monat! Die Frist beginnt an dem Tag, an dem ihr über die Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert wurdet. Achtet darauf, dass die Kündigung rechtzeitig bei eurem Versicherer ankommt. Solltet ihr den Weg per Fax oder E-Mail wählen, darf die Kündigung noch am letzten Tag der Frist eingereicht werden – selbst am Wochenende oder an Feiertagen. Der postalische Weg fordert ein wenig mehr Spielraum. Kalkuliert die Abwicklung mit einigen Werktagen ein und schickt das Schreiben dementsprechend früher los.

FAQ Kfz-Versicherung: die häufigsten Fragen und Antworten zur Autoversicherung

Wer darf eine Kfz-Versicherung kündigen?

Anders als beim Wechsel des Stromanbieters bieten die Kfz-Versicherungsgesellschaften keinen Wechselservice an. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ihr die Kündigung in jedem Fall selbst durchführen müsst und sich die Arbeit der Abwicklung nicht von eurem zukünftigen Versicherer abnehmen lässt

Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Der allgemeingültige Stichtag für die Kfz-Kündigung ist der 30. November des laufenden Jahres. Abseits dieser Deadline könnt ihr Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen und ungebunden vom Stichtag aus dem Vertrag aussteigen. Eine Sonderkündigung ist bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall möglich.

Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Der klassische Weg ist über die Post und per Einschreiben. Mittlerweile erlauben es viele Versicherungen, den Vertrag auch per Fax oder E-Mail zu kündigen. Auch hauseigene Kundencenter bieten einen Service extra für Kündigungen an.

Gibt es nach der Kündigung meiner Kfz-Versicherung Geld zurück?

Ja! Kfz-Versicherungen werden immer taggenau abgerechnet. Wenn ihr euer Fahrzeug abgemeldet habt, geht automatische eine Mitteilung der Zulassungsstelle an den Versicherer. Dieser erstellt eine Beitragsrechnung für den abgearbeiteten Prämienteil und erstattet das Guthaben. Bis ihr allerdings euer Geld bekommt, kann es etwas dauern, sogar Wochen, wenn nicht gar Monate. Bringt also im Zweifel Geduld mit.

Kann ich die Kündigung meiner Kfz-Versicherung rückgängig machen?

Ob ihr eine Kündigung widerrufen könnt, hängt immer vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. In der Regel besteht aber die Möglichkeit, das eigene Schreiben zu revidieren. Schließlich möchten auch Versicherer keine Kunden verlieren. Aber auch eine Ausarbeitung eines neuen Vertrages muss nicht immer schlecht sein und kann zur finanziellen Verbesserung führen.

Was passiert mit Rabatten und SF-Klassen nach der Kündigung der Kfz-Versicherung?

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung werden eure Rabatte und die Schadenfreiheitsklasse in die neue Versicherung übernommen. Teilt der neuen Kfz-Versicherung mit, bei welcher Gesellschaft ihr bis dato unter Vertrag standet. Gebt dazu die Versicherungsnummer des bisherigen Vertrags an. Auf der letzten Beitragsrechnung findet ihr alle nötigen Angaben. Über die Versicherungsnummer wird sich euer neuer Versicherer die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherer bestätigen lassen und kann so schadenfreien Verlauf abrufen.