Die Roaming-Gebühren fallen in der EU am 15. Juni 2017 weg. Das heißt, dass hohe Kosten im Ausland für das Senden von SMS, das Telefonieren und auch fürs Surfen im mobilen Netz schon in wenigen Tagen der Vergangenheit angehören. Das Motto der EU lautet dabei „Roam like at home“ und bedeutet, dass Anrufe, SMS und Co. fortan innerhalb der EU genauso viel kosten wie auch innerhalb Deutschlands. Doch für welche Länder gilt die neue Regelung überhaupt und hat diese auch negative Folgen für die Nutzer? Was muss man bei der Telekom, bei Vodafone, o2 und Co. beachten? Im folgenden Ratgeber sind dazu alle relevanten Informationen zu finden, sodass man genau weiß, worauf es in Zukunft zu achten gilt.

Mit dem 15. Juni 2017 beginnt für die Nutzung mobiler Netze in der EU ein neues Zeitalter. Wie bereits bekannt, fallen die Kosten für die Auslandstelefonie, für SMS und für das mobile Surfen dann weg und als Nutzer kann man einiges an Geld sparen. Noch vor einigen Jahren kosteten Telefonate aus dem Ausland einiges an Geld und auch für SMS fielen deutlich höhere Kosten an. Das hat sich bisher schon deutlich geändert und für Anrufe und SMS sind die Kosten bereits jetzt zumindest überschaubar. Schon seit dem Jahr 2007 wurden die Kosten Stück für Stück – allerdings immer recht überschaubar – gesenkt. Eine große Überraschung dürfte es also nicht sein, dass die Roaming-Gebühren nun gänzlich abgeschafft werden und es für alle Handynutzer innerhalb der EU nun zum Teil deutlich günstiger werden kann.

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017

WhatsApp, den Facebook Messenger oder auch Musikdienste wie Deezer kann man ab dem 15. Juni 2017 im EU-Ausland also problemlos und ohne jedes Risiko nutzen. Höhere Kosten muss man dafür nicht mehr fürchten und kann auf diese Weise von einer niedrigeren Handyrechnung profitieren, wenn man im Ausland gewesen ist. Eine neue EU-Verordnung kommt dann zum Einsatz und sorgt dafür, dass im EU-Ausland ebenfalls der gängige Heimtarif zum Einsatz kommen muss. Das bedeutet: Zahlt man für eine Gesprächsminute im Inland aktuell 9 Cent, dann muss das auch im Ausland gelten.

Jedoch gibt es je nach Provider auch noch Unterschiede, wie das Versenden von SMS, das Tätigen von Anrufen oder auch das mobile Surfen gehandhabt werden.  Ebenso kann es Ausnahmen geben, in denen für die Nutzer doch noch Kosten anfallen. Zu beiden Aspekten wird in den folgenden Abschnitten entsprechender Input geliefert, sodass man als Kunde ganz genau weiß, was man erwarten kann. Bevor dabei aber die großen Provider wie Vodafone oder die Telekom eine Rolle spielen, soll der Fokus zunächst auf den „Discountern“ liegen, die sich ebenfalls an das neue EU MEMO/16/4396 zu halten haben.

Wie handhaben es Discount-Provider? Was gilt für Kunden?

Je nach Anbieter wird es bei den kleinen Discount-Providern sicherlich Unterschiede geben, wie man mit dem Wegfall der EU-Roaming-Gebühren umgeht. Zusätzliche Tarifpakete können hier zu Beispiel in Frage kommen, die man für Reisen ins EU-Ausland buchen kann. Drillisch, Congstar, mobilcom-debitel und Co. werden sich hierzu sicherlich noch äußern und ihren Kunden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Grundsätzlich dürfte die Handy-Nutzung im EU-Ausland auch bei derartigen Anbietern günstiger werden.

