⚖️ Gerichtsurteil: Schufa soll Einträge sofort nach Zahlung löschen

Die Schufa ist ja jedem ein Begriff, wenn es um Kredite, Finanzierungen und auch um Mietwohnungen und Handyverträgen geht. In dieser großen Datenbank werden alle unsere Daten zwecks Bonität abgespeichert und können von vielen Kreditinstituten oder auch Händlern mit Laufzeitverträgen abgerufen werden, um abschätzen zu können, ob sie uns den Kredit einräumen oder halt auch nicht. Auch Altersabfragen wurden über die Schufa gerne erledigt.

Diese Daten werden, solange gespeichert, bis die jeweilige Forderung beglichen wurde. Danach hing diese Forderung lange im Konto der jeweiligen Person fest. Die Schufa hatte eine Speicherfrist von drei Jahren nach Begleichung der Schuld angesetzt, was sich aber nun durch ein Gerichtsurteil grundlegend ändern soll – zum Vorteil der Konsumenten!

Gericht entscheidet: Löschung der Daten sofort nach Abzahlung

Das Oberlandesgericht in Köln fordert nun die sofortige Löschung der Einträge über Zahlungsstörungen, sobald nachgewiesen diese „Schuld“ beglichen wurde. So soll es keine weitere Speicherfrist mehr geben, was vielen Menschen deutlich zugutekommen wird!

Das Gericht empfindet die dreijährige Speicherfrist als rechtswidrig. So sollen bezahlte Forderungen sofort gelöscht werden, damit sie nicht weiter im Konto des Kunden zu finden sind. Dies wirkt sich sicherlich auch auf den Schufa-Score aus, da dieser einmal im Quartal aufgrund dieser Einträge und weiteren Faktoren neu berechnet wird.

⚖️ Gerichtsurteil: Schufa soll Einträge sofort nach Zahlung löschen

Schadensersatz möglich, wenn die Schufa nicht handelt

Auch spektakulär an diesem (vorläufigen) Urteil ist, dass wenn die Schufa dieser Forderung nicht sofort nachkommt, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. So kann es zu einer Zahlung von mindestens 500 Euro kommen, wenn die Schufa solche Einträge nicht direkt löschen sollte. Der Grund dafür ist sehr simpel, denn man geht dann einfach von einer Rufschädigung aus.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Leider gibt es noch einen kleinen aber feinen Haken bei dieser Angelegenheit, denn noch ist das Urteil vom Oberlandesgericht in Köln nicht rechtskräftig, denn auch wie viele vor diesem Gericht, die ebenfalls gegen die Speicherfrist geklagt haben, wird der Schufa die Revision vorbehalten.

Weiterhin darf die Schufa bis zu 36 Monate diese Daten speichern und wird sie dann auch erst löschen. Allerdings wird hier weiter der Druck auf die Auskunftskartei steigen, denn wenn hier schon ein höchstrichterliches Urteil gefällt wurde, kann sich dies schnell ändern.

⚖️ Gerichtsurteil: Schufa soll Einträge sofort nach Zahlung löschen

Datenschützer haben die Speicherfrist selber festgelegt

Erstaunlicherweise und vor allem, was nicht jeder wissen dürfte, ist, dass die Schufa zusammen mit Datenschützern im Jahre 2018 diese Speicherfrist abgesegnet hatten. Dies geschah ganz einfach nach Abstimmung als „Code of Conduct“. Somit nur eine „Regelung“, anstatt eine gesetzliche Regelung.

Was haltet ihr von diesem Schritt und sollte das Urteil rechtskräftig werden?