🔍 Fiskus durchsucht soziale Netzwerke nach Hinweisen – Finanzamt könnte sich melden!

Schon gewusst, dass der Fiskus oder auch umgangssprachlich Staatskasse, bzw. Wirtschaftssubjekt oder öffentliche Hand auch schon das eine oder andere Mal in sozialen Netzwerken nach Indizien und Hinweisen gesucht hat, um Steuerzahlungen anzusetzen oder gar rückwirkend einzufordern?

Kaum zu glauben, aber wahr, denn dies scheint nach und nach immer mehr im Fokus der Steuerfahnder zu landen. Was man schon immer predigt, dass private Dinge nicht unbedingt überall geteilt werden sollten, wird mit diesem Prozedere nochmals deutlich unterstrichen.

Was genau hat der Fiskus gesucht und was ist geschehen?

Ein Fall macht gerade in den Zeitungen die Runde, dass durch einem Facebook-Post mit Herrchen und Hund auf dem Foto dazu führte, dass die Stadt Hilden in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht nur vermutete, dass auf dem Bild Herrchen und Hund zu sehen waren, sondern auch, dass dieses Gespann keine Hundesteuer zahlt oder je gezahlt hat.

Der Fall ereignete sich schon im Jahr 2022, als die Stadt per Steuerfahnder das gepostete Bild erblickte und annahm, dass es sich hierbei um Herrchen und Hund halten muss. Da der Halter allerdings keine Angaben zu dem Hund gemacht hatte, griff die Stadt zu radikalen Mitteln.

Gestützt auf Paragraf 162 der Abgabenverordnung (AO), schätze die Stadt die entgangenen Steuern für den nicht angemeldeten Vierbeiner – und dies für vier Jahre rückwirkend ab 2018. So zog der Halter selbstverständlich vor Gericht und gewann den Prozess.

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Das Urteil der Richterin hat weitere Türen geöffnet?

Wie im ersten Moment nicht anders zu erwarten, entschied die Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf in diesem Fall für den Halter. Sie betonte, dass die Schätzung des Steuerbescheids rechtswidrig war und deshalb die Stadtverwaltung die offene Forderung zurücknehmen sollte. Allerdings wurde auch gesagt, dass dies der Fall war, weil die Stadt keine weiteren Beweise eingeholt hatte!

Viel wichtiger an dieser Aussage ist aber ganz klar, dass das Gericht es eher „unproblematisch“ beurteilt, dass Verwaltungen, Steuerfahnder und weitere Behörden in sozialen Netzwerken nach solchen Steuerschuldner sucht.

Auch Rechtsanwälte bilden sich hier ein gleiches Urteil und beschreiben diese Art von Entscheidung, auch wenn sie gut für den Angeklagten ausging, als Freifahrtschein für jene Institution, die auf der Suche nach Geldern ist.

Hinweise in sozialen Medien, keine Grundlage für Negativbescheide:

So ist aber durch diesen Fall auch ganz klar, dass dieser alleinige Beweis oder aber auch nur Hinweis nicht dazu dienen kann, solche Forderungen durchzusetzen. Es reicht also nicht aus, dass wie in dem Beispiel mit dem Hundebesitzer, weil er mit einem Hund auf einem Foto zu sehen ist, direkt Steuern einzufordern – und schon gar nicht rückwirkend über Jahre.

Es ist aber dennoch Vorsicht geboten, denn bei ausreichendem Verdacht, kann die jeweilige Behörde weitere Wege einschlagen, um endgültige Beweise auf dem Tisch liegen zu haben. So können zum Beispiel ganz schnell die Aufforderung von Nachweisen oder gegebenenfalls auch Unterlagen eingefordert werden. Im schlimmsten Fall kann solch ein Foto aber auch zu einer Hausdurchsuchung führen.

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Nicht nur die Steuerfahndung schaut genauer hin:

Man sollte sich im Klaren sein, dass wenn man hier in diesem Fall von Behörden, Kommunen, Verwaltungen und ggf. auch Inkassounternehmen spricht, dass auch Ämter schnell mit auf diese Art und Weise der Beweismittelführung aufspringen wird.

So ist es derzeit schon bekannt, dass zum Beispiel Bauämter gerne die Services von Google im Sinne von Google Maps nutzen, um unter anderem illegale Immobilen und Bauten zu erspähen und um diese Daten dann als Hinweis für weitere Nachforschungen zu nutzen.

Das Internet vergisst nie:

Genau diese Devise sollte man beim Teilen von privaten Fotos, Videos oder aber auch Daten immer im Hinterkopf haben. Heutzutage mehr denn je, denn wie man sieht, sind nicht nur Internetkriminelle an diesen Daten interessiert, sondern auch der sogenannte Fiskus, Behörden, Verwaltungen und Ämter.

Auch bereits geteilte Daten, die nun nachträglich gelöscht wurden, können schon längst in den Akten liegen und eventuell als Hinweis für weitere Schritte herangezogen werden. So sollte also die Überlegung etwas in die weite Welt des Internets zu teilen, noch weit vor der Idee überdacht werden.