Die Corona-Pandemie hat zu vielen Einschränkungen geführt. Unter anderem mussten Fitnessstudios für mehrere Wochen schließen und konnten von ihren Mitgliedern entsprechend nicht genutzt werden. Und seit der erlaubten Wiedereröffnung sind viele Fitnessstudios nur eingeschränkt nutzbar. Muss man das als Verbraucher hinnehmen? Kann man fristlos kündigen oder eine Entschädigung erwarten? Und wie setzt man eine fristgerechte Kündigung durch, wenn das Studio auf kostenpflichtiger Verlängerung besteht?
Keine fristlose Kündigung möglich, aber Kompensation ist Pflicht
Verträge gelten auch in Zeiten von Corona. Eine fristlose Kündigung ist aufgrund der Studioschließung oder der eingeschränkten Nutzung nicht möglich. Auch Deine eventuelle Angst, Dich im Fitnessstudio anzustecken, rüttelt nicht am geschlossenen Vertrag. Die vereinbarte Kündigungsfrist muss trotz Corona eingehalten werden.
Allerdings können auch die Studios nicht einfach von ihrer Seite aus an den Verträgen rumschrauben. So haben in letzter Zeit manche Fitnessstudios wegen Corona die Verträge trotz fristgerechter Kündigung einfach um die Dauer der Schließzeit verlängert, und zwar kostenpflichtig. Frei nach dem Motto: „Wir hatten rund 2 Monate zu, also verlängert sich der Vertrag um 2 kostenpflichtige Monate.“ Das ist allerdings nicht rechtens.
Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit gilt trotz Corona, und zwar für beide Seiten. Eine kostenpflichtige Verlängerung ist nur möglich, wenn sie freiwillig erfolgt und sie sollte kostenfrei sein. So haben einige Studios ihren Mitgliedern angeboten, die Laufzeit kostenlos um 2 Monate zu verlängern, nämlich genau die Zeit, die das Studio geschlossen hatte. Dadurch sollte den Studios ein plötzlicher Ausfall sämtlicher Mitgliedbeiträge erspart werden.
Grundsätzlich gilt, dass Du nur für die Zeit bezahlen musst, während der Du die im Vertrag geregelte Leistung auch abrufen kannst. Online Angebote – selbst im Live-Stream – gelten übrigens nicht als gleichwertiger Ersatz für den Besuch im Studio selbst. Manche Studios haben ihren Mitgliedern die Wahl gelassen zwischen kostenlosen Personal Trainerstunden als Kompensation, Beitragserlass/-minderung oder kostenloser Verlängerung der Studionutzung nach Kündigung um die Dauer der Schließungszeit. Irgendeine Kompensation sollten Fitnessstudios auf jeden Fall anbieten, weil die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht die ganze Vertragslaufzeit lang möglich war.
Der sichere Weg zur fristgerechten Kündigung im Fitnessstudio
Willst Du Deinen Studiovertrag wegen Corona oder aus akuter Unlust kündigen, bleibt Dir also nur die fristgerechte Kündigung zum Vertragsende. Um vorzubeugen, dass Dein Studio Deine fristgerechte Kündigung nicht akzeptiert, gehst Du am besten folgendermaßen vor:
1. Kündigung einreichen und Nachweis aufbewahren
Willst Du derzeit Dein Fitnessstudiovertrag fristgerecht kündigen und auf Nummer sicher gehen, dass der Vertrag nicht einfach kostenpflichtig verlängert wird, solltest Du für einen Nachweis sorgen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Dazu kannst Du mit zwei Exemplaren der Kündigung persönlich in Dein Studio gehen, ein Exemplar abgeben und das andere mit aktuellem Datum versehen, von einem Mitarbeiter im Fitnessstudio unterschreiben lassen und wieder mitnehmen.
Eine andere Möglichkeit ist, die Kündigung mittels Einschreiben mit Rückschein per Post oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an das Fitnessstudio zu schicken.
Ob unterschriebene Kündigungskopie, Sendebericht oder Rückschein – Du solltest den Nachweis für den fristgerechten Eingang der Kündigung unbedingt aufbewahren.
2. Zahlung an das Fitnessstudio einstellen
Nachdem der Fitnessstudiovertrag nach der fristgerechten Kündigung ausgelaufen ist, solltest Du die Zahlungen an das Studio einstellen.
Hast Du einen Dauerauftrag eingerichtet, mit dem Du die Mitgliedbeiträge bisher bezahlt hast, kannst Du ihn einfach löschen.
Hast Du bisher per Lastschrift bezahlt, solltest Du die Einzugsermächtigung beim Fitnessstudio schriftlich widerrufen (auch hier gilt: Nachweis aufbewahren). Sollten nach der fristgerechten Kündigung weiterhin unrechtmäßig Beträge abgebucht werden, kannst Du das Geld von Deinem Kreditinstitut zurückbuchen lassen.
3. Gegebenenfalls gegen rechtswidrige Vertragsverlängerung vorgehen
Will das Fitnessstudio die fristgerechte Kündigung nicht akzeptieren und pocht wegen Corona auf einer kostenpflichtigen Verlängerung, solltest Du das Fitnessstudio schriftlich auffordern, Dir die Rechtsgrundlage für die Vertragsverlängerung zu nennen (Du weißt schon: Nachweis aufbewahren). Dies hilft in den meisten Fällen bereits, dass die Studios aufgeben, da Du das rechtwidrige Verhalten erkannt hast und deutlich zeigst, dass Du dieses Spiel nicht mitspielst.
Viele Fitnessstudios sind durch Corona finanziell hart getroffen worden. Wenn Du Dein Studio magst und unterstützen willst, solltest Du Dir die Entschädigungsvorschläge durch den Kopf gehen lassen, musst aber nicht jeden Vorschlag akzeptieren – schon gar keine kostenpflichtige Verlängerung. Welche Erfahrungen hast Du mit Deinem Studio gemacht? Was wurde Dir als Kompensation angeboten?
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