Die meisten Grundstückseigentümer bekamen in letzter Zeit ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung, einmalig eine Grundsteuererklärung abzugeben. Nur Berliner werden nicht angeschrieben und müssen selbst aktiv werden. Denn bis zum Ende Januar 2023 muss tatsächlich jeder Eigentümer in Deutschland einmalig eine Grundsteuererklärung eingereicht haben, sonst droht eine Strafe von bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat. Doch was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?
Update: Die Finanzminister haben am heutigen Tage entschieden, dass die Fristen nochmal bis Ende Januar 2023 aufgeschoben werden. Somit bleibt euch noch ein wenig mehr Zeit, eure Anträge fertig zu stellen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Pflichtsteuer, die je nach Höhe vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich von Grundstückseigentümer an die jeweilige Kommune bezahlt werden muss. Dabei müssen derzeit nur landwirtschaftlich genutzte Flächen und bebaute Grundstücke versteuert werden. Ab dem Jahr 2025 gilt die Grundsteuer dann auch für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Dadurch soll vermieden werden, dass nutzbare Flächen zu lange brach liegen.
Berechnung der Grundsteuer
Bei der Berechnung der Grundsteuer wurden bisher der Einheitswert, die Steuermesszahl und der Hebesatz der Gemeinde herangezogen und miteinander multipliziert:
- Der Einheitswert wird aufgrund des Grundstückswerts von 1964 (im Westen) bzw. 1935 (im Osten) gebildet.
- Die Steuermesszahl wird vom Bund per Gesetz festgelegt und ist von der Grundstückart abhängig, wie landwirtschaftlich genutzte Fläche oder Wohneigentum.
- Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Er dient dazu, den oben genannten Einheitswert auszugleichen, um die steigenden Grundstückswerte miteinzubeziehen.
Änderungen durch Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, weshalb es jetzt eine Grundsteuerreform gibt. Das Problem wird vom Gericht im Einheitswert gesehen, der lange nicht mehr angepasst wurde und nicht mehr zeitgemäß ist.
Der neue Grundsteuerwert wird nun aus dem Grundstückswert und dem Wert des Hauses zusammengesetzt. Das bedeutet, dass die Grundsteuer umso höher ausfällt, umso mehr Wert Grundstück und Gebäude sind. Hinzu kommt, dass jetzt auch das Alter des Hauses in Form der Restnutzungsdauer sowie die theoretisch erzielbare Miete pro Quadratmeter in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Als weiterer Faktor kommen festgelegte Liegenschaftszinsen hinzu. Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke wird anhand des sogenannten Bodenrichtwerts berechnet.
Damit die Grundsteuerreform umgesetzt werden kann, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, bis Ende Oktober die entsprechenden Daten an die Kommune zu übermitteln, damit die neue Grundsteuer berechnet werden kann.
Gut zu wissen: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg nutzen nicht das beschriebene Bundesmodell, sondern eine eigene Berechnungsmethode. In Bayern wird beispielsweise nur die Wohn- und Grundstücksfläche herangezogen.
Was muss ich als Eigentümer tun?
Um die Grundsteuererklärung auszufüllen, brauchst Du als Eigentümer folgende Dokumente:
- Steuernummer
- Aktenzeichen des Anschreibens, falls du eins bekommen hast
- Adresse
- Grundbuchauszug (Gemarkung, Flur, Flurstück, Nummer des Grundbuchblattes, Fläche)
- Bodenrichtwert
- Baujahr der Immobilie
- Zeitpunkt der letzten Kernsanierung
- Wohn-/Nutzfläche (Dachschräge und ungeheizte Wintergärten werden nur zu Hälfte, von Balkon und Terrasse nur ein Viertel und Keller, Garagen Dachboden gar nicht angerechnet)
- Eigentümerverhältnis
- Grundstücksart
- Anzahl der Garagen
Normalerweise sollten die Daten online übermittelt werden, zum Beispiel über ELSTER. Ist dies aus persönlichen Gründen nicht möglich, wird in Ausnahmefällen auch eine Grundsteuererklärung in Papierform akzeptiert.
Was muss ich als Mieter tun?
Die Grundsteuererklärung ist Sache des Eigentümers. Als Mieter hast du damit gar nichts zu tun. Als Mieter wirst Du aber vermutlich 2025 etwas merken, wenn die Grundsteuerreform in Kraft tritt, die Grundsteuer erhöht wird und dadurch die Miete angepasst wird. Denn laut § 2 der BetrKV dürfen Grundsteuern auf die Mieter umgelegt werden, wenn es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt, was meistens der Fall ist.
Muss jetzt jeder Eigentümer und Mieter mehr bezahlen?
Wie viel die Grundsteuer für Dein selbst bewohntes Eigenheim bzw. Deine Miete steigen wird, ist jetzt noch nicht abzusehen. Zumindest wurde zum Ausgleich der reformierten Berechnung die Steuermesszahl gesenkt und auch die Hebesätze sollen noch fallen, sodass nicht mit extremen Preissteigerungen zu rechnen ist.
