Führerschein Umtausch im Gange   Was zu beachten ist

In einem Artikel vom Dezember hat Rene es bereits kurz erwähnt. Der Führerschein wird stetig, langsam, aber sicher umgetauscht. Der Umtausch findet bereits seit über 2 Jahren statt und es drohen Verwarngelder, wenn man sich nicht um die rechtzeitige Erneuerung des Lappens kümmert.

Was es zu diesem Umtausch zu wissen und beachten gibt, lest ihr in diesem Artikel.

Führerschein-Umtausch im vollen Gange

Bereits vor einigen Jahren wurde angekündigt, dass die Führerscheine gestaffelt umgetauscht werden sollen. Betroffen sind Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, aber auch die älteren Führerscheine (umgangssprachlich „Lappen“), die bis 1999 ausgestellt wurden und dann von Führerscheinen in Form von Kreditkarten abgelöst wurden.

Führerschein Umtausch im Gange   Was zu beachten ist

Je nachdem, wann der Führerschein ausgestellt wurde, gelten andere Fristen für die Erneuerung von ebendiesem. Die erste Frist für den Umtausch lag beim 19. Januar 2022, die letzte Umtauschfrist war eben der oben bereits erwähnte 19. Januar 2024, zu dem alle Personen ihren Führerschein umtauschen mussten, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde.

Sollte man die Umtauschfrist verstreichen lassen und mit einem alten Führerschein kontrolliert werden, kann es zu einem Verwarngeld von 10 € kommen.

Wieso ist der Austausch notwendig?

Hintergrund des Führerschein-Austauschs ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dieser gilt, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen sind.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Was gilt für neue Führerscheine?

Grundlegend lässt sich für neu ausgestellte Führerscheine eine klare Aussage zur Gültigkeit treffen. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden. Das Gültigkeitsdatum eures Führerscheins findet ihr stets auf diesem.

Welche Umtauschfristen gelten für den Führerschein?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins(*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerschein Umtausch im Gange   Was zu beachten ist

In Nordrhein-Westfalen kam es übrigens zu einem Hackerangriff, sodass Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben, eine verlängte Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2024 haben.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Um den Führerschein umzutauschen, kann man den Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes beantragen.

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente notwendig:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von etwa 25 Euro

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigt man eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann man per Post, telefonisch oder auch online beantragen.

Müsst ihr euren Führerschein bald umtauschen, behaltet aber gerne den alten Lappen als Andenken, könnt ihr das gerne machen. Der Führerschein wird zuvor entwertet, sodass ihr ihn anschließend wieder mitnehmen könnt.

Fazit zum Führerscheinumtausch

Der Führerscheinumtausch ist ein großer Verwaltungsaufwand, da mehrere Millionen neue Führerscheine ausgestellt werden müssen. Für die Autofahrer ist der Umtausch mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, da man sich selbst aktiv um den Führerscheinumtausch bemühen muss. Das sollte man aber tun, da bei einer Kontrolle mit einem abgelaufenen Führerschein ein Verwarngeld von 10 € droht.

Wann ist bei euch der Umtausch fällig? Bei mir ist es erst wieder in 15 Jahren soweit, da ich ein Merkmal aus meinem Führerschein erst vor ein paar Monaten austragen lassen konnte.

Quellen:
bundesregierung.de – Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden
nrw.de – Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine von Einwohnerinnen und Einwohnern in den betroffenen Kreisen

Bildquellen:
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