In einem Artikel vom Dezember hat Rene es bereits kurz erwähnt. Der Führerschein wird stetig, langsam, aber sicher umgetauscht. Der Umtausch findet bereits seit über 2 Jahren statt und es drohen Verwarngelder, wenn man sich nicht um die rechtzeitige Erneuerung des Lappens kümmert.
Was es zu diesem Umtausch zu wissen und beachten gibt, lest ihr in diesem Artikel.
Führerschein-Umtausch im vollen Gange
Bereits vor einigen Jahren wurde angekündigt, dass die Führerscheine gestaffelt umgetauscht werden sollen. Betroffen sind Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, aber auch die älteren Führerscheine (umgangssprachlich „Lappen“), die bis 1999 ausgestellt wurden und dann von Führerscheinen in Form von Kreditkarten abgelöst wurden.
Je nachdem, wann der Führerschein ausgestellt wurde, gelten andere Fristen für die Erneuerung von ebendiesem. Die erste Frist für den Umtausch lag beim 19. Januar 2022, die letzte Umtauschfrist war eben der oben bereits erwähnte 19. Januar 2024, zu dem alle Personen ihren Führerschein umtauschen mussten, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde.
Sollte man die Umtauschfrist verstreichen lassen und mit einem alten Führerschein kontrolliert werden, kann es zu einem Verwarngeld von 10 € kommen.
Wieso ist der Austausch notwendig?
Hintergrund des Führerschein-Austauschs ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dieser gilt, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen sind.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Was gilt für neue Führerscheine?
Grundlegend lässt sich für neu ausgestellte Führerscheine eine klare Aussage zur Gültigkeit treffen. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden. Das Gültigkeitsdatum eures Führerscheins findet ihr stets auf diesem.
Welche Umtauschfristen gelten für den Führerschein?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins(*):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
In Nordrhein-Westfalen kam es übrigens zu einem Hackerangriff, sodass Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Soest haben, eine verlängte Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2024 haben.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Um den Führerschein umzutauschen, kann man den Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes beantragen.
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente notwendig:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von etwa 25 Euro
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigt man eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann man per Post, telefonisch oder auch online beantragen.
Müsst ihr euren Führerschein bald umtauschen, behaltet aber gerne den alten Lappen als Andenken, könnt ihr das gerne machen. Der Führerschein wird zuvor entwertet, sodass ihr ihn anschließend wieder mitnehmen könnt.
Fazit zum Führerscheinumtausch
Der Führerscheinumtausch ist ein großer Verwaltungsaufwand, da mehrere Millionen neue Führerscheine ausgestellt werden müssen. Für die Autofahrer ist der Umtausch mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, da man sich selbst aktiv um den Führerscheinumtausch bemühen muss. Das sollte man aber tun, da bei einer Kontrolle mit einem abgelaufenen Führerschein ein Verwarngeld von 10 € droht.
Wann ist bei euch der Umtausch fällig? Bei mir ist es erst wieder in 15 Jahren soweit, da ich ein Merkmal aus meinem Führerschein erst vor ein paar Monaten austragen lassen konnte.
Quellen:
bundesregierung.de – Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden
nrw.de – Fristverlängerung für den Pflichtumtausch der Führerscheine von Einwohnerinnen und Einwohnern in den betroffenen Kreisen
Bildquellen:
Image by Andreas Breitling from Pixabay
Image by Steffen L. from Pixabay
Image by Wilfried Pohnke from Pixabay
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Nach Geburtjahr bin ich dieses Jahr dran aber ich habe mein Führerschein 2003 erneuert dann hätte ich Jahr noch Zeit
So wie ich es verstanden habe
ich hatte noch einen grauen Lappen, wo das Bild kaum noch zu erkennen war. ich habe auch deswegen umgetauscht , weil es beim Auto mieten im Ausland oft Probleme gab. Außerdem ist das Format einfach praktischer. Und für die Nostalgiker:den alten Lappen kann man ja als Erinnerung behalten.
Werden bei diesem Umtausch denn alle Klassen korrekt übernommen?
Ich darf noch bis 7,5t fahren, will dann nicht plötzlich max. nur 3,5t fahren dürfen.
Bleiben erhalten: https://www.focus.de/auto/ist-mein-fuehrerschein-ungueltig-das-erwartet-sie-beim-umtausch-des-fuehrerscheins_id_10339990.html
Danke 👍
Ich überlege noch, ob es wirklich sinnvoll ist, den Führerschein umzutauschen. In den letzten 15 Jahren wurde ich nicht einmal kontrolliert, und eine Strafe von 10 Euro ist nicht besonders abschreckend. 😎
Super Info. Danke und toll, dass hier auch sowas steht. Habe ich in Hamburg gerade letzte Woche selber dran gedacht. Wollten allerdings 30 Tacken haben. Isso… 🤷🏻♂️ Aber alles easy, online Termin gemacht, nächsten Tag (!!) zum Amt und beantragt.
Bei diesem Aufwand und 25 € Kosten für den neuen Führerschein riskiere ich lieber die (kleinen) Verwarngelder. Zumal ich seit ca. 30 Jahren nicht mehr von der Polizei kontrolliert wurde. 😀
Unser Fazit: 32 Euro pro Person( da keine Abholung möglich, nur via Einschreiben). Dummer Spruch gratis, da als Ehepaar zusammen einen Termin genommen( so vereinbart, aber unerwünscht). 64 Euro für Führerscheine plus Benzin für 32 km (hin und rückfahrt) plus Foto Kosten.
Danke für die informative Zusammenfassung und die Auflistung der unterschiedlichen Jahrgänge.
Super Info! Danke euch dafür 🙂
Ich finde das es hier wieder um reine Geldmache handelt. Es ist und bleibt ein unbefristetes Dokument und wieso sollte ich hier ständig zur Kasse gebeten werden. Wenn denen irgendwelche Bilder zu unklar sind, gibt es noch immer einen Personalausweis mit dem man das abgleichen kann.
Da zahl ich doch lieber 10 oder 15 Euro für das Vergessen. 🙂
PS: Ich wurde die letzten 20 Jahre 1x angehalten.
Genau meine Meinung. Die meisten „Deutschen“ lassen sich halt alles gefallen.
Höre ich jetzt zum ersten Mal von. Dachte immer das nur diese Papierführerscheine von betroffen sind…
Kann man den denn auch schon früher umtauschen? Wäre erst später dran aber das Foto ist unterirdisch und so würde ich keine Frist versäumen 😁🙄
Muss man das wirklich? Oft lese ich, dass viele es nicht machen wollen, da der erworbene Führerschein unbefristet gültig ist.
25€ dafür zu nehmen, zzgl. Fotos, etc. finde ich schon ziemlich frech für so einen Zwang
In München geht alles online und funktioniert super!
Danke für die Info.
Ich habe die Frist bewusst versäumt. Jetzt behalte ich meine weiterhin gültige Fahrerlaubnis und hoffe, nicht auf Nancy Faesers Fahndungsliste zu geraten. 😛