Mit Aussicht auf eine neue Anstellung kündigen viele Arbeitnehmer rechtzeitig ihren Job und lassen sich anschließend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Das ist zwar durchaus üblich, um unangenehmen Situationen im alten Job zu vermeiden oder eine „Auszeit“ vor dem Stellenwechsel zu genießen, ist aber eigentlich nicht korrekt, wenn man gar nicht wirklich krank ist. Dabei kann es den Arbeitnehmer sogar das Gehalt für die Zeit nach der Kündigung kosten. Das beweist ein aktuelles Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein.
Worum ging es in dem Fall?
Eine Frau kündigte ihr Arbeitsverhältnis. Schon im Kündigungsschreiben bat sie den Arbeitgeber um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere zu sich nach Hause. Vom Kündigungsdatum an ließ sie sich anschließend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Dazu reichte sie immer wieder neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber witterte Betrug und zahlte daraufhin kein Gehalt mehr. Daraufhin reichte die Frau Zahlungsklage ein und gewann auch in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Lübeck. In zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wurde die Zahlungsklage jedoch abgewiesen.
Warum wurde die Zahlungsklage in zweiter Instanz abgewiesen?
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein begründet dies damit, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar einen großen Beweiswert haben. Dieser Beweiswert geht auch nicht so einfach verloren, wenn die Krankschreibungen genau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist reichen.
Allerdings ist im vorliegenden Fall die Gesamtbetrachtung wichtig. Denn hier passte die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen nicht nur genau zum Kündigungszeitraum, sondern aus dem Kündigungsschreiben ergab sich zusätzlich, dass die Frau von vornherein nicht mehr mit ihrer Anwesenheit auf der alten Arbeitsstelle gerechnet hat. Dies lässt sich daraus ableiten, dass sie direkt im Kündigungsschreiben bereits um die Zusendung der Unterlagen an ihre Wohnanschrift gebeten hatte.
Die Zweifel an der Erkrankung der Arbeitnehmerin schienen dadurch berechtigt. Dadurch konnte der Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Die Arbeitnehmerin hätte beweisen müssen, dass tatsächlich eine Erkrankung vorlag. Im vorliegenden Fall konnte die Arbeitnehmerin dies nicht, sodass sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.
Die Revision für das Gerichtsurteil wurde zwar nicht zugelassen, die Entscheidung ist aber auch noch nicht rechtskräftig, da Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde.
Fazit
Auch wenn viele Arbeitnehmer es so handhaben, sich nach der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsvertrages krankschreiben zu lassen, musst immer damit gerechnet werden, keine Entgeldfortzahlung mehr zu erhalten oder diese gegebenenfalls vor Gericht erst erstreiten zu müssen. Das Urteil zeigt, dass es immer auf den Einzelfall ankommt.
Was hältst Du von dem Urteil? Findest Du die Entscheidung gerechtfertigt?
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Für mich ein Fehlurteil. Hier wird sich über eine gültige Krankmeldung hinweggesetzt. Wenn das Schule macht, ist jede Krankmeldung nichts mehr wert. Die Krankmeldung eines Arztes ist ohne wenn und aber zu akzeptieren!
Ich finde wenn man kündigt und freiwillig das tut. Sollte man so viel ar….. In der Hose haben und auch bis zum Schluss arbeiten. Es ist ja sein eigener Wille mit der Kündigung
Wenn man gekündigt hat und die Kollegen wissen das,ist es für den Gekündigten immer ein Spießrutenlaufen.Man wird nicht mehr als voller Mitarbeiter gezählt.Das Was noch zu machen ist an Arbeit ,wird nicht mehr gezählt und nan wird auch nicht mehr zu Besprechungen geholt und Informationen werden nicht weitergegeben.So macht das Arbeiten auch kein Spaß und geht an die Psyche.Also finde ich die Krankschreibung berechtigt.
So denkt nur jemand der die Zeche nicht selber bezahlen muss. Total falsche Einstellung, für mich immer wichtig gewesen meine Arbeit bis zum letzten Tag sauber abzuschließen und eine vernünftige Übergabe zu machen, da interessiert mich die Befindlichkeiten anderer überhaupt nicht.
Oh, das kommt mir sehr bekannt vor.
Ich habe gekündigt, weil ich gemobbt wurde und dies auch angesprochen hatte. Chef konnte oder wollte nix machen.
Durch den Stress mit der Mobberei war es dann vor der Kündigung soweit, dass ich morgens schon Blut gespuckt hatte. Mein Hausarzt hat mich gesehen und sofort ausser Gefecht gesetzt.
Alter Arbeitgeber hat dann mit Fälligkeit der Gehaltszahlung über einen Anwalt mitteilen lassen, dass er nicht zahlt. Ich gab dann das Arbeitsgericht eingeschaltet und alles vorgelegt. Er musste zahlen, was er natürlich nicht gemacht hat, so hatte er netten Besuch vom Gerichtsvollzieher. Schön vor der ganzen Belegschaft und den Kunden. War mir dann auch egal, er hatte genug Chancen
Mit der Kündigung hat sich die Arbeitnehmerin bedankt und weiter viel Erfolg gewünscht. Gleichzeitig bittet sie alles weitere zu ihr nach Hause zu senden. Also vom schlechten Auseinander gehen kann man hier nicht reden. Da war schon erkennbar – sie kommt nicht wieder. Und dann genau 6 Wochen Krankschreibung. (Quelle Entscheidung selbst)
Das war vorsätzlich und geplant. Die Entscheidung vollends richtig.