Die großen Provider und die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren

Die großen Provider wie die Telekom haben größtenteils schon auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union reagiert und entsprechende Reaktionen gezeigt. Diese sind für Kunden und Interessierte in den folgenden Abschnitten zu finden:

So reagiert man bei Vodafone

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017Die zusätzlich anfallenden Kosten für das EU-Roaming werden bei Vodafone ab dem 15. Juni 2017 gänzlich gestrichen. Das bedeutet, dass es für Kunden bei Vodafone in Zukunft keine zusätzlichen Kosten mehr geben wird, wenn man den eigenen Tarif im EU-Ausland nutzt. Wer in seinem Tarif bereits eine Roaming-Option hat, braucht sich ebenfalls um Nichts kümmern – der Tarif wird in diesem Fall entsprechend angepasst. Die Roaming-Regulierung wird dabei alle Kunden von Vodafone betreffen, sodass es hier keinerlei Ausnahmen geben wird. Neben den EU-Staaten sind bei Vodafone dann auch die Isle of Man, Gibraltar, Gouadeloupe, Saint Martin, Liechtenstein, Malta, Le Reunion, und Norwegen eingeschlossen. Auch Großbritannien fällt dann unter das EU-Roaming, was sich nach Abschluss des Brexit allerdings wieder ändern kann.

Nicht mit dabei sind bei Vodafone die Schweiz, das Fürstentum Monaco sowie Vatikanstadt. In diesen Ländern können demnach also zusätzliche Kosten auftreten.

Was ändert sich bei der Telekom?

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017Die EU-Vorgaben entsprechend des EU MEMO/16/4396 sind in den aktuellen Magenta-Tarifen der Telekom bereits umgesetzt. Das betrifft zumindest alle Tarife, die ab dem 19. April 2016 abgeschlossen wurden. Tarife, die davor abgeschlossen wurden, sind mit der Option „Weltweit“ versehen und werden ab dem 15. Juni ebenfalls angepasst. In den Prepaid-Tarifen der Telekom verhält es sich ähnlich. Die alten Xtra-Tarife werden ab dem 15. Juni umgestellt, in den neuen Tarifen gilt die neue Regelung bereits. Somit wird sich für die meisten Telekom-Kunden nicht viel ändern, einzig die Nutzer älterer Tarife können umfassend von der Abschaffung der Roaming-Gebühren profitieren. Auch bei der Telekom soll dies für ausnahmslos alle Kunden gelten. Ausnahmen gibt es dabei auch aus vertraglichen Gründen nicht.

Neben den bereits erwähnten Ländern, die auch bei Vodafone inkludiert werden, kommen bei der Telekom noch die Kanalinseln, La Désirade, Liechtenstein, Marie-Galante, Monaco, Nordirland, Norwegen, Saint Barthélemy, Saint Martin, die Schweiz, Vatikanstadt sowie auch San Marino hinzu. Auf diese Weise ist es für Telekom-Kunden in Zukunft besonders einfach, von den neuen EU-Roaming-Richtlinien zu profitieren. Das macht hier auch den größten Unterschied zu anderen Anbietern aus.

Und wie wird es bei o2 aussehen?

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017Auch o2 hat bereits auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren reagiert. Per SMS kann man hier als Kunde schon seit Ende Mai einen Wechsel in den Tarif „EU Basic“ durchführen. Die Umstellung wird dann auch mit einer entsprechenden SMS bestätigt. Wer bereits einen o2-Tarif mit Roaming-Option nutzt, wird bis zum 15. Juni 2017 noch in den anderen Tarif „herübergezogen“ und muss somit auch keine Nachteile fürchten. Bei o2 ist allerdings noch nicht klar, wie viele Kunden am 15. Juni tatsächlich auf den neuen Tarif umgestellt werden. Immerhin hatte o2 zuletzt einen Rückgang von 35 Millionen Euro Umsatz zu verkraften. Dem Unternehmen zufolge hat dies mit ausbleibenden Roaming-Gebühren zu tun.

