![](https://www.mein-deal.com/wp-content/uploads//2021/05/Rene_avatar-28x28.jpg)
Anbieter von Mobilfunk und Internet liefern hĂ€ufig nur einen Bruchteil der versprochenen Geschwindigkeit. Wer dem Anbieter ein lahmes Festnetz-Internet nachweisen kann, kann das mit einem Mess-Tool des Bundesnetzagentur nachweisen und hat Anrecht auf Preisminderung oder fristlose KĂŒndigung des Vertrags. Ein Ă€hnliche Möglichkeit soll 2025 auch fĂŒr mobiles Internet kommen.
Was bis jetzt gesetzlich zur Internetgeschwindigkeit gilt
Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen mĂŒssen mittels Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung ĂŒber die Ăbertragungsraten Auskunft geben, die fĂŒr den Vertrag gelten. Die Angaben sind damit ein Vertragsbestandteil. Entsprechend sind die Anbieter verpflichtet, die vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeit auch zu erreichen und damit ihren Teil des Vertrages zu erfĂŒllen.
Bereits seit 2021 gilt, dass der Kunde einen Rechtsanspruch auf die versprochene Leistung hat. Um nachzuweisen, dass das Festnetz-Internet zu langsam ist, hat die Bundesnetzagentur schon lĂ€nger konkrete Vorgaben beschlossen und ein Mess-Tool entwickelt, das unter breitbandmessung.de abrufbar ist. Ist der Internetanschluss zu langsam und der Kunde bekommt nicht die zugesicherte Bandbreite aus seinem Vertrag, kann er die Rechnung kĂŒrzen oder auĂerordentlich kĂŒndigen. Die Abweichung der Internetleistung muss aber durch ein Messprotokoll des Tools der Bundesnetzagentur erstellt werden, andere Geschwindigkeitsmessungen zĂ€hlen nicht.
Ăhnliches Vorgehen wie beim Festnetz auch fĂŒr Mobilfunk geplant
Bisher gibt es noch keine konkrete Definition einer zu schlechten Leistung beim Mobilfunk. Mitte letzten Jahres machte die Bundesnetzagentur einen Vorschlag, wie das zu lösen sei. Ein weiteres Mess-Tool soll bald dazu dienen, die QualitĂ€t der mobilen Internetverbindung nachzuweisen, um die Ergebnisse mit dem Vertrag abzugleichen â vermutlich noch im FrĂŒhjahr 2025. BezĂŒglich der Regelungen machte die im Sommer letzten Jahres folgende VorschlĂ€ge: Die Maximalangabe fĂŒr die DatenĂŒbertragung wird vom Telekommunikationsanbieter vorab geschĂ€tzt. Bekommt ein Handynutzer beispielsweise auf dem Land von diesem Wert weniger als 10 %, soll es einen Anspruch auf Preisminderung geben. Die Höhe muss mit dem Anbieter geklĂ€rt werden. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte soll die Schwelle bei 15 % und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 % angesiedelt werden.
Um das Minderungsrecht durchzusetzen, sollen 30 Messungen an fĂŒnf verschiedenen Tagen mit jeweils 6 Messungen am Tag notwendig sein. Eine erhebliche Abweichung, die eine Preisminderung als Rechtsanspruch nach sich zieht, soll nur vorliegen, wenn an mindestens 3 von 5 Messtagen die reduzierte geschĂ€tzte maximale Geschwindigkeit einmal am Tag nicht erreicht werden konnte.
Fazit
Die VorschlĂ€ge des Bundesnetzagentur zum mobilen Internet klingen sehr umstĂ€ndlich, da an mehreren Tagen mehrere Messungen durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen. Da ist es fraglich, ob sich der Aufwand fĂŒr den Kunden ĂŒberhaupt lohnt, zumal die Mobilfunkpreise ohnehin immer gĂŒnstiger werden. Da aber bisher eine Minderung in diesem Bereich gar nicht möglich war, ist es zumindest ein Fortschritt. Bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur ihre PlĂ€ne praktisch umsetzt.
Ăhnliche SchnĂ€ppchen
-
đ± WiFi Calling â Vorteile und Nachteile der WLAN-Telefonie
-
đčïž Nintendo Switch vs. Switch 2 – Trailer veröffentlicht & Vorstellung fĂŒr April angekĂŒndigt
-
đŠ Neue Kennzeichnungspflicht beim Paketversand – Alle Infos fĂŒr Euch zusammengefasst
-
Neue Gratisproben aus Februar 2025 kostenlose Produktproben | GRATIS
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- BĂŒcher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- GĂŒnstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-SchnÀppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- KĂŒndigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- SchnÀppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- ï»żï»żTablet Angebote & SchnĂ€ppchen
- TV Angebote
und wie sieht’s bei AusfĂ€llen aus?
Das wĂŒrde mich auch sehr interessieren, denn mir ist egal ob ich 250 oder 150 anliegen habe (nutzt eh kaum jemand vollstĂ€ndig aus). Viel wichtiger sehe ich die VerfĂŒgbarkeit und vor allem Ping/Jitter.
Laut meines Providers kann ich bei nicht-VerfĂŒgbarkeit erst ab 3 Tagen (!) einen Abspruch geltent machen đ
Das ist eine Fehlinformation Deines Anbieters.
Super. Nur was macht man bei VerstöĂe der Netz NeutralitĂ€t wie es mit der Telekom der Fall ist aktuell ?
(Mangelhafte Erreichbarkeit spezifische Dienste im Web; mehr unter Netzbremse.de)