In der Weihnachtszeit steigt das Paketaufkommen jedes Jahr rasant an. Es ist zwar kein Wunder, dass es da immer mal wieder zu Problemen mit der Zustellung kommen kann. Trotzdem ist es ärgerlich, wenn die Bestellung mit dem liebevoll ausgewählten Weihnachtsgeschenk für Großeltern, Tante oder Neffe nicht pünktlich unterm Weihnachtsbaum liegt, weil das Paket nicht angekommen ist. Ein Überblick über Deine Rechte bei der Zustellung – ohne Gewähr.
Müssen Weihnachtspakete pünktlich zugestellt werden?
Zwar sollen Pakete innerhalb der angegebenen Laufzeit zugestellt werden, auf die pünktliche Auslieferung von Weihnachtspaketen besteht aber leider kein rechtlicher Anspruch. Nur wenn eine Auslieferung zu einem festgelegt Zeitpunkt vereinbart und dafür auch extra etwas bezahlt wurde, kannst Du auf dem vereinbarten Liefertermin bestehen. Leider hilft dieser Anspruch nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis dabei, dass das Paket wirklich pünktlich ankommt.
Was kann ich tun, wenn ein Paket beschädigt ankommt?
Wenn Du ein Weihnachtsgeschenk in einem Shop online bestellt hast und das Paket kommt beschädigt bei Dir an, solltest Du die Annahme verweigern. Findest Du erst nach dem Auspacken heraus, dass die Ware Mängel aufweist, die durch den Versand entstanden sein müssen, solltest Du umgehend den Händler informieren.
Hast Du etwas von einer Privatperson gekauft und das Paket kommt trotz angemessener Verpackung beschädigt an, hast Du keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Ob Weihnachtsgeschenk für Deinen Onkel oder Bestellung bei einer Privatperson – wurde das Paket auf Deinen Wunsch hin versichert verschickt, muss sich der Empfänger umgehend an den Paketdienstleister wenden. Dazu musst der Versender seinen Anspruch gegenüber dem Paketdienstleister an den Empfänger abgeben.
Was mache ich, wenn ein Weihnachtspaket gar nicht ankommt?
Du hast Weihnachtsgeschenke bestellt und das Paket kommt einfach nicht an? Dann ist der gewerbliche Händler dafür verantwortlich und muss Dir zumindest den Kaufpreis erstatten bzw. Du musst die Ware nicht bezahlen.
Auch hier liegt der Fall anders, wenn Du die Geschenke von einer Privatperson gekauft hast. Dann musst Du die Ware selbst dann bezahlen, wenn Du sie gar nicht erhalten hast.
Wurde die Ware allerdings versichert verschickt, kannst Du Dich wiederum an den Paketdienstleister wenden, um dort Deine Ansprüche geltend zu machen.
Wo darf der Paketbote meine Weihnachtspakete abgegeben?
Paketboten müssen gewährleisten, dass das Paket tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Wurde eine Abstellgenehmigung erteilt, wird das Paket am vereinbarten Ort abgelegt. Das kann eine Garage sein oder die Terrasse auf der Hausrückseite. Wird das Weihnachtspaket allerdings vom vereinbarten Ablageort geklaut, ist das das persönliche Pech des Empfängers, weder der Verkäufer noch der Paketdienst haften für den Verlust.
Wurde keine Abstellgenehmigung erteilt und der Paketdienstleister legt das Paket einfach vor der Haustür ab, haftet wiederum der Zustelldienst. Lediglich bei Nachbarn dürfen Pakete auch ohne Genehmigung abgegeben werden. Allerdings musst der Paketzusteller eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten werfen oder an die Tür kleben, wenn er nicht an den Briefkasten herankommt. Ein Online-Sendungs- oder Lieferstatus ersetzt die Benachrichtigungskarte nicht!
Möchtest Du nicht, dass ein Nachbar Deine Pakete annimmt, musst Du mit dem Verkäufer vorher eine persönliche Übergabe vereinbaren.
Ab wann gilt ein Paket als verloren?