Ich bin ebenfalls Arbeitnehmerin und finde das Urteil nicht in Ordnung. Kein Richter hat das Recht und die fachliche Kompetenz, eine ärztliche Bescheinigung anzuzweifeln noch als gegenstandslos zu urteilen. Es können auch seelische Erkrankungen sein, die eine Beendigung des alten Arbeitsplatzes unmöglich machen. Zudem bin ich auch nicht dazu verpflichtet, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien. Hier liegt ganz klar die Beweispflicht bei der Klägerin und nicht beim Beklagten. Der Arbeitnehmer hat schließlich nicht ohne Grund gekündigt.
Natürlich gibt es schwarze Schafe, ganz klar, aber solche Urteile müssen sensibel getroffen werden und das kann ich in diesem Fall nicht erkennen.
In diesem Fall finde ich dieses Urteil richtig , mit dieser Kündigung war alles vorab so geplant
Dann müsste der Halbgott in weiss aber auch noch auf Gefälligkeits Krankschreibung(en) überprüft werden.
Ein Richter hat keine ärztliche Kompetenz. Also ist es Blödsinn. Der Richter müsste ein Gutachten ausloben, was begründete Zweifel gegen die AU unterstreicht. Ansonsten im Zweifel wäre die LFZ das richtige Mittel. Wo kommen wir da hin, wenn Laien die Diagnose in Frage stellen. Und das jemand kündigt, hat ja häufig auch Gründe warum man kündigt. Und oft liegt’s am AG oder den Kollegen. Daher sind diese mit im Zweifel komplett Wurscht. Wir wissen doch wie es draußen im Berufsleben aussieht. Vielleicht sollten der AG oder die „Kollegen“ mal überlegen warum macht es der Mitarbeiter so?!
Sollte man nicht auch den Arzt überprüfen, ob er eine Gefälligkeitskrankschrift ausgegeben hat? Das alles geht zu Lasten der Beitragszahler. Nicht nur, dass die Arbeitskraft fehlt, es werden auch noch zusätzliche Kosten verursacht, die wir alle zahlen müssen.
Das ist ja ganz schön Tricky , denn normal ist es ja kein Problem, man wird freigestellt oder geht eben weiter brav, arbeiten, ggf kann man sich ja krank melden, aber ok ihrem Fall war es ja schon Alles geplant
Ich bin Arbeitnehmerin und sehe meine Kollegen als Team. Und solche Sachen gehen zulasten aller die tagtäglich für die Einkünfte des Unternehmens sorgen. vorallem sehen die meisten nur ihr Gehalt/Lohn aber nicht die kompletten Kosten. Klar bekommt man nach AAG 65 bis 70% bei Krankheit erstattet von den Krankenkassen…dennoch federt es nur etwas ab. Zudem *offtopic* finde ich die neuen elektronischen krankenübermittlungen richtig doof… z.b. Kollege x sagt er war beim Arzt. Dann werden die kranktage bei der KK gezogen und zack – Kollege X war nicht beim doc! Sehr schwer bzw undurchsichtig bis zur Erstellung der Gehaltsabrechnungen herauszubekommen ob jemand die Wahrheit sagt oder nicht …. ok resultiert dann in einem vertrauensbruch aber dennoch blöd zu händeln…. da war „oldschool“ krankenschein irgendwie übersichtlicher…
In dem Fall finde ich es richtig , da es tatsächlich von vornherein so geplant war .
Das Urteil ist in diesem Fall richtig.
Das finde ich nicht richtig. Es kann nicht sein, dass ein Richter ein ärztliches begründetes Urteil anzweifelt.
Bin da bei Dir: der Arzt hat eine Verantwortung. Wenn er arbeitsunfähig schreibt, muss ich das als Arbeitgeber erstmal glauben.
Gibt es da nicht für Option mit einem Amtsarzt, der den Sachverhalt nachprüft? Das ein Richter über ärztliche Atteste befindet, finde ich sehr fragwürdig. Das sollte schon dem Urteil medizinischer Fachleute obliegen. Auf Basis deren Einschätzung trifft der Richter dann sein Urteil. Zumindest wäre das meine Hoffnung und Erwartung.
Der Richter hat die Diagnose nicht angezweifelt. Die Arbeitnehmerin hätte den Arzt von der Schweigepflicht entbinden können und darlegen können, dass sie tatsächlich krank war. Hat sie aber nicht.. warum wohl?
Ich finde die Entscheidung gut
Ich finde es OK. Nur blöd, wenn man nach der Kündigung wirklich krank wird. Aber da kann man sicherlich über das Gespräch was regeln.
Ich finde die Entscheidung korrekt. 🤷♀️
Das finde ich auch völlig in Ordnung, zur Not halt unbezahlt frei stellen lassen wenn man es nicht mehr „aushält“.
Danke für den Hinweis ! Gut zu wissen …
Ich bin Arbeitnehmer, aber ich finde das Urteil völlig ok! Es kann grundsätzlich nicht sein, dass Ärzte Menschen ohne wirklich nachweisbare Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen! Das geht zu Lasten des AG und der Kollegen!
Das Urteil finde ich gut, gegen die Ärzte sollte ermittelt werden, diese Schaden der Gesellschaft damit nachhaltig, schnell eine Krankmeldung ausstellen, abkassieren und der nächste bitte, logisch das die andere Seite das erkennt und ausnutzt.
das finde ich sehr richtig.