Keine Krankenversicherung – was tun?

In letzter Zeit wird in den Medien oft von dem Schauspieler Heinz Hoenig berichtet, der schwer krank ist und operiert werden muss, aber keine Krankenversicherung besitzt. Kann das in Deutschland wirklich vorkommen? Ja, kann es. Zwar gibt es inzwischen in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Allerdings gibt es trotzdem immer noch viele Menschen, die trotzdem keine Krankenversicherung haben. Oft sind (ehemalige) Selbständige betroffen, die jetzt Rentner sind – wie auch im Falle von Heinz Hoenig. Doch was kann man tun, wenn man keine Krankenversicherung mehr hat?

Krankenversicherungspflicht, aber nicht versichert?

In Deutschland gibt es seit rund 15 Jahren eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – genauer seit 2007 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für die private Krankenversicherung (PKV). Seit dieser Zeit ist es so gut wie unmöglich, aus dem Krankenversicherungssystem zu fallen. Nur in seltenen Fälle, zum Beispiel bei Obdachlosigkeit oder kompletter Nicht-Erreichbarkeit durch die Krankenkasse, kann man den Krankenversicherungsschutz immer noch verlieren.

Aber es gibt Menschen, die bereits vor Einführung der Versicherungspflicht aus ihrer Krankenversicherung herausgefallen sind und entsprechend seit Jahren keine Krankenversicherung mehr haben. Viele dieser Menschen schämen sich deshalb oder befürchten hohe Nachzahlungen und gehen deshalb einfach nicht zum Arzt, wenn sie krank sind. Denn überprüft wird die Krankenversicherungspflicht nicht. Wer keine Krankenversicherung hat, muss sich also selbst darum kümmern.

Keine Krankenversicherung – was tun?

Zurück in die Krankenversicherung kommen

Als Erstes muss herausgefunden werden, welche Krankenversicherung zuständig ist. Das richtet sich nach der letzten Krankenkassen, in der man versichert war – entweder eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine Private Krankenversicherung (PKV). Oft lässt sich durch alte Unterlagen herausfinden, welches die letzte Krankenkasse gewesen ist, sodass sich die Zuständigkeit von GKV oder PKV ableiten lässt. Manchmal kann man auch durch den Rentenverlauf oder den alten Arbeitgeber herausfinden, welche Krankenkasse zuständig ist. Die Unterlagen dienen dann auch als Nachweis.

Hat man die alte Krankenkasse herausgefunden, kann man die Krankenkasse auffordern, wieder aufgenommen zu werden. Was viele nicht wissen: Die Versicherungspflicht gilt für beide Seiten. Die Krankenkassen müssen den Versicherungsnehmer grundsätzlich wieder aufnehmen, wenn er dort versichert war. Hier muss man hartnäckig bleiben.

Ist nicht herauszubekommen, ob man zuletzt in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung war, sollte man sich am besten zuerst an eine gesetzliche Krankenkasse zu wenden oder sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Wie hoch sind die Nachzahlungen bei den Krankenkassen?

Hat man die zuständige Krankenkasse ermittelt und war die Wiederaufnahme erfolgreich, kommt es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherungen durch die Versicherungslücke zu Nachzahlungen:

  • In der GKV beträgt die Nachzahlung nur ca. 3.000 Euro. Bis diese Summe bezahlt ist, gibt es allerdings keinen Leistungsanspruch. Trotzdem lohnt es sich, da ein Krankenhausaufenthalt schnell Zehntausende Euro kosten kann.
  • In der PKV sind mit einer Nachzahlung von in der Regel 13 bis 15 Monatsbeiträgen zu rechnen. Das summiert sich und ist für viele nicht zu stemmen. Hier ist es sinnvoll, nach einer Stundung zu fragen. Günstiger als eine aufwändige medizinische Behandlung später selbst bezahlen zu müssen, ist es trotzdem.

Keine Krankenversicherung – was tun?

Wo liegen die zukünftigen Versicherungsbeiträge?

  • Wer früher in die GKV gewesen ist, hat gute Karten. Die Versicherungsbeiträgen richten sich beim Wiedereintritt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Beispielsweise liegt der Mindestbeitrag für Selbstzahler derzeit nur bei etwa 230 €.
  • Wer früher in der PKV war und krank bzw. alt ist, wird hingegen oft mit unbezahlbar teuren Tarif konfrontiert. Der Basistarif, den jede PKV anbieten muss, kostet schon ca. 1.000 Euro im Monat, da er sich am Höchstbetrag der GKV orientieren darf. Die sogenannten Altersrückstellungen, die den Beitrag der PKV normalerweise reduzieren, werden wegen der langen Nichtversicherungszeit gestrichen. Viele ehemals PKV-Versicherte fürchten sich entsprechend nicht nur vor hohen Nachzahlungen, sondern auch vor den hohen Beiträgen und bleiben lieber unversichert. Allerdings muss sich das Sozialamt ggfs. an den Kosten einer privaten Krankenversicherung beteiligen.

Gegebenenfalls sollte man sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Mit der Krankenversicherung zu warten, bis man erstlich krank wird, ist keine gute Idee.