Vielleicht hat der eine oder andere von Euch schon wieder Lust auf einen entspannten Urlaub und sucht schon nach den passenden Hotels oder Pauschalreisen. Da es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Urlauber und Portalen wie Booking.com kam, hat nun der Europäische Gerichtshof ein Urteil ausgesprochen. Einen Buchungs „Button“ anzuklicken bedeutet nun nicht mehr, dass man auch Zahlen muss und nicht direkt einen Vertrag eingegangen ist.
Wie kam es zu diesem Urteil?
Eine Hotel-Eigentümerin hatte einen Gast verklagt, da dieser mehrere Zimmer buchte, aber nicht zum Zeitpunkt der Buchung auftauchte. Somit entstand eine Rechnung in Höhe von 2.240€, welche nicht bezahlt wurde. Die Klägerin ging dadurch an das Amtsgericht, um die Summe einzuklagen. Anders als erwartet, bat das Amtsgericht aber den EuGH um Auslegung europäischen Rechts.
Was wurde dort entschieden?
Dem Europäischem Gerichtshof hat dem Amtsgericht mitgeteilt, dass die Betreiber solcher Buchungs-Webseiten die Schaltflächen zur Buchung eines Zimmers ganz klar und eindeutig dem Kunden anzeigen muss, was passiert, wenn dieser diesen betätigt. Übliche Schaltflächen wie „Buchen“ oder „Buchung abschließen“ seien im Sprachgebrauch nicht eindeutig genug, dass der Kunde/Gast nun auch einer Zahlungsverpflichtung eingeht.
Das bedeutet?
Diese Schaltflächen müssen nun, damit man sich nicht versehentlich diverse Zimmer bucht, obwohl man sich diese eigentlich nur einmal anschauen wollte, mit dem Text wie z.B. „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ ersetzt werden. Somit weiß der Kunde oder Gast genau, dass ab diesem Zeitpunkt eine Zahlung an das Hotel auszulösen sei und man einen Vertrag eingegangen ist. Für die Verbraucher ist dies natürlich ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn man muss immer im Hinterkopf haben, dass auch Menschen mit wenig Internet-Erfahrung zwangsläufig diese Begriffe nicht kennen oder wenig Erfahrung mit Buchungen haben. Hattet ihr auch schonmal so einen Fall? Schreibt es in die Kommentare! Wir freuen uns auf euren Beitrag zu diesem Thema!
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Wieder ein Schritt in die Unmündigkeit. Wenn ich etwas buche, muss ich es auch bezahlen. Aber der dumme Bürger weiß das nicht… Das ist doch lächerlich.
Wie leider so oft bei solchen „Ratgeber“ Versuchen:
Schlecht recherchiert – schlecht und teilw. falsch formuliert!
Das Ergebnis und die Auswirkung des EuGH Urteils auf den konkreten Fall des deutschen Gerichts ist überhaupt noch nicht bekannt.Deshalb sind die hier gemachen (und auch noch falsch formulierten) Schlussfolgerungen verfrüht.
Hatte ich bisher noch nicht, dass es für mich nicht eindeutig war.
Man muss schon staunen mit welchem Bockmist sich die Gerichte so rumschlagen müssen weil Internetportale es darauf ankommen lassen. Einfach lächerlich!
Man muss schon staunen mit welchen Kommentaren diese Seite sich schon rumschlagen muss, weil irgendwelche Menschen einfach zu viel Langeweile haben. Einfach lächerlich!
Genau!
Ich finde es richtig gut, dass eben solche „Kleinigkeiten“ klargestellt werden. Finde sowas enorm wichtig.
danke
Vielen Dank für die klare und ausführliche Beschreibung der Sachverhalte, das lässt mich jetzt ein wenig sicherer nach schönen Hotels stöbern:-)…
Danke dafür ! Sehr cool
Danke für den ausführlichen Bericht.
Ich hatte mich das schon des öfteren gefragt.