Die EU befasst sich derzeit mit der Stärkung der Verbraucherrechte im Internet. So soll es künftig keinen Unterschied mehr machen, ob ein Produkt online oder klassisch im Laden gekauft wurde. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Anspruch auf Reparatur bzw. Ersatz

Zukünftig müssen Händler defekte Produkte mit gleichwertigem Ersatz tauschen, alternativ können diese repariert werden, oder der Verbraucher kann das Geld zurückverlangen. Dieses Recht gilt für mindestens 2 Jahre ab Kaufdatum. Davon ausgenommen sind digitale Inhalte, allerdings muss auch hier der Anbieter bei Problemen nachbessern, sonst besteht ebenfalls die Möglichkeit, da Geld zurück erstattet zu bekommen.

EU weitet Verbraucherrechte beim Online Shopping aus

Umkehrung der Beweislast

Bisher war gesetzlich festgelegt, dass der Käufer nach den ersten 6 Monaten des Kaufes dem Hersteller beweisen musste, dass der Fehler bereits seit Anfang an besteht, dies war meistens nicht möglich, sodass man auf die Kulanz der Hersteller angewiesen war. Dies ändert sich nun, denn die Beweislast geht auf den Verkäufer/Hersteller über, was zu einer deutlichen Stärkung der Verbraucherposition sorgt.

Recht auf Softwareupdates

Ein weiterer, sehr interessanter Punkt betrifft das Thema Software: Zukünftig soll ein Anrecht auf eine Aktualisierung der Software bestehen, Hintergrund der Regelung ist die steigende Anzahl smarter Geräte. Damit soll sich der Verbraucher in Zukunft darauf verlassen können, dass Smartphones, Smart-TVs und co. für einen annehmbaren Zeitraum mit aktueller Software versorgt werden, feste Zeiträume sind allerdings bisher nicht definiert, bislang wird es mit

„sollte objektiv unter Berücksichtigung der Art und des Zwecks des Vertrags, der Umstände des Einzelfalls und der Gebräuche und Gepflogenheiten der Vertragsparteien bestimmt werden“

umschrieben. Bislang liegt der genaue Wortlaut noch nicht vor, dennoch lässt es bereits Gutes erhoffen, eine Stärkung der Verbraucherrechte kann nur in unser allem Sinne sein. Die Verabschiedung des Gesetzes wird im Mai 2019 angestrebt.

Was haltet ihr von den Änderungen, gerade auch von dem Recht auf Software-Updates?