Micha,
am 8. Februar 2021 um 13:04 Uhr
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Kommentare
Mit dem Gutschein „G5BT4S6J“ erhalten wir bei Amazon die Govee LED Innenbeleuchtung mit Fernbedienung für das Auto für 14,99€ inkl. Versand. Vorab: Ich bin mir nicht sicher, ob das ganze im Straßenverkehr zugelassen ist. Wenn ihr das also nutzen solltet dann nur im Stehen und mit Motor aus wie z.B. beim Parken etc oder jemand weiß 100% Bescheid, dass es ok ist – dann gerne kommentieren.
Auf der einen Seite gibt es natürlich auch in vielen Autos die Ambientebeleuchtung, ich wollte es dennoch nicht unerwähnt lassen. Das ganze lässt sich via Fernbedienung steuern, am besten ihr schaut euch das Video an. Bewertungen gibt es auch jede Menge und der Artikel scheint recht beliebt zu sein.
- reagiert auf Wunsch auch auf Musik
- 16 Mio Farben einstellbar
- Fernbedienung
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5 Kommentare
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Wir prüfen diesen nun kurz und geben ihn so schnell wie möglich frei.
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Hallo zusammen,
da eine solche (oder ähnliche Fussraumbeleuchtung) teilweise bereis in Fahrzeugen der Oberklasse serienmäßig verbaut wird, scheint es nicht prinzipiell verboten zu sein.
Nachfolgend die Stellungnahme der Dekra zu diesem Thema:
„Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.
Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.
danke michael für den hinweis
Ist in Deutschland nicht erlaubt.
Im Bußgeldkatalog steht dazu folgendes:
„Doch generell gilt, dass der Fahrer im Fahrzeuginnenraum während der Fahrt keine zusätzlichen Lichtquellen eingeschaltet haben darf – auch die in Fahrzeugen serienmäßige Innenbeleuchtung muss bei der Fahrt ausgeschaltet sein“
Quatsch, habe zwei Fahrzeuge mit serienmäßiger Fußraumbeleuchtung. Das Verbot gilt nur für Beleuchtung die nach außen abstrahlt oder den Fahrer beeinträchtigt.
Super Name, gefällt mir. 😁