Bei o2 fallen in das neue EU-Roaming neben den EU-Staaten auch diese Länder: Großbritannien, Guadeloupe, San Marino, Vatikanstadt, Gibraltar, Vatikanstadt, Zypern, Französisch-Guyana, Jersey, Island, Liechtenstein und Norwegen. Ebenfalls wird auch Guernsey hinzugezählt. Auch auf der britischen Kanalinsel kann man somit vom neuen EU-Roaming-Gesetz profitieren.

Was muss man sonst noch zur neuen Richtlinie zum EU-Roaming wissen?

Sicherlich gibt es eine Vielzahl an Fragen, die mit der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren zusammenhängen und damit zu tun haben. Auch darüber soll dieser Ratgeber Klarheit bringen und somit darüber informieren, worauf man als Nutzer achten sollte und was es ansonsten zu berücksichtigen gilt.

Zunächst sollte man sich daher vielleicht einer ganz bestimmten Frage widmen: Was genau ist unter EU-Roaming zu verstehen?

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017Das EU-Roaming beschreibt das Telefonieren im EU-Ausland. Also immer dann, wenn man sich nicht in Deutschland aufhält und sein Mobiltelefon verwendet, macht man vom Roaming Gebrauch. Durch das Roaming entstehen dem eigenen Provider – beispielsweise also der Telekom – Gebühren, da hierzu ein ausländisches Netz genutzt werden muss. Diese Kosten wurden bis 2007 nahezu vollständig und seitdem zu immer geringeren Teilen an die Nutzer weitergegeben. Ab dem 15. Juni 2017 ist das allerdings gar nicht mehr zulässig.

Bis dahin müssen die Anbieter die Tarife ihrer Kunden also umgestellt haben, sodass eine kostenlose Nutzung im Ausland möglich ist. Eine Ausnahme ist dann lediglich noch ein Langzeit-Aufenthalt im Ausland. Als Nutzer muss man sich in den allermeisten Fällen aber selber um nichts mehr kümmern und bekommt automatisch den neuen Tarif aktiviert. Eine Ausnahme – wie oben zu lesen ist – kann zur Zeit allerdings noch o2 darstellen.

Welches Datenvolumen kann im Ausland dann genutzt werden?

Der jeweilige Provider muss die Nutzer darüber informieren, wie viel Datenvolumen im Ausland zur Verfügung stehen wird. Bei o2 dürfte sich dies in den allermeisten Tarifen um ein Volumen von einem Gigabyte handeln. Die Telekom und Vodafone scheinen „spendabler“ zu sein und begrenzen das Datenvolumen nicht. Zumindest bis zum regulären Datenvolumen im Inland, das zum Tarif dazugehört, ist dies oft der Fall.

Und was ist mit einer bestehenden Auslands-Flatrate, die gebucht wurde?

Durch die neue EU-Vorgabe müssen im Ausland die gleichen Konditionen gültig sein, die auch im Inland für den Vertrag gelten. Somit ist es in den allermeisten Fällen so, dass eine gebuchte Auslandsflatrate automatisch deaktiviert und der Tarif entsprechend angepasst wird. Nachteile werden den Kunden durch die Roaming-Abschaffung allerdings in keinem Fall entstehen. Im Zweifelsfall ist es allerdings ratsam, direkt beim Anbieter nachzufragen und sich hier über die neuen Modalitäten zu informieren. Auf diese Weise ist man dann bestens informiert und für die Umstellung gerüstet.

Warum dauerte die Abschaffung der Roaming-Gebühren so lange?

Die „Roaming-Verordnung“ der Europäischen Union steht bereits seit dem Jahr 2007 fest. Seitdem gab es immer wieder – Schritt für Schritt – eine Reduzierung der Roaming-Gebühren. Der Grund für die lange Verzögerung bis zur endgültigen Kosten-Abschaffung liegt in den vielen Diskussionen, die diesbezüglich geführt wurden. Eine Vermutung war es, dass deutsche Kunden dann zum Beispiel auch einen Handy-Tarif im Ausland abschließen könnten. Hierzu wurde eine Missbrauchsklausel eingeführt, die dies vermeiden soll. Heißt: Ein noch günstigerer Handy-Vertrag aus Frankreich oder Spanien ist auch jetzt nicht abschließbar.

