Gefühlt wird derzeit alles teurer: Benzin, Gas, Öl, Lebensmittel … – die Preise schießen geradezu in die Höhe und in den Medien werden ständig weitere Preissteigerungen prognostiziert. Glücklicherweise hat sich die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ausgedacht, um uns vor finanzielle Überlastung zu schützen. Allerdings ist so manchem nicht klar, welche Maßnahmen es so alles gibt, wer sie bekommen soll und ob man etwas dafür tun muss. Deshalb geben wir nachfolgend einen Überblick über die geplanten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket.

1. Energiepreispauschale kommt im September

Die Energiepreise sind schon letzten Winter stark gestiegen, mit der Ukraine-Krise hat dieser Trend noch mal extrem zugenommen. Mit Sparen allein werden wir diese Energiepreissteigerungen nicht auffangen können. Deshalb hat die Bundesregierung eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1–5 beschlossen.

Auch kurzfristig geringfügig Beschäftige und Minijobber sollen die Energiepreispauschale bekommen, und zwar unabhängig von der Besteuerung. Ob das auch gilt, wenn der Minijob der Hauptjob ist, ist jedoch noch nicht klar.

Ausgezahlt werden soll die Energiepreispauschale mit dem September-Gehalt 2022 vom jeweiligen Arbeitgeber.

Doch auch Selbständige profitieren von der Energiepreispauschale. Ihnen wird ein Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung gewährt.

Egal, aus welchem Grund Du die Energiepreispauschale bekommst: Der Zuschuss muss versteuert werden, sodass eine Steuererklärung notwendig ist.

2.  EEG-Umlage entfällt ab 01.07.2022

Schon zum 1. Januar wurde die EEG-Umlage auf 4,43 Cent pro kWh (brutto) gesenkt, am 01.07.2022 fällt sie dann ganz weg. Dadurch sollen die Haushalte bei den  Stromkosten entlastet werden, wobei hier wohl eher von einer Abfederung der steigenden Stromkosten zu reden ist. Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 1.500 kWh spart durch den Wegfall der EEG-Umlage geschätzt rund 66 € (brutto), ein 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh etwa 177 € (brutto). Zwar werden die Einsparungen durch die erwarteten Preissteigerungen wahrscheinlich schnell wieder aufgefressen, aber immerhin wird der finanzielle Druck abgefedert.

Entlastungspaket – wer Geld bekommt, wann damit zu rechnen ist und was Du dafür tun musst

3. Grundfreibetrag wird rückwirkend ab Januar erhöht

Rückwirkend zum Januar wird der Grundfreibetrag angehoben, was einer Steuersenkung gleichkommt. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 9.984 € auf 10.347 €. Für eine Familie mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern, die ein Bruttoeinkommen von 50.000 € hat, bedeutet das ca. 190 € weniger Steuern für das Jahr 2022. Wenn beide Elternteile arbeiten, sind es durch den doppelten Arbeitnehmerfreibetrag sogar rund 242 €.

Laut Bund der Steuerzahler wird davon ausgegangen, dass die Arbeitgeber die zu viel gezahlte Lohnsteuer ab spätestens Juli zurückzahlen werden, und zwar rückwirkend bis einschließlich 1. Januar 2022. Du musst also nichts weiter tun. Alle, die Steuern zahlen, werden von dem höheren Grundfreibetrag profitieren. Dazu gehören neben Arbeitnehmern auch Rentner und Pensionäre, wenn sie Einkommensteuer bezahlen. Allerdings werden sie den Steuernachlass erst durch die Steuererklärung für 2022 bemerken.

4. Kinderbonus 2022 wird im Juli ausgezahlt

Den Kinderbonus kennen wir ja schon. Auch dieses Jahr gibt es wieder einen einmaligen Kinderbonus für alle Kinder, für die in diesem Jahr Kindergeld bezogen wurde. Zwar fällt der Kinderbonus 2022 mit 100 € geringer aus als in den beiden Jahren zuvor, aber immerhin werden Familien damit etwas entlastet.

Der Kinderbonus 2022 wird im Juli als Einmalzahlung über die Familienkassen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nicht zusammen mit dem Kindergeld, sondern erst ein paar Tage danach – wie viele Tage, ist nicht bekannt. Die Auszahlung des Kindergelds ist von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängig:

  • Endziffer 0 am 5. Juli
  • Endziffer 1 am 6. Juli
  • Endziffer 2 am 7. Juli
  • Endziffer 3 am 8. Juli
  • Endziffer 4 am 11. Juli
  • Endziffer 5 am 12. Juli
  • Endziffer 6 am 13. Juli
  • Endziffer 7 am 15. Juli
  • Endziffer 8 am 18. Juli
  • Endziffer 9 am 19. Juli

Die ersten Familien sollten den Kinderbonus also bereits in den nächsten Tagen auf dem Konto haben, während andere Familien sich noch bis Ende Juli gedulden müssen. Die Auszahlung sollte aber eigentlich automatisch erfolgen, sodass Du nichts weiter tun musst, außer Geduld zu haben.