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Die Erklärung hab ich gerade erst gemacht. Hab’s vor mir hergeschoben, weil ich soviele Kommentare gelesen habe, wie schwierig das wäre. Ehrlich: über Elster war es schon fast lächerlich einfach und ist tatsächlich nach 20 Minuten erledigt. Im Grunde braucht man nur das Schreiben vom Finanzamt mit den dort vorliegenden Daten, welches man ja automatisch geschickt bekommt. Und dann muss man nur noch lesen können, man wird sehr gut durch den Prozeß geführt. Dazu hat die Finanzverwaltung auch eine Anleitung für den Vordruck veröffentlicht, wenn es doch mal unverständlich sein sollte. Also, macht es einfach, ist echt kein Ding!
Kann man so generell nicht sagen. Sobald man mehrere Grundstücke, eventuell auch mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten hat und noch Vermieter ist usw., wird es schwieriger. Zumal zu Anfangs das Elster schon einige Fehler hatte.
Also für 0815 Eigenheimbesitzer kann ich ihnen zustimmen, für alles weitere kann es kompliziert werden.
Wir scheitern an der Fläche für die Eigentumswohnung. Die Aufteilung wie im Grundbuch scheint nicht durchzugehen. Das passt nicht mit den Angaben vom Finanzamt zusammen.
Danke für eure Ratgeber, wirklich, diese sind Gold wert.
Bei meiner Mutter war es ganz leicht – genau nach Video vorgehen. Bei mir – 🤦: Pacht, Doppelhaus darauf, zwei Familien, viel Eigentümer… Ich war zwei Tage hart dran, viel gelesen und Videoerklärungen angeschaut, meistens dreimal, bis ich was gecheckt habe! Vieles stand in der Teilungserklärung. Ich habe am Zähler und Nenner gestolpert, bis ich kapiert habe, dass es die Werte aus der Teilungserklärung sind (z.B. 1/2 und 1/4, weil zwei Familien, die das Grundstück jeweils zu Hälfte haben und 4 Eigentümer, also 1/4)…
Jetzt warte ich auf eine Antwort vom FA, um eventuelle Fehler zu korrigieren.
Ja – Grundsteuer – ein heikles Thema!
Man kann tatsächlich viel falsch machen!
Ich kämpfe tatsächlich gerade noch mit der Wohnfläche/Nutzfläche!
Beides wichtige Werte bei der endgültigen Berechnung der Grundsteuer!
Man sollte also nicht nur die Zahlen aus den Zeichnungen des Hauses übernehmen, sondern genau prüfen, ob diese nicht zu verringern sind!
Stichwort Dachschrägen und zum Beispiel Terrasse nur zu 25 % usw !
Aber wie gesagt – an dem Thema bin ich noch dran!
Wo bekommt man den Bodenrichtwert her?
Schau mal hier:
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de
Danke. Braucht man den nur bei unbebauten Grundstücken oder auch wenn Haus drauf steht?
Oh, da kann ich dir leider nicht helfen. Da kenne ich mich nicht aus. Aber gebe die Frage gerne an die anderen Mitleser weiter 🙂
Man braucht den Bodenrichtwert auch, wenn ein Haus auf dem Grundstück steht. Dieser Wert ist je nach Lage (Stadt, Land) unterschiedlich. Habe es schon gemacht bzw machen lassen von der Schwägerin (Rechtsanwaltfachangestellte). Man kann schon viel falsch machen. Die Berechnug der Wohnfläche ist wirklich am langwierigsten. Da sind bei ELSTER auch ein paar Tücken zwecks Eigentümer und Aufteilung drin.
Danke für den Tipp 🙂
Bodenrichtwert in der Anlage Grundstück
„In der Grundsteuererklärung ist der Bodenrichtwert (BRW) für alle Grundstücke anzugeben, auf die das Bundesmodell anzuwenden ist. Anhand der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt sich der Bodenwert unbebauter und bebauter Grundstücke. Der (abgezinste) Bodenwert hat maßgeblichen Einfluss auf den Grundsteuerwert und beeinflusst damit unmittelbar die Höhe der Grundsteuer. Liegt das Grundstück in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg spielt der Bodenrichtwert dagegen keine Rolle. In den Ländermodellen von Hessen und Niedersachsen wird der BRW automatisch von der Finanzverwaltung berücksichtigt, sodass in der Grundsteuererklärung keine Angabe erforderlich ist.“ (grundsteuer.de)
Bodenrichtwert brauchst du immer außer bei Landwirtschaft.
Bitte mal Haupttext anpassen… erstmal benötigt das Finanzamt die Informationen … die Kommunen erhalten die Daten dann später (bis 2024) vom Finanzamt… daher ist auch aktuell die Kommune für Auskünfte verantwortlich!!
https://grundsteuer.de/steuererklaerung/anlage-grundstueck/bodenrichtwert