In welchen Ländern müssen keine Roaming-Gebühren mehr gezahlt werden?

Die zur Europäischen Union gehörenden Länder sind allesamt von der Abschaffung der Roaming-Kosten betroffen. Das bedeutet, dass man als Nutzer in keinem der EU-Staaten künftig Kosten für Telefonate und Co. befürchten muss, die über das tarifliche Limit in Deutschland hinausgehen. Hierzu gehört auch Großbritannien, wobei es hier eine Sondersituation gibt. Denn durch den Ausstieg des Vereinten Königreichs aus der EU, kann es hier in Zukunft andere Regelungen geben. Zumindest bis dahin ist Großbritannien aber ebenfalls bei der Gebühren-Abschaffung eingeschlossen.

Aufgepasst: Weitere Staaten in Europa, die aber nicht zur EU gehören, sind in dieser Regelung vielfach ausgeschlossen. Das sind zum Beispiel Länder aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Weiter oben ist zu lesen, welche Länder bei den einzelnen Providern mit eingeschlossen sind.

Was hat es mit der Missbrauchsklausel auf sich?

Wie gerade erwähnt, gibt es auch eine neue Missbrauchsklausel. Diese soll zum Beispiel verhindern, dass man sich als Deutscher einen Mobiltarif aus einem anderen Land zu sehr günstigen Konditionen sichert und dann dauerhaft vom EU-Roaming profitieren kann. Somit wurden sozusagen Obergrenzen festgelegt, die von den Nutzern einzuhalten sind. Hält man sich zum Beispiel zwei von vier Monaten im EU-Ausland auf, kann das schon zu viel sein – dann muss unter Umständen eine andere Tarifoption gebucht werden. Auch hierbei kann es ratsam sein, Kontakt zum Provider aufzunehmen und sich über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren.

Gut zu wissen: Die einzelnen Provider sind auch befugt, sich über die normalen Aufenthaltsmuster der Kunden zu informieren. So darf durchaus nachgefragt werden, in welchen Ländern man sich wann oder wie oft aufhält.

Wann fallen durch das Roaming doch noch weitere Kosten an?

EU Roaming: Das ändert sich Mitte Juni 2017Es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Somit kann es auch beim Roaming noch Situationen geben, in denen man höhere Kosten einkalkulieren muss. In erster Linie betrifft dies natürlich Länder, die nicht zur EU gehören und in denen die neue EU-Regelung zur Roaming-Gebühren-Abschaffung somit nicht wirksam ist.

Aber auch bei einer Ausreizung der Missbrauchsklausel können dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt werden, die für das übermäßige Roaming anfallen. Ebenso kann das aber auch gelten, wenn ein Provider durch das kostenfreie Roaming die eigenen Ausgaben nicht mehr decken kann und somit das angebotene Geschäftsmodell gefährdet ist. Dazu muss allerdings ein Nachweis erbracht werden, sodass für bisher maximal 12 Monate doch noch Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen.

Aufpassen auf Kreuzfahrten: Auch von Kreuzfahrtschiffen gilt das neue EU-Roaming in den allermeisten Fällen nicht. Vor allem gilt dies für die Zeit, in der man auf See ist. Die hier anfallenden Kosten sind im Regelfall immer noch sehr hoch und werden unabhängig von der EU-Regelung in Rechnung gestellt.

Muss man als Kunde neue Tariferhöhungen der Provider fürchten?

Auszuschließen sind Preiserhöhungen nicht, zumal den einzelnen Anbietern zum Teil sicherlich Umsatzeinbußen drohen können. Vor allem bei Discount-Anbietern dürfte das eher in Frage kommen, als bei den großen Providern. Diese dürfen sich die Auslandsnutzung allerdings schon ab Mitte Juni gegenseitig in Rechnung stellen, wobei auch hier Obergrenzen für die Kosten festgelegt wurden.