Pakete haben heute fast alle Sendungsnummern, mit denen ihr Status ermittelt werden kann. Ändert sich tagelang nichts am Status, sollten Du beim Versender nachhaken, wobei ein Paket erst nach 21 Tagen als verloren gilt. In diesem Fall haftet der gewerbliche Händler, da er die Transportgefahr trägt, bis zu das Paket in den Händen hältst.
Hast Du etwas in einem Online-Shop bestellt und das Paket kommt nicht an, kannst Du den Kauf jederzeit widerrufen. So musst Du nicht länger warten und kannst etwas anderes bestellen. Wurde die Ware extra für Dich angefertigt, musst Du erst eine Frist für die Lieferung setzen und kannst den Vertrag nach Ablauf der Frist widerrufen.
Fazit: Sich früh um Geschenke zu kümmern, spart Nerven
Besonders vor Weihnachten ist es ärgerlich, wenn Bestellungen oder Geschenke nicht pünktlich, beschädigt oder gar nicht ankommen. Deshalb solltest Du Weihnachtsgeschenke am besten nächstes Jahr frühzeitig bestellen und Weihnachtspakete an Deine Lieben besser mehrere Tage vor dem Weihnachtsfest auf die Reise schicken, damit alles garantiert noch vor dem Weihnachtsfest zugestellt wird oder Du Dich im Fall der Fälle noch um Ersatz kümmern kannst. Zusätzlichen Stress durch vermisste Pakete braucht vor Weihnachten kein Mensch. Frohe Weihnachten!
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-Schnäppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- Kündigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- Schnäppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
„Wurde die Ware allerdings versichert verschickt, kannst du dich… an den Paketdienstleister wenden“ ist in diesem Falle nicht ganz richtig.
Denn Kunde des Paketdienstes ist immer der Absender. Der Empfänger wiederum ist Kunde beim Absender, nicht beim Paketdienstleister.
Zuständig für die Nachforschung ist also der Absender, meist der Onlineshop.
Diesen müsst ihr bitten, um nach einer verloren Sendung nachzufragen.
Bei einem „Privatkauf“ z.B. über Ebay liegt das sog. Versandrisiko beim Käufer, nicht beim Verkäufer – bedeutet, das der Käufer Nachforschungen bei Nichterhalt eines Pakets anstellen und bei Verlust der Sendung den Schadenersatz beim Versanddienstleister selbst einfordern muss.
Nachzulesen u.a. in den AGB‘s von Ebay…
Nein, nicht richtig. Ein Käufer kann nicht Nachforschungen anstellen, da das die DSGVO verbietet. Der Verkäufer muss den Übergang der Ware beim Besteller nachweisen. Das ist ständige Rechtsprechung seit 2002 schon vor der DSGVO
Richtig.
Danke für die Infos… ist immer schön sowas zu lesen denn manche sachen drehen sich die Zusteller immer so hin wie sie es brauchen…
Das Weihnachten aber auch immer so plötzlich kommen muss… 🙈 😀
….hatte sehr oft das Problem, dass das Paket 📦 einfach vor der Haustür oder im besten Fall im Treppenhaus abgestellt wurde. Nun lasse ich nach Möglichkeit die Sendungen in eine Packstation senden. Ist für mich a) sicherer und b) angenehmer.
Die DHL hat ja vor ein paar Monaten sich selbst die Abstellgenehmigung erteilt, man muss aktiv widersprechen. Was mich mächtig nervt, ist die Praxis, die Pakete heimlich vor die Tür zu knallen und dann ohne Klingeln zu verschwinden. Das nicht nur bei DHL, sondern auch bei UPS & Co. Ich warte mir einen Wolf, dabei ist die Lieferung schon da und liegt seit STunden im Regen.
„Die DHL hat ja vor ein paar Monaten sich selbst die Abstellgenehmigung erteilt, man muss aktiv widersprechen.“
Habe ich da was verpasst, wie soll das funktionieren? Einer odentlichen Zustellung entspricht das jedenfalls nicht und wenn das Paket weg ist haften die Zusteller trotzdem.
Super Bericht. Gut zu wissen, was ihr enpfehlt. Ja, früh genug bestellt ist immer besser. Hauptsache kein Montagsprodukt dabei.
Vielen Dank für eure Berichte. Das zeichnet euch aus.