Gerichtsurteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

Mit Aussicht auf eine neue Anstellung kündigen viele Arbeitnehmer rechtzeitig ihren Job und lassen sich anschließend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Das ist zwar durchaus üblich, um unangenehmen Situationen im alten Job zu vermeiden oder eine „Auszeit“ vor dem Stellenwechsel zu genießen, ist aber eigentlich nicht korrekt, wenn man gar nicht wirklich krank ist. Dabei kann es den Arbeitnehmer sogar das Gehalt für die Zeit nach der Kündigung kosten. Das beweist ein aktuelles Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein.

Worum ging es in dem Fall?

Eine Frau kündigte ihr Arbeitsverhältnis. Schon im Kündigungsschreiben bat sie den Arbeitgeber um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere zu sich nach Hause. Vom Kündigungsdatum an ließ sie sich anschließend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Dazu reichte sie immer wieder neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber witterte Betrug und zahlte daraufhin kein Gehalt mehr. Daraufhin reichte die Frau Zahlungsklage ein und gewann auch in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Lübeck. In zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wurde die Zahlungsklage jedoch abgewiesen.

Gerichtsurteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

Warum wurde die Zahlungsklage in zweiter Instanz abgewiesen?

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein begründet dies damit, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar einen großen Beweiswert haben. Dieser Beweiswert geht auch nicht so einfach verloren, wenn die Krankschreibungen genau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist reichen.

Allerdings ist im vorliegenden Fall die Gesamtbetrachtung wichtig. Denn hier passte die Krankschreibung mit mehreren Bescheinigungen nicht nur genau zum Kündigungszeitraum, sondern aus dem Kündigungsschreiben ergab sich zusätzlich, dass die Frau von vornherein nicht mehr mit ihrer Anwesenheit auf der alten Arbeitsstelle gerechnet hat. Dies lässt sich daraus ableiten, dass sie direkt im Kündigungsschreiben bereits um die Zusendung der Unterlagen an ihre Wohnanschrift gebeten hatte.

Die Zweifel an der Erkrankung der Arbeitnehmerin schienen dadurch berechtigt. Dadurch konnte der Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Die Arbeitnehmerin hätte beweisen müssen, dass tatsächlich eine Erkrankung vorlag. Im vorliegenden Fall konnte die Arbeitnehmerin dies nicht, sodass sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.

Die Revision für das Gerichtsurteil wurde zwar nicht zugelassen, die Entscheidung ist aber auch noch nicht rechtskräftig, da Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Gerichtsurteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

Fazit

Auch wenn viele Arbeitnehmer es so handhaben, sich nach der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsvertrages krankschreiben zu lassen, musst immer damit gerechnet werden, keine Entgeldfortzahlung mehr zu erhalten oder diese gegebenenfalls vor Gericht erst erstreiten zu müssen. Das Urteil zeigt, dass es immer auf den Einzelfall ankommt.

Was hältst Du von dem Urteil? Findest Du die Entscheidung gerechtfertigt?