Wird das Roaming bei einzelnen Anbietern gänzlich abgeschafft?

Entsprechende Gerüchte haben sich vor einigen Monaten hartnäckig gehalten. Allerdings gibt es in Deutschland auch jetzt schon Anbieter, die kein Roaming anbieten. DeutschlandSIM ist hier zum Beispiel zu nennen. Mit einer SIM-Karte des Anbieters ist eine Auslandsnutzung nicht möglich und vermutlich wird sich daran auch nichts ändern. Ansonsten dürfte bei den meisten Anbietern jedoch keine großartige Änderung feststellbar sein. Falls doch, muss man die Kunden darüber entsprechend informieren.

Zusammenfassung: Das bedeutet die Gebühren-Abschaffung für die Kunden

Für die meisten Nutzer von Handy-Verträgen bedeutet die Abschaffung der Roaming-Gebühren eine deutliche Erleichterung – vor allem bei privaten oder auch geschäftlichen Reisen. In den Staaten der EU fallen dann keine zusätzlichen Kosten mehr an und dies gilt für SMS, für Telefonate und größtenteils auch für die Datennutzung im mobilen Internet. Insgesamt gibt es dabei wenige Fallstricke und auch versteckte Kosten lauern nicht. Somit dürfte die nächste Handyrechnung nach dem Urlaub im EU-Ausland nicht höher ausfallen, als es unter normalen Umständen der Fall ist. Neben den EU-Ländern sind auch weitere Staaten Europas bei den einzelnen Providern mit integriert, sodass auch hier keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Die größte Flexibilität bietet hierbei die Telekom, bei der auch zum Beispiel die Kanalinseln in die neue EU-Richtlinie aufgenommen wurden. Bei anderen Providern kann das aber ganz anders aussehen und vor allem Nutzer von Discount-Anbietern sollten sich im Vorfeld genau informieren.

Ausnahmen gibt es dabei auch bei Kreuzfahrten. Vor allem auf hoher See ist die Datennutzung in aller Regel nicht mit inbegriffen und kann auf diese Weise zu hohen Kosten führen, die für die Nutzer anfallen. Mitunter kann es dann auch erforderlich sein, ein zusätzliches Datenpaket zu buchen.

Es ist mit dem neuen EU-Roaming außerdem nicht möglich, einen Tarif im Ausland zu buchen und diesen dauerhaft in Deutschland zu nutzen. Dies war auch einer der Gründe, weshalb sich die Abschaffung der Roaming-Kosten innerhalb der EU von 2007 an hinausgezögert hat. Die einzelnen Anbieter hatten schlichtweg Angst, durch ausländische Angebote nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein. Durch eine entsprechende Missbrauchsklausel soll dies allerdings grundsätzlich umgangen werden. Davon sind auch Auslandsaufenthalte betroffen, die eine längere Zeit in Anspruch nehmen und somit über eine normale Roaming-Nutzung hinausgehen. In diesen Fällen dürfen die Provider für das Roaming den Kunden durchaus noch Gebühren in Rechnung stellen.

Letzten Endes kommt die neue Verordnung der Europäischen Union den Kunden aber durchaus zugute und führt dazu, dass das Reisen mit Handy und Smartphone einfacher und kostengünstiger wird. Bisher ist auch nicht bekannt, dass einzelne Anbieter die Tarife umstellen oder das Roaming gänzlich abschaffen wollen. Dennoch ist es natürlich nicht ganz auszuschließen, dass einzelne Anbieter die Preise erhöhen oder derartige Maßnahmen treffen. Auch dies dürfte vor allem die Discount-Anbieter betreffen, während o2, Vodafone und die Telekom wohl alles beim Alten für die Kunden belassen werden. Einzig bei o2 ist das noch nicht vollständig geklärt, da man zuletzt durchwegfallende Roaming-Einnahmen hohe Umsatzeinbußen hinnehmen musste.