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5. Den Kindersofortzuschlag gibt es ab Juli fortlaufend

Der Sofortzuschlag wurde beschlossen, um vor allem Kinder aus ärmeren Haushalten zu unterstützen. Er steht allen Familien mit Kindern zu, die kein oder nur wenig Einkommen haben. Dabei gilt, dass das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammenleben muss und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen muss. Treffen alle diese Voraussetzungen zu, bekommt die Familie für das Kind ab Juli 20 € mehr im Monat. Die Auszahlung erfolgt automatisch, es muss kein Antrag gestellt werden.

6. Heizkostenzuschuss kommt im Sommer oder Herbst

Der einmalige Heizkostenzuschuss für ärmere Haushalte wurde schon vor längerer Zeit beschlossen. Er soll Wohngeldbezieher, Azubis und Studierende mit BAföG entlasten. Voraussetzung für den Erhalt der Pauschale ist, dass Du in der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld oder BAföG bekommen hast und als Azubi und Student in der Zeit nicht bei Deinen Eltern gewohnt hast. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag also nicht notwendig.

Bei der Höhe des Heizkostenzuschusses gelten folgende Regelungen:

  • Alleinlebende Bezieher von Wohngeld: 270 €
  • Wohngeldbezieher in einem Haushalt mit zwei Personen: 350 €
  • Jedes weitere Familienmitglied: zusätzlich 70 €
  • Azubis und Studierende mit BAföG-Bezug: 230 €

Wann die Auszahlung sattfindet, ist bundeslandabhängig und steht noch nicht überall fest. Auch die nachfolgenden Angaben sind deshalb überwiegend mit Vorsicht zu genießen:

  • Rheinland-Pfalz hat den Heizkostenzuschuss bereits am 15. Juni ausgezahlt.
  • Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen planen die Auszahlung im Juli.
  • In Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen soll es den Zuschuss im August geben.
  • Baden-Württemberg nennt das dritte Quartal von August bis Ende Oktober als Auszahlungszeitpunkt.
  • Hamburg, das Saarland und Sachsen haben den September im Blick.
  • Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben noch gar keine Angaben gemacht.

Entlastungspaket – wer Geld bekommt, wann damit zu rechnen ist und was Du dafür tun musst

7.  Werbungskostenpauschale steigt rückwirkend zum 1. Januar

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird die sogenannte Werbungskostenpauschale erhöht. Also beträgt sie für das Jahr 2022 insgesamt 1.200 €. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag alle Ausgaben für den Job, wie Fahrten, Fachliteratur, Homeoffice-Pauschale usw., bereits in der Steuererklärung enthalten sind. Wer weniger als 1.200 € Werbungskosten im Jahr hat, kann sich trotzdem über die komplette Entlastungssumme freuen, wessen Ausgaben höher liegen, profitiert hingegen gar nicht. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € spart man immerhin etwa 67 €, wobei diese Ersparnis erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 spürbar wird.

8. Pendlerpauschale wird rückwirkend ab Januar erhöht

Die hohen Benzinpreise bekommen vor allem Pendler bitter zu spüren. Deshalb wurde rückwirkend zum 1. Januar die Pendlerpauschale für Fernpendler erhöht. Von 2022 bis 2026 können ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer bei der Steuer geltend gemacht werden. Übrigens kann die Pauschale unabhängig vom Verkehrsmittel geltend gemacht werden, also auch von Bahnpendlern.

9.  Einmalzahlung für Leistungsempfänger soll im Juli kommen

Arme Haushalte bekommen wegen gestiegener Heizkosten einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 € oder 200 €. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 bekommen 100 €, wenn sie im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Empfänger von Hartz-IV-Grundsicherung oder von Leistungen aus der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte oder beispielsweise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen hingegen eine Einmalzahlung von 200 €. Die Einmalzahlung soll im Juli ausgezahlt werden, kann also bereits auf den Konten der Berechtigten sein. Da manche Jobcenter gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit geführt werden, kann es allerdings zu unterschiedlichen Auszahlungsterminen, sodass einige Berechtigte den Bonus erst im Laufe des Juli erhalten. Hier ist gegebenenfalls noch etwas Geduld gefragt.

Fazit

Wenn man alles so hintereinander liest, hört sich das ganz schön viel an. Aber es ist natürlich so, dass nicht jeder in den Genuss der ganzen Zuschüsse und Entlastungen kommt. Schaut man genauer hin, bleibt für den Einzelnen letztendlich nicht so viel übrig, dass die immensen Preissteigerungen damit tatsächlich aufgefangen werden könnten. Sparen bleibt also oberste Devise, um durch diese schweren Zeiten zu kommen. Und Mein Deal hilft Dir natürlich gerne dabei. Was hältst Du vom Entlastungspaket und wo versuchst Du gerade zu sparen?