Gestern hat der Europäische Gerichtshof einen neues Urteil gefällt. In diesem Urteil (Az.: C-527/15) wurde über die Verbreitung einer Streamingbox entschieden. Streaming von urheberrechtlich geschützten Medien war bislang stets in einer rechtlichen Grauzone, da die Medieninhalte nicht nicht dauerhaft auf eurer Hardware gespeichert werden.
Urheberrechtsverletzung durch eine Streamingbox
Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren gegen einen niederländischen Anbieter einer Streamingbox, die es ermöglicht auch illegale Streaminginhalte abzuspielen. Dieser „filmspeler“ ist mit mehreren Add-Ons auf Grundlage der Open-Source-Software XBMC ausgestattet, welche die Nutzer direkt auf Streamingseiten für Filme, Serien oder (Live-)Sportveranstaltungen weiterleiten können. In der Entscheidung vom 26. April sehen die Richter des EuGH einen Verstoß im Angebot einer Hardware zum illegalen Streaming.
Folgen für Streamer urheberrechtlich geschützter Medien
Nun stellt sich die Frage, inwiefern das sich auf das Streaming von Medien auswirkt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs fällen zwar zunächst ein Urteil gegen eine Hardware, die das Streaming ermöglicht, letztlich wird hier aber auch der Konsum von Medieninhalten bestraft. Hier wird also die Grauzone aufgehoben und das könnte rechtliche Folgen für Streamer nach sich ziehen.
Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass es nicht so einfach möglich ist, die IP-Adressen von Streamern zu ermitteln. Weiter ist fraglich, ob ein Nutzer Bereitstellung der Medien durch die Streaminganbieter als illegal einschätzen kann und dafür belangt werden kann. In jedem Fall wären die Kosten für den Streamer deutlich geringer als die, die ein Filesharer für die Bereitsstellung urheberrechtlich geschützter Medien zu erwarten hätte.
Wie geht es weiter? Wie sollte man damit umgehen?
Welche Urteile in nächster Zeit durch den EuGH in dieser Sache gefällt werden, ist noch nicht klar. Ob nun eine Abmahnwelle für Streamer zu erwarten ist, kann schlecht eingeschätzt werden, ist aber als unrealistisch einzuschätzen. Wer sich erwischen lässt, kann sich jedoch auf entsprechendes einstellen.
In jedem Fall sollte man sich von illegalen Angeboten fernhalten. Es gibt schließlich auch genügend schöne Alternativen wie die der Streaminganbieter Maxdome oder Netflix. Weiter habt ihr bei unseriösen Seiten stets die Gefahr, Schadsoftware zu installieren. Schnell erkennt ihr illegale Angebote durch einen Blick in das Impressum der Seiten oder durch zahlreiche Werbung.
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Der Streaming-Tarif der Telekom, StreamOn, wurde ebenfalls beschuldig, wettbewerbswidrig zu sein. Hier gibt es alle Infos.
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Die Gedanken sind frei!
Finde ich schwachsinnig
Wenn die den Mist anbieten, sollen die dafür zur Rechenschaft gezogen werden
Wenn ich das Streame bin ich nicht im Besitz dieser Medien
Wie die das Nachvollziehen wollen und mir nachweisen wollen das ich einen kompletten Film gestreamt habt will ich sehen
Ein Beispiel an kartina.tv: Das war vor zwei-drei Jahren. Man wollte den Videostreamingdienst dicht machen. Angeblich zu günstig für das Gebotene. Aktuell 16€/Monat für mehr als 200 Kanäle in HD und teilweise 3D, sogar Porno in 3D )), neuste Filme, Videothek, Radio usw… Ungefähr verglichen mit Skys Vollpaketen. Also aus der Sache ist nichts geworden, nur weil der Inhaber ein Engländer ist. Wäre das/der ein Deutscher, hätte es geklappt.
Ich streame auch aus dem Ausland über eine IPTV-App: Nur einen Link einfügen, und man hat gleich so um 100 Kanäle. Etwas unbequem, dass man die App selber pflegen soll, indem man ab und zu neue Links suchen und erneuern muss. Dann läuft es weiter. Kommunities helfen.
Danke ob ironisch oder nicht… es ist einfach gut zu wissen.
Absolut nix sagend…
artikel ist zweideutig
Ich würde eine alternative App empfehlen: PC Radio. Ist kostenlos, die ganze Welt ist drauf, es kommen ständig weitere Sender dazu. Nicht nur Musikrichtungen sind dabei, sondern so viele Sänger und Gruppen! Da ist bestimmt für jeden was dabei. Es laufen alle Albums der Sänger rund um die Uhr, z.B.. Finde ich geil, streame sogar im Auto. Mit 32kbit/s läuft auch problemlos, falls Inet-Volumen aufgebraucht ist. Mit dem Sitz in Russland sind europäische Gerichtsverfahren eher unwahrscheinlich.
1. Das Urteil bezieht sich auf Filmstreaming
2. Musik mit 32kbit/s grenzt an Folter 😀
War das jetzt ironisch gemeint?
Top Artikel ! Danke !!‘